Anwalt für Medien- und Presserecht
Hilfe bei Rufschädigung, Verleumdung & mehr in Berlin, Hamburg und München
Anwälte für Medien- und Presserecht in Berlin, Hamburg und München, Ihre Spezialisten bei Rufschädigung durch Berichterstattung, auf Betroffenen- und Verlagsseite
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Expertise im Medienrecht & Presserecht – Jetzt Anwalt kontaktieren
Das Medien- und Presserecht stellt eine besondere Kernkompetenz unserer bundesweit tätigen Medienkanzlei dar. In diesem Bereich steht Ihnen unser hoch spezialisiertes Anwaltsteam unter der Dezernatsleitung der beiden Kanzleipartner Norman Buse, LL.M. (Medienrecht & IP) und David Herz zur Seite.
Anwalt Medienrecht in Berlin, Hamburg & München
Beide sind Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und können auf eine langjährige praktische Erfahrung aus über 1.000 Fällen in diesen Rechtsgebieten zurückgreifen. Unser medienrechtliches Dezernat besteht aus mehreren Rechtsanwälten, so dass wir auch in komplexen und umfangreichen Verfahren gegen eine Vielzahl an Medienhäusern bzw. Rechtsverletzern parallel vorgehen können. Kontaktieren Sie uns jetzt, wenn Sie kompetente und erfahrene Anwälte fürs Medienrecht suchen.
Worum geht es im Medienrecht? Was sind die Aufgaben des Anwalts für Medienrecht?
Das Medienrecht ist ein eigenes Rechtsgebiet und gleichzeitig eine rechtsgebietsübergreifende Querschnittsmaterie. Gegenstand des Medienrechts sind alle Sachverhalte, die den Bereich Kommunikation, Informationsbeschaffung und Informationsvermittlung betreffen. Der Stellenwert der Medien und damit auch die Relevanz des Medienrechts haben in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen.
Dies liegt vor allem an der stetigen Digitalisierung sämtlicher Bereiche. Digitale Angebote ersetzen analoge Geschäftsmodelle, die klassische Berichterstattung der gedruckten Presse hat sich in das Internet verlagert. Betrafen medienrechtliche Fälle früher vor allem Printzeitungen und das lineare Fernsehen, spielt sich der Großteil der Persönlichkeitsrechtsverletzungen heute online auf den Internetseiten der Verlage, in den Mediatheken der TV-Sender oder den diversen online Netzwerken wie Facebook, Instagram, TikTok, Twitch, Twitter oder YouTube ab.



In welchen Fällen stehen Ihnen unsere Medienanwälte aus Hamburg, Berlin & München zur Seite?
Ein Großteil der Fälle im Medienrecht hat die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bzw. des Unternehmenspersönlichkeitsrechts zum Gegenstand. Hierbei kommen rechtswidrige Eingriffe in den verschiedenen Medien vor allem in folgenden Varianten vor, bei deren Abwehr Sie auf die Hilfe unserer Rechtsanwälte zählen können:
- Äußerung von unwahren und ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen,
- Verbreitung von Falschzitaten,
- Verbreitung von Meinungsäußerungen ohne Anknüpfungsgrundlage,
- Äußerung von Schmähkritiken oder Formalbeleidigungen,
- Veröffentlichung von Bildnissen bzw. Fotos von Personen,
- Verstöße gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung,
- Eingriffe in die Intimsphäre, Geheimsphäre oder Privatsphäre (sog. „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“).
Welche konkreten Leistungen bietet Ihnen unsere Kanzlei an?
Unsere Anwälte stehen Ihnen sowohl im Falle einer bereits erfolgten Verletzung des Persönlichkeitsrechts als auch rechtsberatend im Rahmen eines effektiven Krisen- bzw. Reputationsmanagements zur Seite. Auch helfen wir in allgemeinen medienrechtlichen Angelegenheiten. Dazu zählen insbesondere folgende Leistungen:
✅ Abwehr von Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Eingriffen in das Recht am eigenen Bild
Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen in der Regel durch die Verbreitung von Unwahrheiten, Beleidigungen oder Bildnissen vor. Dies kann häufig auch die Intim- oder Privatsphäre betreffen. So muss es etwa kein Betroffener hinnehmen, dass die Presse oder Privatpersonen Details und/oder Fotos über eine private Beziehung der Öffentlichkeit gegenüber Preis geben. Unternehmen müssen es beispielsweise nicht dulden, dass falsche oder anprangernde Informationen über ihr Geschäftsmodell geteilt werden. Gegen solche Rechtsverletzungen kann man sich mit anwaltlicher Hilfe umfangreich zur Wehr setzen.
