Vorladung wegen Betrugs § 263 StGB als Beschuldigter

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Bereits eine scheinbar harmlose Täuschung mit Vermögensvorteil kann den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB erfüllen.

Das Vermögen ist strafrechtlich besonders geschützt – wer eine Vorladung wegen Betrugs erhält, wird im Ermittlungsverfahren bereits als Beschuldigter geführt. Jetzt kommt es auf eine schnelle, diskrete und fachkundige Strafverteidigung an.

Warum jetzt anwaltliche Unterstützung so wichtig ist

Der Straftatbestand des § 263 StGB ist nicht nur lang und komplex, sondern in vielen Teilen auch juristisch umstritten. Ohne qualifizierte Verteidigung besteht die Gefahr, sich frühzeitig zu belasten oder wichtige Chancen ungenutzt zu lassen. Wer unvorbereitet zur Vernehmung erscheint oder voreilig eine Aussage trifft, riskiert schwerwiegende Konsequenzen für Freiheit, Beruf und Ruf.

Ihre Vorteile mit den Strafverteidigern BUSE HERZ GRUNST

Wir sind auf die Verteidigung in Betrugsverfahren spezialisiert und bundesweit für unsere Mandantinnen und Mandanten im Einsatz. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Spezialisierung:

  • Drei Standorte – bundesweite Verteidigung: Persönlich für Sie da in Berlin, Hamburg und München, aktiv in ganz Deutschland.

  • Hochqualifiziertes Team: Bei uns verteidigen drei Fachanwälte für Strafrecht, ein Prof. Dr. sowie ein zertifizierter Strafverteidiger für Wirtschaftsstrafrecht.

  • Mehr als 2.000 Fälle Erfahrung: Unsere Expertise aus tausenden Verfahren fließt direkt in Ihre Verteidigungsstrategie ein.

  • Über 900 positive Bewertungen: Unsere Mandanten bestätigen: Wir arbeiten effektiv, diskret und mit maximalem Einsatz.

  • Aktuell & vorausschauend: Wir verfolgen regelmäßig Gesetzesänderungen und Rechtsprechung, um Ihre Verteidigung stets auf dem neuesten Stand zu halten.

  • Stark in den Medien: Unsere Kanzlei ist regelmäßig in führenden Medien als Ansprechpartner für Strafrecht präsent.

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

RA Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht Benjamin Grunst, Foto: Dennis Streckfuß

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht beim Vorwurf Betrug nach § 263 StGB? Betrugsverfahren Verteidigung

  • Über 1000 positive Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht, zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht und Prof. Dr. im Team
  • Erfahrung aus über 2.000 betreuten Strafverfahren
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
  • Dezernat für Presseberichterstattung
  • Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit
  • Verteidigung zur Vermeidung von Hauptverhandlungen

IM VIDEO ERKLÄRT:

Was tun bei Erhalt einer Vorladung wegen Betrug?

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Wie hoch ist die Strafe für Betrug nach § 263 StGB? Betrug Strafe – Freiheitsstrafe Betrug?

Der Betrug wird gem. § 263 Abs. 1 StGB grundsätzlich mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe gem. § 263 Abs. 3 StGB Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren; beim gewerbsmäßigen Bandendiebstahl gem. § 263 Abs. 5 StGB mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Wann macht man sich wegen Betrug nach § 263 StGB strafbar?

Wegen Betruges nach § 263 StGB macht sich grundsätzlich derjenige strafbar, der

  • bei einem anderen durch Täuschung über Tatsachen
  • einen Irrtum hervorruft oder unterhält,
  • sodass der andere eine Vermögensverfügung vornimmt und
  • durch dieselbe einen Vermögensschaden erleidet und
  • der Beschuldigte dabei in der Absicht handelt, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Muss ich zur polizeilichen Vorladung wegen Betrugs erscheinen?

Sie müssen nicht zur Vorladung erscheinen. Sie haben ein Schweigerecht und sollten es nutzen. Nach Beauftragung sagen wir den Termin für Sie ab und beantragen Akteneinsicht, um einen genauen Überblick über die Vorwürfe zu bekommen.

Bewertungen unserer Anwälte für Strafrecht

(Für eine optimale Lesbarkeit können Sie die Bewertungen durch Anklicken vergrößern)

Wann sollte ich einen Anwalt beauftragen?

Aus Verteidigersicht gilt je eher Sie uns beauftragen, desto größere Chancen haben wir für Ihre Verteidigung. Aussagen bei der Polizei, lassen sich später nur schwer korrigieren. Mit Erhalt der Vorladung direkt an uns wenden.

Wenn ich keine Aussage mache, sieht das nicht wie ein Schuldeingeständnis aus?

Nein, es gibt ein Schweigerecht. Ein Schweigen darf und wird nicht negativ gewertet werden. Ein Schweigen gibt der Verteidigung in vielen Fällen die beste Chancen auf einen Freispruch.

Wie finde ich den richtigen Anwalt als Beschuldigter?

Neben dem guten Gefühl kann man auf einige Punkte achten. Neben unseren Fachanwälten für Strafrecht arbeiten wir im Team mit unserem Prof. Dr. Thomas Bode. Unser Dezernatsleiter Benjamin Grunst ist zusätzlich zertifizierter Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht. Sie sollten eine Kanzlei nehmen mit einem starken Verteidiger-Team.

IM VIDEO ERKLÄRT:

Welche Verhaltensregeln sollte ich bei einer Hausdurchsuchung beachten?

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Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt für Strafrecht auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder direkt vor Ort. Wir stehen Ihnen effizient mit jahrelanger Expertise zur Verfügung.

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