Startseite » Strafrecht » Ihr Strafverteidiger aus Berlin » Anwalt Drogenstrafrecht – Fachanwalt für Strafrecht

Anwalt Drogenstrafrecht

Schnelle Hilfe bei Verstoß gegen das BtMG vom Anwalt

Als Fachanwälte für Strafrecht mit Fokus auf Drogenstrafrecht stehen wir Ihnen bei Ermittlungen und Anklagen im Bereich der Drogenkriminalität zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in unseren Standorten Berlin Köpenick, Berlin Charlottenburg, Hamburg und München. Je eher Sie sich an uns wenden, desto mehr Spielraum bleibt für effektive Strafverteidigung.

Der Verkehr von Drogen und aller anderen in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgelisteten Mittel ist streng geregelt. Die Strafbarkeit setzt dabei wesentlich eher an als die meisten vermuten würden. Im § 30 BtMG wird die Bestrafung verschiedener Straftaten detailliert und bspw. die Einführung von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge konkret behandelt.

Es handelt sich hier in der Regel um Unternehmensdelikte und nicht um Erfolgsdelikte. Beispielsweise muss bei dem Vorwurf des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, kein tatsächlicher an oder Verkauf stattgefunden haben. Für die Strafbarkeit kann ihr bereits der Anbau von Drogen, das Anwerben von Kurieren oder der Transport von Streckmitteln ausreichen.

Als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht betreuen wir Sie erfahren, kompetent und engagiert im Drogenstrafrecht. Durch die konsequente Ausrichtung auf die Verteidigung in Strafverfahren, sind Sie bei uns bestmöglich aufgehoben. Rufen Sie uns an und machen Sie keine Fehler, denn es geht um Ihre Zukunft.

 

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

  • Vorladung der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf des Besitzes oder des Handels mit Betäubungsmitteln
  • Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde wegen des Verdachts des Besitzes oder des Handels mit Betäubungsmitteln
  • Untersuchungshaft / Festnahme wegen des Besitzes oder des Handels mit Betäubungsmitteln
  • Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Besitzes oder des Handels mit Betäubungsmitteln
  • Pflichtverteidigung
  • Rechtsmittel – Berufung und Revision nach einem strafrechtlichen Urteil im Betäubungsmittelstrafrecht

IM VIDEO ERKLÄRT:

Vorladung erhalten wegen eines Drogendelikts – Was jetzt zu tun ist:

WICHTIGER HINWEIS! Mit Klick auf das Vorschaubild stimmen Sie einer Verbindung zu YouTube zu und es gelten die Datenschutzrichtlinien von YouTube.

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

  • Top Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
  • Dezernat für Presseberichterstattung
  • Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit

Niederlage für den „agent provocateur“

Niederlage für den „agent provocateur“ 11. Januar 2016Nicht ganz überraschend ändert der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur rechtsstaatswidrigen Provokation durch...

Welche Strafverfolgungsmaßnahmen der Behörden bei Betäubungsmitteldelikten / Drogenstrafrecht gibt es?

Wegen der Häufigkeit von Grenzüberschreitungen im Drogenhandel können die Behörden in Deutschland auch Auslandstaten sowie Taten von Ausländern verfolgen. Betäubungsmittel können eingezogen werden. Daneben sind bei bestimmten Mitteln der erweiterte Verfall sowie die Anordnung einer Führungsaufsicht möglich. Informieren Sie sich jetzt über Maßnahmen der Behörden zu Betäubungsmitteldelikten beim Anwalt für Drogenstrafrecht.

Fälschlicherweise wird oft davon ausgegangen, der Besitz geringer Mengen sei nicht strafbar. Das ist nicht korrekt. Richtig ist, dass die Staatsanwaltschaft im Falle von § 29 I Nr. 1 und 3 BtMG etwa von einer Verfolgung der Tat absehen kann, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringerer Menge anbaut, herstellt oder besitzt.