» Anwaltliche Hilfe im Persönlichkeitsrecht.
✅ Vorgehen gegen Berichterstattung über Strafverfahren
Ob die Medien identifizierend über ein Strafverfahren berichten dürfen, ist immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren, die wir für unsere Mandantinnen und Mandanten führen. Für die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit kommt es auf viele Aspekte an, welche die Journalisten, Fernsehsender und Verlagshäuser beachten müssen. Häufig werden die Grundsätze der zulässigen Verdachtsberichterstattung verletzt, so dass die Berichterstattung untersagt werden kann und nicht selten auch Geldentschädigungsansprüche bestehen. Unsere Tätigkeit geht hier häufig mit den Fachanwaltskollegen aus unserem Strafrechtsdezernat einher, da ein koordiniertes Verhalten auch mit Blick auf den laufenden Strafprozess notwendig ist.
» Verdachtsberichterstattung über Strafverfahren.
✅ Vertretung in komplexen Verleumdungskampagnen
Im Internet, in den sozialen Netzwerken sowie auf den Videoportalen kommt es immer wieder zu Verleumdungskampagnen gegen Privatpersonen und Unternehmen. Die Auslöser dabei sind verschieden. Mal hat der/ die Ex-Partner/in die Trennung nicht überwunden und die Liebe ist in Hass umgeschlagen. In anderen Fällen ist ein ehemaliger Kunde verärgert oder ein Konkurrent will seinem Mitbewerber schaden, in dem er die Reputation beschädigen und den Absatz mindern will.
» Verleumdung im Internet, so setzen Sie sich zur Wehr.
✅ Beratung bei Presseanfragen und Reputationsmanagement
Alltäglich ist zudem, dass Personen des öffentlichen Lebens, Politiker, Unternehmen (börsennotiert oder Mittelständler), Freiberufler oder Behörden Presseanfragen oder Besuche mit versteckter oder offener Kamera erhalten. Dabei setzen die Journalisten bewusst kurze Fristen und wollen das Überraschungsmoment auszunutzen, um an Informationen zu gelangen, die möglichst ungefiltert und ohne rechtliche Prüfung offenbart werden. In solchen Situationen gilt es, mit äußerster Vorsicht zu agieren und unverzüglich professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Selbst kleinste Fehler können zum Nachteil gereichen und einen großen medialen „Shitstorm“ hervorrufen. Unsere Anwälte verstehen sich in solchen Situationen als mediale Krisenberater und stehen kurzfristig an Ihrer Seite.
» Zum Umgang mit Presseanfragen & Co.!
✅ Verfassen von Warnschreiben
Droht die rechtswidrige Übernahme bzw. Weiterverbreitung einer falschen Tatsachenbehauptung, eines unzutreffenden Gerüchts oder einer Bildberichterstattung, verfassen und verschicken unsere Medienanwälte für Sie die sogenannten presserechtlichen Warnschreiben bzw. Informationsschreiben.
» Presserechtliche Informationsschreiben bzw. Warnschreiben.
✅ Negative Internet-Bewertungen löschen lassen
Im Rahmen unserer Tätigkeit als Fachanwälte für Medienrecht erreichen uns fast täglich Anfragen von Mandantinnen und Mandanten, die sich gegen geschäftsschädigende Bewertungen auf Google, Jameda, Facebook, usw. wehren möchten. Dabei können wir, je nach Sach- und Rechtslage, sowohl gegen die Verfasser der Rezensionen als auch gegen die Internetprovider mit Erfolg vorgehen und die Löschung der Bewertungen erreichen.
» Negative Bewertungen im Internet löschen lassen.
