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Markenrecht: „Fabula“ kann mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke geschützt werden
Die Beschwerdeführerinnen haben die Bezeichnung „Fabula“ zur Eintragung in das Markenregister angemeldet. Das wurde abgelehnt.
Die Beschwerdeführerinnen haben die Bezeichnung „Fabula“ zur Eintragung in das Markenregister angemeldet. Das wurde abgelehnt.