Damit wird ihr ein Ermessen eingeräumt, keine weiteren Ermittlungsmaßnahmen zu ergreifen. Das ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Strafbarkeit der Tat. Das gleiche gilt im späteren Verlauf, wenn es zum Prozess kommt. Hier wird dieses Ermessen dem Richter eröffnet, darüber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu befinden, ob eine Tat ausnahmsweise nicht zu bestrafen ist. Auch dies ändert nichts an der Strafbarkeit an sich.

Wie kann ein Anwalt für Drogenstrafrecht Angeklagten helfen?

Die Mandatsübernahme beginnt zumeist mit einem persönlichen Treffen in meinen Kanzleiräumen. Zuvor wurden Sie bspw. zwecks Drogenhandel vorgeladen. Hier besprechen wir die ersten Schritte und die wichtigen Verhaltenstipps zu dem Strafverfahren im Betäubungsmittelstrafrecht. Nächsten Schritt wird Akteneinsicht beantragt und diese entsprechend ausgewertet.

Wenn das Ermittlungsverfahren mit einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft endet, gilt es das anstehende Gerichtsverfahren mit Ihnen vorzubereiten. Ich werde ihn hierbei eine mögliche Verteidigungsstrategie, die nach meiner Einschätzung, die beste Aussicht auf Erfolg hat, vorstellen. Wir besprechen dann auch den genauen Ablauf einer Gerichtsverhandlung und welche positiven Faktoren wie in dem konkreten Fall herausstellen wollen. Sollte die gerichtliche Entscheidung nicht in unserem Sinne ausfallen, vertreten wir die auch im Bereich der Rechtsmittel.

Je nach Eingangsinstanz kommt als Rechtsmittel die Berufung oder die Revision in Betracht. Hier prüfen wir nach Zustellung der Urteilsgründe, welches Rechtsmittel die positivste Aussicht hat.

Interessante Artikel zum Thema

FAQ: Häufige Fragen zum Thema BtMG Verstöße

Welche Strafe bei 10g Koks?

Abhängig vom genauen Wirkstoffgehalt, können 10g Koks in der Regel eine nicht geringe Menge Koks sein. Die Menge wirkt sich auf die zu erwartende Strafe aus. Zum Beispiel für unerlaubten Besitz, unerlaubtes Handeltreiben oder Herstellen von 10g Koks kann eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr drohen.

Abhängig von den konkreten Umständen der Tat ist aber auch eine höhere (z.B. wenn beim Handeltreiben eine Schusswaffe mit sich geführt oder als Mitglied einer Bande gehandelt wird) oder geringere (v.a. in sogenannten minder schweren Fällen) Strafe möglich.

Welche Strafe bei Kokainhandel?

Beim Handel mit Kokain droht „im Normalfall“ eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Das Gesetz sieht aber für verschiedene Konstellationen, verschiedene Strafen vor. Wird mit Kokain in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor.

Wird Handel mit Kokain in nicht geringen Mengen getrieben und man ist dabei als Mitglied einer Bande tätig, die sich für solche Straftaten zusammengeschlossen hat, oder wenn beim Kokainhandel beispielsweise eine Schusswaffe mit sich geführt wird, drohen höhere Strafen. In bestimmten Fällen kann die Strafe aber auch geringer ausfallen.

Welche Strafe bei Drogenhandel?

Die genaue Strafe für Drogenhandel ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls. Insbesondere die
Menge der Drogen wirkt sich auf die Strafe aus. Drogenhandel kann „normalerweise“ mit einer
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Wird aber z.B. mit Drogen in nicht geringer Menge Handel getrieben, beim Drogenhandel ein Gegenstand, mit dem andere Personen verletzt werden können (z.B. eine Schusswaffe), mit sich geführt oder als Mitglied einer Bande gehandelt, droht eine höhere Strafe. In sogenannten minder schweren Fällen des Drogenhandels ist aber eine geringere Strafe möglich.

Mehr erfahren zum Thema: Besitz von Betäubungsmitteln / Drogen

Welche Strafe bei Drogenbesitz?

