Anwalt für Kartellrecht

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei beraten und vertreten Sie bundesweit im Kartellrecht.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung und der Abwehr von kartellrechtlichen Ansprüchen, insbesondere bezüglich der sorgfältigen Vorbereitung eines kartellrechtlich relevanten Vorhabens und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in jedem Verfahrensstadium.

Im Bereich des Kartellrechts stellt ein Tätigkeitsschwerpunkt die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Unternehmen dar, denen kartellrechtliche Verstöße vorgeworfen werden. Hierbei setzen wir uns mit aller Kraft für Ihre Rechte ein.

Wir unterstützen dabei jedes Unternehmen, für welches kartellrechtliche Vorschriften relevant sein könnten. Dies gilt zum einen für die marktbeherrschenden Unternehmen und zum anderen für die Unternehmen, die durch kartellrechtliche Absprachen benachteiligt werden könnten.

Wir beraten Sie auch bereits im Vorfeld der Planung eines kartellrechtlich relevanten Vorgehens und prüfen für Sie, welche kartellrechtlichen Auswirkungen eine unternehmerische Handlung haben kann.

Unsere anwaltlichen Leistungen im Kartellrecht

  • Prüfung kartellrechtlich relevanten Verhaltens
  • Abwehr von kartellrechtlichen Vorwürfen
  • Beratung zur Vermeidung von kartellrechtlichen Verstößen
  • Beratung und Vertretung von durch kartellrechtliche Absprachen benachteiligten Unternehmen
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Verfahren mit kartellrechtlicher Relevanz

Das ist das Kartellrecht

Das Kartellrecht schützt den Markt vor wettbewerbswidrigen Absprachen zwischen Unternehmen und dient damit dem Erhalt eines ungehinderten Wettbewerbs. Das Kartellrecht ist im Wesentlichen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.


Kartellverbot

Kernaussage des GWB ist, dass Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, verboten sind (§ 1 GWB).

Im Ergebnis schützt das GWB den Markt also vor dem Missbrauch der Marktmacht durch ein marktbeherrschendes Unternehmen, indem es u.a. die Koordination von Wettbewerbsverhalten unabhängiger Marktteilnehmer verbietet.


Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

Neben dem sog. Kartellverbot verbietet das Kartellrecht auch den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung. Wann ein solcher Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorliegt, macht das GWB insbesondere in § 19 Abs. 2 GWB durch die Aufzählung einzelner Regelbeispiele deutlich: So sieht der Gesetzgeber es insbesondere als missbräuchlich an, wenn ein anderes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar unbillig behindert oder ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar anders behandelt wird als gleichartige Unternehmen.


Fusionskontrolle

Ein weiteres wichtiges Instrument des GWB ist die Zusammenschlusskontrolle bzw. Fusionskontrolle. Denn gemäß § 36 GWB ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, durch den ein wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde, vom Bundeskartellamt zu untersagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn von dem Zusammenschluss zu erwarten ist, dass er eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt.

Die kartellrechtlichen Vorschriften werden dabei durch das Bundeskartellamt durchgesetzt und überwacht. Eine transparente Kommunikation mit dem Bundeskartellamt ist daher bei kartellrechtlich relevanten Vorhaben unerlässlich. Es empfiehlt sich deshalb bei einem kartellrechtlich relevanten Verhalten bereits frühzeitig einen Rechtsanwalt  hinzuzuziehen.

Ergänzt wird das Kartellrecht durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das UWG beinhaltet Anspruchsgrundlagen u.a. für Marktteilnehmer zur Durchsetzung wettbewerbskonformen bzw. lauteren Marktverhaltens. Das UWG gibt dabei die Grundregeln für einen fairen marktwirtschaftlichen Wettbewerb vor, die jeder Marktteilnehmer einzuhalten hat. Tut er dies nicht, können u.a. Marktteilnehmer, die mit ihm in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend machen.

Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte aus Berlin, Hamburg und München berät Sie in allen Fragen des Kartellrechts.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in unseren Standorten in Berlin, Hamburg und München. Wir stehen Ihnen effizient mit jahrelanger Expertise zur Verfügung.

    Kontaktformular

    mit * gekenzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.

    Möchten Sie uns gleich ein Dokument übermitteln? *
    janein
    Hier können Sie eine Abmahnung, Anklage oder ein anderes Schreiben als Anhang beifügen: (Erlaubte Dateitypen: jpg | jpeg | png | gif | pdf / Dateigrösse: max. 12 MB)
    Ihre Nachricht an uns:

    Ihre Ansprechpartner

    Rechtsanwalt u. Partner

    Norman Buse

    Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz | Master of Laws (Medienrecht & IP) | Lehrbeauftragter

    E-MAIL SCHREIBEN

    RAin Claudia Schindler

    Rechtsanwalt u. Partner

    David Herz

    Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht | Lehrbeauftragter

    E-MAIL SCHREIBEN

    RAin Claudia Schindler

    Rechtsanwalt

    Marc Faßbender

    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

    E-MAIL SCHREIBEN

    RAin Claudia Schindler

    Rechtsanwalt

    Keno Leffmann, M.A.

    Master of Arts (Mediation & Konfliktmanagement) und angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

    E-MAIL SCHREIBEN

    RA Michael Voltz

    Rechtsanwalt

    Michael Voltz

    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST und Standortleiter München

    E-MAIL SCHREIBEN

    Christopher Bünger

    Rechtsanwalt

    Christopher Bünger

    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

    E-MAIL SCHREIBEN

    Bewertungen auf ProvenExpert

    BUSE HERZ GRUNST
    Rechtsanwälte PartG mbB

    Bahnhofstraße 17
    12555 Berlin
    Telefon: +49 30 513 026 82
    Telefax: +49 30 51 30 48 59
    Mail: [email protected]

    Weitere Standorte:

    Kurfürstendamm 11
    10719 Berlin
    Telefon: +49 30 513 026 82
    Telefax: +49 30 51 30 48 59
    Mail: [email protected]

    Alter Wall 32
    20457 Hamburg
    Telefon: +49 40 809 031 9013
    Fax: +49 40 809 031 9150
    Mail: [email protected]

    Antonienstraße 1
    80802 München
    Telefon: +49 89 74055200
    Fax: +49 89 740552050
    Mail: [email protected]