✅ Vorgehen gegen rechtswidrige Google-Suchergebnisse
Häufig werden rechtswidrige Inhalte und Fotos erst durch die Google.de-Suchmaschine auffindbar. Die Suchmaschine ermöglicht es den Nutzern, zu konkreten Suchanfragen, die aus Sicht des Suchmaschinenbetreibers relevantesten Inhalte wie Bilder, Texte von Internetseiten oder sonstige Unternehmensinformationen zugänglich zu machen. Handelt es sich hierbei um rufschädigende Informationen, die auf den ersten Plätzen gefunden werden, ist dies massiv belastend für die Betroffenen. Wir vertreten Sie gegen die Suchmaschinenbetreiber und setzen Löschungsansprüche durch.
» Google Suchergebnisse entfernen/löschen: Zur Haftung von Google.
✅ Hilfe bei Account Hacking oder Social Media Sperren
Immer wieder haben es unsere Anwälte mit Mandaten zu tun, deren Social-Media-Profile gesperrt oder gehackt wurden. In diesen Fällen vertreten wir Sie gegen die großen Internetprovider und holen Ihre Konten zurück.
» Account Hacking und » Profil-Sperren
✅ Beratung und Vertretung im Rundfunkrecht
Wer Rundfunk (Fernsehen oder Radio) veranstalten möchte, benötigt nach dem Medienstaatsvertrag in aller Regel eine Zulassung. Das gilt auch für Internetradiosender, nicht jedoch für Podcastanbieter.
Zulassungsfreiheit gilt nur für solche Rundfunkprogramme, die eine durchschnittliche Reichweite von weniger als 20.000 gleichzeitigen Nutzern haben oder für solche Programme, welche lediglich eine geringe Relevanz für die öffentliche Meinungsbildung aufweisen.
Unsere Anwälte beraten im Rahmen der Rundfunkzulassung, der Einhaltung der Vorgaben aus dem Medienstaatsvertrag und in aufsichtsrechtlichen Verfahren der Landesmedienanstalten.
» Vertretung im Rundfunkrecht.
Anwaltliche Vertretung auf Verlagsseite
Neben den Betroffenen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen vertritt unser Anwaltsteam auch auf Seiten der Verlage, Journalisten und der sich Äußernden. Dabei wehren wir unberechtigte Abmahnungen, Gegendarstellungsverlangen, einstweilige Verfügungsanträge oder Klagen ab. Unsere Erfahrung durch die Vertretung auf Betroffenen- und Verlagsseite führt dazu, dass wir uns gut in die taktischen Erwägungen beider Seiten hineinversetzen können.
Bundesweite Verfahren: Wer sind unsere Gegner im Medien- und Presserecht auf Betroffenenseite?
Im Bereich des Medien- und Presserechts gehen wir regelmäßig gegen Personen des öffentlichen Lebens, Fernsehsender, Zeitungsverlage, Social-Media-Plattformen, Intermediäre und/oder Privatpersonen vor. Wir haben etliche außergerichtliche und gerichtliche Verfahren (einstweilige Verfügungen, Klagen, Berufungen) geführt gegen beispielsweise:
- Bild.de/ Bildzeitung/ Axel Springer SE (weg. unzulässiger Bildnisveröffentlichung, Verstoß gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung, Verbreitung unwahrer Tatsachen),
- Bravo, Cosmopolitan u. InTouch (weg. Verbreitung von Unwahrheiten)
- Berliner Kurier (weg. Bildnisverstoß),
- Berliner Morgenpost (weg. Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen),
- Berliner Zeitung (weg. Bildnisverstoß),
- B.Z. (weg. unzulässiger Bildberichterstattung, Durchsetzung Gegendarstellung),
- Closer (weg. Eingriff in die Privatsphäre),
- Die Welt (weg. wahrheitswidriger Eindruckserweckung),
- dpa (weg. KUG-Verstoß),
- Meta Platforms Ireland Limited (weg. rechtswidriger Kommentare, Fake-Seiten, unzulässigen Bildnisveröffentlichungen, negativer Rezensionen auf Facebook und Instagram),
- Freie Presse (weg. Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen),
- Gießener Allgemeine (weg. Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen),
- Google Ireland Ltd. (weg. Entfernung von rechtswidrigen Google-Suchergebnissen, Entfernung von negativen Google My Business Bewertungen, Löschung von Fotos),
- Hamburger Abendblatt (weg. Verstoß gegen die Verdachtsberichterstattung u.a.),