Auch der (unerlaubte) Besitz von Drogen ist strafbar. Der unerlaubte Drogenbesitz ist mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht (§ 29 Abs.1 S.1 Nr.3 BtMG).

Allerdings wird wegen Besitzes von Drogen nur derjenige bestraft, der nicht bereits wegen einer anderen strafbaren Handlung nach dem BtMG bestraft werden kann. Wird also z.B. unerlaubt mit Drogen Handel getrieben, wird deswegen bestraft und nicht wegen des damit verbundenen Besitzes der Drogen.

Mehr erfahren zum Thema: Besitz von Betäubungsmitteln / Drogen

Definition: "geringe Menge"?

Die geringe Menge von Drogen ist keine gesetzlich festgesetzte Einheit, sondern wird insbesondere von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
Wichtig ist: Nur weil lediglich eine geringe Menge an Betäubungsmitteln bei Ihnen aufgefunden wird, bedeutet das nicht automatisch Straflosigkeit.

Auch beispielsweise der Besitz einer geringen Menge von Drogen kann strafbar sein. Der Staatsanwaltschaft wird in diesem Fall lediglich die Möglichkeit eröffnet (bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen!), das Strafverfahren einzustellen oder unter Umständen kann das Gericht von einer Strafe absehen.

Weiterlesen? Einfluss der Menge der Betäubungsmittel auf die Strafbarkeit nach dem Betäubungs­mittelgesetz

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei - Tel: +49 30 600 33 814 - oder kontaktieren Sie uns jetzt, um einen ersten Telefontermin oder einen Termin an einem unserer Standorte in Berlin, Hamburg oder München zu vereinbaren. Insbesondere im Umweltstrafrecht liegt jeder Fall anders, sodass eine anwaltliche Einschätzung unabdingbar ist. Neben der Beurteilung von Gewässerproben, Akteneinsichten und der Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen, kann ein zielstrebiges anwaltliches Vorgehen für Sie den entscheidenden Unterschied bedeuten.

    Kontaktformular

    mit * gekenzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.

    Möchten Sie uns gleich ein Dokument übermitteln? *
    janein
    Hier können Sie eine Abmahnung, Anklage oder ein anderes Schreiben als Anhang beifügen: (Erlaubte Dateitypen: jpg | jpeg | png | gif | pdf / Dateigrösse: max. 12 MB)
    Ihre Nachricht an uns:

    Ihre Ansprechpartner:

    RA Benjamin Grunst

    Rechtsanwalt u. Partner

    Benjamin Grunst

    Fachanwalt für Strafrecht | Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

    E-MAIL SCHREIBEN

    RA Sören Grigutsch

    Rechtsanwalt

    Sören Grigutsch

    Fachanwalt für Strafrecht

    E-MAIL SCHREIBEN

    RA Mark Dombi

    Rechtsanwalt

    Fábio Sousa

    Angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

    E-MAIL SCHREIBEN

    RA Michael Voltz

    Rechtsanwalt

    Michael Voltz

    Angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST und Standortleiter München

    E-MAIL SCHREIBEN

    BUSE HERZ GRUNST
    Rechtsanwälte PartG mbB

    Bahnhofstraße 17
    12555 Berlin
    Telefon: +49 30 513 026 82
    Telefax: +49 30 51 30 48 59
    Mail: kontakt@kanzlei-bhg.de

    Weitere Standorte:

    Kurfürstendamm 11
    10719 Berlin
    Telefon: +49 30 513 026 82
    Telefax: +49 30 51 30 48 59
    Mail: kontakt@kanzlei-bhg.de

    Alter Wall 32
    20457 Hamburg
    Telefon: +49 40 809 031 9013
    Fax: +49 40 809 031 9150
    Mail: kontakt@kanzlei-bhg.de

    Antonienstraße 1
    80802 München
    Telefon: +49 89 74055200
    Fax: +49 89 740552050
    Mail: kontakt@kanzlei-bhg.de