Betrug § 263 StGB:
Strafmaß & Hilfe vom Anwalt bei Vorwurf

Über wohl keinen Tatbestand des Strafgesetzbuches wird so viel diskutiert wie über den des Betrugs und seine Folgeparagraphen. Was nicht zuletzt daran liegt, dass das Prüfungsschema des § 263 StGB, das zum Beweisen einer Strafbarkeit erforderlich ist, durchaus zusätzliches Wissen verlangt. Schließlich ließ der Wortlaut der Norm einiges an Auslegungsspielraum offen. Zwar werden einige andere Rechtsgüter vom Schutz des § 263 StGB miterfasst, beim strafrechtlichen Betrug soll es jedoch gerade nicht allein um ein Vergehen gegen Wahrheit oder das Vertrauen im Geschäftsverkehr gehen. Das geschützte Rechtsgut ist demnach das Vermögen als solches in seinem wirtschaftlichen Wert. Der Straftatbestand des Betruges umfasst dennoch eine Vielzahl an Fällen, wie auch die Statistiken des Bundeskriminalamts immer wieder aufzeigen.

Wieso ist anwaltlich Unterstützung bei Betrugsstraftaten besonders wichtig?

Als Fachanwälte für Strafrecht vertreten wir Sie kompetent und erfahren bundesweit in diesem Deliktsbereich. Über Neuheiten und mögliche strafrechtliche Konsequenzen sind wir als engagierte und erfahrene Anwälte stets informiert. Sowohl als Beschuldigter oder Beschuldigte als auch als Geschädigte oder Geschädigter sollten Sie sich in jedem Falle einen anwaltlichen Rat einholen. Über Ihre Möglichkeiten können wir gern in einem ersten Termin oder Telefonat sprechen.

Über unsere Kanzlei

Unsere Kanzlei, insbesondere auch das Strafrechtsdezernat, kann durch unsere lebensnahe Ausrichtung und großartige Zusammenarbeit seit Jahren auf eine Vielzahl erfolgreich abgeschlossene Verfahren und herausragende Bewertungen durch unsere Mandanten zurückblicken. Entscheidend dabei sind nicht nur unsere transparenten Preise und kompetente Beratungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Verfahren, sondern auch unser offener, aber vertrauensvoller Umgang im Mandantenkontakt. Wir sind in allen Dezernaten sehr drauf bedacht, dass Ihre Anliegen unvoreingenommen Gehör finden und wir ständig für Sie erreichbar sind. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Sie nicht nur fachkundig, sondern auch persönlich bestmöglich zu vertreten.

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

  • Vorladung erhalten von der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf eines Deliktes aus dem Wirtschafts- oder IT-Strafrecht
  • Pflichtverteidigung im Bereich des Wirtschafts- oder IT-Strafrechts
  • Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde wegen des Verdachts einer Wirtschafts- oder IT-Straftat
  • Vermögensabschöpfung
  • Untersuchungshaft / Festnahme
  • Anklage der Staatsanwaltschaft wegen einer Wirtschafts- oder IT-Straftat
  • Rechtsmittel – Berufung und Revision nach einer Verurteilung

Bei einem telefonischen Erstgespräch können wir außer den aufgekommenen Fragen auch Hinweise zum Umgang mit den Ermittlungsbehörden und die Kosten einer Strafverteidigung besprechen. Wenn Sie die Aufforderung erhalten haben, einen Pflichtverteidiger zu benennen, können Sie uns gern kontaktieren. Wir können Ihnen dann die Konditionen für die Verteidigung mitteilen.

Grundsätzliche Verhaltenstipps bei Ermittlungsverfahren

Was tun bei Erhalt einer Vorladung wegen Betrug?

Womit muss ich bei einem Ermittlungsverfahren rechnen?

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens haben Sie regelmäßig vor allem mit einer Hausdurchsuchung und der Beschlagnahmung Ihres Computers zu rechnen. Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto eher besteht die Möglichkeit, auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss zu nehmen.

Welche wichtigen Verhaltensregeln sollte ich bei einer Hausdurchsuchung beachten?

Steht bei Ihnen eine Hausdurchsuchung bevor, kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Strafrecht. Sie haben das Recht zu schweigen, nutzen Sie dieses. Leisten Sie außerdem keinen Widerstand und bleiben Sie ruhig. Es könnten sonst weitere Strafbarkeiten drohen, wie zum Beispiel wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB. Verlangen Sie weiter die Hinzuziehung von Durchsuchungszeugen und geben Sie keine Sachen oder Daten freiwillig heraus. Wird auf Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses bei Ihnen durchsucht, lassen Sie sich diesen zeigen. Bestehen Sie ausdrücklich darauf, dass alle beschlagnahmten Dinge möglichst genau zu Protokoll gegeben werden.