- RTL Television GmbH u. RTL interactive GmbH (weg. Verstoß gegen das KUG, rufschädigender Berichterstattung, unzulässige Verdachtsberichterstattung),
- Märkische Allgemeine (weg. rufschädigender Berichterstattung),
- Märkische Onlinezeitung (weg. Verstoß gegen die Verdachtsberichterstattung),
- Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) (weg. Persönlichkeitsrechtsverletzung durch TV-Beitrag),
- Norddeutscher Rundfunk (NDR) (weg. Verbreitung von Unwahrheiten auf tagesschau.de),
- n-tv (weg. unzulässiger Berichterstattung),
- Potsdamer Neueste Nachrichten (weg. „Recht auf Vergessen“, unzulässiger identifizierender Berichterstattung),
- Potsdam TV (weg. „Recht auf Vergessen“),
- rbb Fernsehen (weg. Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen u.a.),
- Sat1 (weg. Persönlichkeitsrechtsverletzung),
- Schweriner Volkszeitung (weg. unzulässiger identifizierender Berichterstattung),
- Spiegel Online (weg. unzulässiger Wort-Bild-Berichterstattung),
- Stuttgarter Zeitung (weg. unzulässiger Verdachtsberichterstattung),
- Süddeutsche Zeitung (weg. unzulässiger Schmähkritik),
- Tagesspiegel (weg. Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen),
- Wikipedia.de (weg. Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen),
- YouTube LLC (weg. unzulässiger Bildnisveröffentlichungen),
- ZDF (weg. Unternehmenspersönlichkeitsrechtsverletzung durch TV-Beitrag, „versteckte Kamera“).
Warum sollten Sie unsere Anwälte mit Kanzlei-Standorten in Berlin, Hamburg & München im Medienrecht beauftragen?
Unsere Rechtsanwälte sind im Umgang mit den Medien erfahren und hoch spezialisiert. Dies stellen wir sicher durch:
- erworbene Fachanwaltstitel,
- absolvierte Masterstudiengänge,
- Lehraufträge an renommierten Hochschulen,
- regelmäßige Medienauftritte und eigene Medienformate.
Darüber hinaus sind in unserer Kanzlei Fachanwälte für Strafrecht und Verwaltungsrecht tätig, so dass wir neben den zivilrechtlichen Fragestellungen auch im öffentlichen Medienrecht sowie im Medienstrafrecht beraten können. Dies wird insbesondere von behördlichen Mandanten oder größeren Unternehmen geschätzt.
Welche Ansprüche setzen unsere Anwälte für Betroffene im Medienrecht durch?
Wenn rechtswidrig in Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht bzw. in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht Ihrer Firma eingegriffen wurde, kommen verschiedene Ansprüche in Betracht, die unsere Anwälte für Sie gegen die Medien bzw. die Täter der Rechtsverletzungen durchsetzen.
- Unterlassungsanspruch
Der Unterlassungsanspruch ist der am häufigsten geltend gemachte Anspruch. Er kann (ausnahmsweise) gegen erstmalig bevorstehende Veröffentlichungen oder gegen bereits erfolgte Veröffentlichungen geltend gemacht werden.
- Gegendarstellungsanspruch
Mit dem Gegendarstellungsanspruch erhält der Betroffene die Möglichkeit, in demselben Medium und mit gleicher Wirkung seine eigene Erklärung abzugeben.
- Berichtigungsanspruch
Der Berichtigungsanspruch (Widerruf/ Richtigstellung) verpflichtet den sich Äußernden, eine nachweislich unwahre Tatsachenbehauptung in eigenem Namen zu widerrufen.
- Geldentschädigungsanspruch
Ein Anspruch auf Geldentschädigung kommt nur in Fällen von schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Betracht. Dazu zählen etwa Eingriffe in die Privat- oder Intimsphäre oder Verstöße gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung.
- Schadensersatzanspruch
Führt die unzutreffende Berichterstattung zu einem messbaren Schaden für den Betroffenen, z.B. zu schwerwiegenden Umsatzeinbußen, hat er die Möglichkeit, materielle Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Anforderungen an die Kausalität sind hier jedoch sehr hoch.
Eine genaue Erläuterung dieser Ansprüche finden Sie hier: Ansprüche bei Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Weiterführende Links: Anwalt Markenrecht Berlin
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