Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
( § 316a StGB )

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Startseite » Anwalt Strafrecht » Vorladung » Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

Verwirrende Straßenführungen, die Unberechenbarkeit anderer Verkehrsteilnehmer und dazu das Steuern des eigenen Fahrzeuges. Die Bewältigung der Anforderungen des Straßenverkehr ist nicht immer leicht und erfordert höchste Konzentration. Manch einer macht sich diese besondere Situation zu Nutze, um einen Raub, einen räuberischen Diebstahl oder eine räuberische Erpressung zu begehen.

Dass bei einem räuberischen Angriff auf Kraftfahrer ein weitaus höhere Strafe droht als bei einem der eben genannten Delikte, wird vor der Tat den Wenigsten bekannt sein. Denn während ein einfacher Raub mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, ist der räuberische Angriff auf Kraftfahrer mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht.

Folglich ist die Unterscheidung der Delikte besonders ausschlaggebend dafür, welche Strafe der Täter zu erwarten hat. Dementsprechend ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden, der die notwendige Berufserfahrung und die spezifischen Fachkenntnisse besitzt, um einen Sachverhalt, der einem Tatvorwurf zugrunde liegt, vollständig erfassen, rechtlich einordnen und den Mandanten bestmöglich beraten zu können.

Sie haben eine Vorladung mit dem Vorwurf des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer erhalten?

Auch beim Vorwurf des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer stehen wir Ihnen im Strafverfahren zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch mit uns.

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

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Vorladung erhalten wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer – Was jetzt zu tun ist:

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Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

  • Top Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
  • Dezernat für Presseberichterstattung
  • Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit

Welche Strafe droht für räuberischen Angriff auf Kraftfahrer ?

Der räuberische Angriff auf Kraftfahrer ist mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bedroht. Stirbt durch die Tat ein Mensch so ist für den räuberischen Angriff auf Kraftfahrer eine lebenslangen Freiheitsstrafe oder einer Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren gesetzlich vorgesehen.

Sogenannte minder schwere Fälle werden hingegen mit einer geringeren Strafe – einer Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren – bestraft. Wann ein solcher minder schwerer Fall vorliegt bestimmt sich nach den genauen Umständen des Einzelfalls und kann pauschal nicht beantwortet werden.

Wann macht man sich wegen des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer strafbar?

Man macht sich wegen des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer strafbar, wenn man

  • einen Angriff auf den Leib, das Leben oder die Entschlussfreiheit eines Kraftfahrzeugführer oder eines Mitfahrers verübt und
  • dabei die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs ausnutzt und
  • mit dem Ziel der Begehung eines Raubs, eines räuberischen Diebstahls oder einer räuberische Erpressung handelt

(§ 316a StGB).

Was ist ein Angriff auf den Leib oder auf das Leben?

Ein Angriff auf den Leib ist eine menschliche Handlung, die darauf abzielt den Körper einer Person zu verletzen, also zum Beispiel eine einfache Körperverletzung oder eine gefährliche Körperverletzung.

Unter einem Angriff gegen das Leben versteht man eine menschliche Handlung, die auf die Tötung einer Person gerichtet ist.

Wann wird die Entschlussfreiheit einer Person angegriffen?

Wenn die Handlung eine Nötigung zum Gegenstand hat, liegt ein Angriff auf die Entschlussfreiheit vor. Das ist der Fall, wenn der Täter versucht eine Person durch Gewalt oder Drohung zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen.

Das könnte zum Beispiel das Errichten einer Straßensperre durch das Umlegen von Bäumen oder das Spannen eines Drahtes sein, das sehr starke Blenden eines Kraftfahrers, das heimliche Auslaufenlassen von Treibstoff oder aber das Vorhalten einer Waffe gegenüber dem Kraftfahrer.

Schwierig wird es, wenn der Täter den Kraftfahrer durch eine List zu einem bestimmten Verhalten bewegt. Dann kommt es darauf an, ob die Handlung einer Nötigung gleicht, also für das Opfer eine bestimmte Zwangslage besteht. An einen solchen Fall ist zum Beispiel dann zu denken, wenn ein Täter eine Polizeikontrolle vortäuscht, um den Fahrer zum Anhalten zu bewegen und ihn auszurauben.

Wer gilt als Kraftfahrzeugführer und wer als Mitfahrer?