Wichtige Verhaltensregeln

  • Schweigen Sie zur Sache und reden Sie so wenig wie möglich mit den Beamt*innen.
    Jedes Wort wird dokumentiert und kann unter Umständen gegen Sie verwendet werden.
  • Geben Sie keine Zugangsdaten wie Pin–Nummern und Wischcodes heraus.
  • Unterschreiben Sie nichts, auch nicht das Sicherstellungsprotokoll.
  • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen oder die Gründe für die Gefahr im Verzug erklären.
  • Prüfen Sie das Erlassdatum des Durchsuchungsbeschlusses, da diese nur innerhalb von 6 Monaten nach Erlass vollstreckt werden können.
  • Rufen Sie schnellstmöglich Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht an.

Über den Tatbestand des Betrugs

Täuschung – Irrtum – Vermögensverfügung – Schaden

Wie macht man sich des Betruges gem. § 263 StGB strafbar?

Grundsätzlich macht sich gem. § 263 StGB strafbar, wer das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Hierauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Was umfasst die Tathandlung des Betrugs gem. § 263 StGB?

Damit ein Betrug vorliegt, muss der Täter über Tatsachen getäuscht haben. Der Versuch ist strafbar. Der Grundtatbestand des Betrugs kann in zwei Tathandlungen unterschieden werden: Das Erregen und das Unterhalten eines Betrugs.

Beide Tathandlungen können durch zunächst drei Handlungsvarianten vorgenommen werden. Durch das „Vorspiegeln falscher Tatsachen“, die „Entstellung wahrer Tatsachen“ oder das „Unterdrücken wahrer Tatsachen“. Hinzu kommt die Variante des „Täuschen durch Unterlassen“, die nicht explizit durch den Wortlaut des Paragraphen erfasst, jedoch allgemein anerkannt ist.

Was bedeutet Täuschen bei einem Betrug i.S.v. § 263 StGB?

Eine Täuschung kann demnach in vier Varianten erfolgen. Im Fokus steht dabei in jedem Fall das bewusst irreführende Einwirken auf das Vorstellungsbild des Opfers. Getäuscht werden kann ausdrücklich, also durch falsche Angaben oder Äußerungen oder konkludent. Letzteres meint, dass sich in der Regel aus dem Zusammenhang eine schlüssige, aber letztlich falsche Annahme treffen lässt, die der Täter dem Prinzip nach stillschweigend miterklärt. Getäuscht werden kann auch durch Unterlassen, klassischerweise, indem nicht auf eine Unrichtigkeit hingewiesen wird.

Was versteht man unter Tatsachen bei einem Betrug gem. § 263 StGB?

Tatsachen sollen alle vergangenen oder gegenwärtigen Sachverhalte, Geschehnisse oder Zustände, die objektiv bestimmbar und dem Beweis zugänglich sind, umfassen. Interessanterweise sind hiermit nicht nur äußere, sondern auch innere Zustände gemeint. So kann sich auch strafbar machen, wer über psychische Zustände, wie z.B. Absichten, Motive oder Vorstellungen täuscht.

Was umfasst ein Irrtum beim Betrug gem. § 263 StGB?

Ein Irrtum im Sinne der Vorschrift meint das Auseinanderfallen von Vorstellung und Wirklichkeit, wodurch eine falsche Vorstellung der Realität geschaffen wird. Strafbar macht sich hier nicht nur wer einen solchen Irrtum erzeugt, sondern auch, wer ihn unterhält, das heißt wissentlich aufrechterhält, auch wenn die Fehlvorstellung beispielsweise durch eine andere Person initiiert wurde.

Schließlich muss der Irrende im Rahmen des Betrugs als Selbstschädigungsdelikts in seinem Fehlglauben durch eine selbst getätigte Vermögensverfügung einen Vermögensschaden erleiden. Ob ein Schaden vorliegt, lässt sich mithilfe einer Schadensberechnung ermitteln, die die Vermögenspositionen vor und nach dem Zeitpunkt der Vermögensverfügung vergleicht.

Muss man sich eines Betruges bewusst sein?

Grundsätzlich ist § 263 StGB ein Vorsatzdelikt (siehe § 15 StGB). Das heißt, die subjektive Tatbestandsebene ist als erfüllt anzusehen, wenn gezielt mit der Absicht, wissentlich und willentlich oder billigend in Kauf genommen wird, zu betrügen. Neben dem allgemeinen Vorsatz erfordert der Straftatbestand darüber hinaus die Absicht des Täters, sich zu bereichern. Ihm muss es demnach gerade darauf ankommen, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Allerdings muss nur der Schaden wirklich eintreten. Die gilt nicht für den Vorsatz, hier reicht die bloße Absicht.

Welche Formen des Betruges gibt es?

Es kann darüber hinaus auch ein besonders schwerer Fall des Betrugs vorliegen, was automatisch zu einer Verschärfung der Strafe führt. Es droht dann eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren. Unter andrem zählen hierzu der gewerbsmäßige oder durch eine Bande begangene Betrug.

Darüber hinaus verzeichnet das Strafgesetzbuch weitere Formen des Betruges, wie den Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagenbetrug, Versicherungsbetrug, Erschleichen von Leistungen und den Kreditbetrug, über die Sie bei Interesse gerne unter den folgenden Unterseiten mehr erfahren können.

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