Der Kraftfahrzeugführer ist die Person, die ein Fahrzeug benutzt, es also bewegt und daher damit beschäftigt ist, die Vorgänge im Straßenverkehr zu bewältigen (darin liegt gerade die Gefahr, die beim räuberischen Angriff auf Kraftfahrer zur Begehung der Straftat ausgenutzt wird). Der räuberische Angriff auf Kraftfahrer kann aber nur in Hinblick auf solche Landfahrzeuge ausgeübt werden, die mit Maschinenkraft angetrieben werden und nicht an Schienen gebunden sind (klassischerweise also z.B. PKWs).

Ein räuberischer Angriff auf den Fahrer eines Zuges, eines Bootes oder eines Fahrrades ohne Elektroantrieb ist deshalb nicht möglich.

Mitfahrer sind die Personen, die sich neben dem Kraftfahrzeugführer im Fahrzeug befinden.

Liegt auch noch ein räuberischer Angriff auf Kraftfahrer vor, wenn die Fahrt zuvor unterbrochen wurde?

Dann kommt es darauf an, ob ein verkehrsbedingter Halt vorliegt oder nicht.

Ein verkehrsbedingter Halt liegt dann vor, wenn die Fahrt kurz unterbrochen wird und sich der Fahrer weiterhin auf den Verkehr konzentrieren muss, zum Beispiel beim Anhalten an einer Ampel. In diesem Fall kann ein räuberischer Angriff auf Kraftfahrer verübt werden.

Bei einem nicht verkehrsbedingten Halt ist oft schwierig zu beurteilen, ob der Fahrer noch mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt war.

Mit einem Urteil vom  15. Februar 2018 – 4 StR 506/17 hatte der Bundesgerichtshof über einen Vorfall zu entscheiden, bei dem ein Taxifahrer kurz nach der Fahrt von seinem eigenen Kunden ausgeraubt wurde, indem dieser ihm ein Messer vorhielt und dessen Handy und Bargeld verlangte. Bei dem ganzen Geschehen hatte der Fahrer sein Taxi mit Automatikgetriebe auf Dauerbetrieb belassen und stand zur Verhinderung des Weiter Rollens mit dem Fuß auf der Bremse. Der Bundesgerichtshof entschied, dass trotz des nicht verkehrsbedingten Halts hier noch ein räuberischer Angriff auf Kraftfahrer vorlag.

Wann nutzt man die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs aus?

Mit den besonderen Verhältnissen des Straßenverkehrs ist die Gefahrenlage gemeint, die der Straßenverkehr mit sich bringt. Um Unfälle zu vermeiden, sind die Kraftfahrzeugführer ständig mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt und müssen ihre Konzentration auf das Fahren richten, um Unfälle zu vermeiden. Greift der Täter in dieser Situation an, so sind die Möglichkeiten der Fahrer, dessen Angriffe abzuwehren, beeinträchtigt. Der Täter nutzt dann also die Verhältnisse des Straßenverkehrs aus.

Was ist ein Raub, ein räuberischer Diebstahl und eine räuberische Erpressung?

Wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrzeugführer macht sich nur strafbar, wer zudem die Absicht hatte, das heißt, wem es darauf ankam, durch den Angriff einen Raub, einen räuberischen Diebstahl oder eine räuberische Erpressung zu begehen.

Hier erfahren sie, was ein Raub und was eine räuberische Erpressung ist.

Weitere Information zum räuberischen Diebstahl erhalten Sie hier.

In welchem Fall ist der räuberische Angriff auf Kraftfahrer mit einer noch höheren Strafe bedroht?

Die Tat ist mit einer höheren Strafe, nämlich einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder einer Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren, bedroht, wenn der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen verursacht.

Leichtfertig handelt derjenige, der sich in besonders großem Maße sorgfaltspflichtwidrig verhält. Mit anderen Worten, er handelt grob achtlos und beachtet nicht, was sich ihm nach seinen Erkenntnissen und Fähigkeiten hätte aufdrängen müssen.

 

Es zeigt sich also, dass nicht immer eindeutig ist, ob ein räuberischer Angriff auf Kraftfahrer begangen wurde. Dabei ist es mit Hinblick auf den hohen Strafrahmen des Delikts von großer Bedeutung, ob das Geschehen, das dem Betroffenen vorgeworfen wird, einen räuberischer Angriff auf Kraftfahrer oder beispielsweise „lediglich“ einen einfachen Raub darstellt.

Aus diesem Grund sollten Sie sich beim Vorwurf des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer, am Besten anwaltliche Hilfe suchen.

Die spezifischen Fachkenntnisse eines Fachanwaltes für Strafrecht sind – insbesondere im Hinblick auf diese Abgrenzungsfälle – von großer Bedeutung. Dieser ist in der Lage auch komplexe Sachverhalte zu erfassen, rechtlich einzuordnen und den Mandanten bestmöglich zu beraten. Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.

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