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Anwalt für Wettbewerbsrecht München

München hat nicht nur das Deutsche Patent- und Markenamt zu bieten, sondern auch eine entsprechend florierende Unternehmenslandschaft. Und immer dort, wo viele Unternehmen ihren Sitz haben, ist der marktwirtschaftliche Wettbewerb besonders greifbar. Die Regeln dieses Wettbewerbs sind allerdings kompliziert und nicht einheitlich normiert.

Innovative Startups, multinationale Konzerne aus den verschiedensten Wirtschaftssektoren oder auch alteingesessene Wirtshäuser im Glockenbachviertel und Co. – sie alle sind auf einen funktionierenden und fairen Wettbewerb angewiesen.

Doch was macht einen Wettbewerb fair und wann sind Geschäftspraktiken unlauter? Wo liegen die wettbewerbsrechtlichen Grenzen und welche Ansprüche entstehen im Falle des Verstoßes? Schützen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und seine verwandten Gesetze allein Unternehmen und deren Mitbewerber oder profitieren auch Verbraucher und andere Marktteilnehmer vom Lauterkeitsrecht?

BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte klärt Sie und Ihr Unternehmen präventiv über die Feinheiten des Wettbewerbsrechts auf und vertritt Sie auch im Falle eines konkreten Anliegens mit größter Sorgfalt. Dabei agieren wir als Kanzlei für Wettbewerbsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz bundesweit von unserem Münchener Kanzleistandort in der Antonienstraße.

Eines vorab: Im Wettbewerb ist nicht nur aus finanzieller Sicht, sondern auch aus rechtlicher Sicht Eile geboten. Das heißt, sollte ein konkreter Wettbewerbsverstoß vorliegen, raten wir Ihnen dazu, schnellstmöglich zu handeln und einen Anwalt aus unserem Team rund um Norman Buse, LL.M., Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Kanzleipartner, zu konsultieren. Andernfalls könnte die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich erschwert werden. Sobald dann wir Ihre Vertretung übernehmen, dürfen Sie sich auf ein Team für Wettbewerbsrecht mit jahrelanger Expertise und größtem Verständnis für die Dringlichkeit in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten verlassen. Sie profitieren von unserer Effizienz, Schnelligkeit und Erfahrenheit.

Wir setzen Ihre wettbewerbsrechtlichen Ansprüche für Sie durch und sind auch dann Ihr Ansprechpartner, wenn Ihnen ein Wettbewerbsverstoß vorgeworfen wird.

Was genau ist wettbewerbswidrig bzw. unlauter?

Das Wettbewerbsrecht ist von vielen Gesetzen geprägt und daher streng genommen auch eher eine Querschnittsmaterie. Will man jedoch wissen, was nicht erlaubt ist, empfiehlt sich ein Blick in das UWG. Dieses ist mehr oder weniger ein Spielregelkatalog für alle Marktteilnehmer, der einen unverfälschten Wettbewerb gewährleisten soll.

In den §§ 3-7 UWG finden sich die Verbotstatbestände bzw. „Spielregeln“:

 

  1. Unlautere geschäftliche Handlungen, § 3 Abs. 1 UWG -> Beeinflussung von Verbrauchern & sonstigen Marktteilnehmern gegen die unternehmerische Sorgfalt
  1. Rechtsbruch, § 3a UWG -> Verstoß gegen ein externes Gesetz, welches auch u.a. den Wettbewerb schützt
  1. Mitbewerberschutz, § 4 UWG -> Herabsetzung, Verunglimpfung, unwahre Tatsachenverbreitung, gezielte Nachahmung und Behinderung (bspw. durch Kunden-/Mitarbeiterabwerben) von Mitbewerbern
  1. Aggressive geschäftliche Handlungen, § 4a UWG -> Unzumutbare Belästigung, Nötigung, unzulässige Beeinflussung von Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern
  1. Irreführende geschäftliche Handlungen, § 5 UWG -> unwahre/unvollständige/sonstige täuschende Tatsachenverbreitung oder Suggestionsfrage
  1. Irreführung durch Unterlassen, § 5a UWG -> Gezieltes Zurückhalten, Verheimlichen, unklares Formulieren oder nicht rechtzeitiges Zurverfügungstellen von Informationen
  1. Vergleichende Werbung, § 6 UWG -> Rufausbeutung, -schädigung, Herabsetzung, Nachahmung von Mitbewerbern oder Vergleich zweier nicht vergleichbarer Aspekte
  1. Unzumutbare Belästigung, § 7 UWG -> Konfrontation von Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern in unzumutbarer Weise und entgegen dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen desselben (bspw. Kaltakquise auf der Straße mit Hinderung am Weitergehen, Lockanrufe, Ansprechen von Kindern etc.)

Im Video erklärt:

In welchen Fällen Sie auf unser Anwaltskanzlei für Wettbewerbsrechts zählen können, erklärt Ihnen unser Kanzleipartner Rechtsanwalt Norman Buse, LL.M., der als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Ihr Experte ist, wenn es um das Verfolgen von Wettbewerbsverstößen geht.

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Wie können Ihnen unsere Anwälte für Wettbewerbsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz helfen?

Einen Fachanwalt für Wettbewerbsrecht gibt es nicht. Das Wettbewerbsrecht ist als eine Querschnittsmaterie aus verschiedenen Teilrechtsgebieten jedoch zum größten Teil immaterialgüterrechtlich geprägt. Daher ist in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten der richtige Ansprechpartner ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Unter der Dezernatsleitung von Norman Buse, LL.M. Medienrecht & IP, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht, steht Ihnen und Ihrem Unternehmen ein eingespieltes Team zur Verfügung. In diesem dynamischen Rechtsgebiet ist kein Fall so wie der andere, weshalb Sie auf unser Verständnis für Individualität und Effizienz zählen können.

 

Wir bieten unter anderem folgende Leistungen rund um das Wettbewerbsrecht an:

  • Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von eigenen geschäftlichen Handlungen (z.B. Werbung, Produktkennzeichnung usw.)
  • Überprüfung wettbewerbsrechtlicher Zulässigkeit von Mitbewerbern
  • Außergerichtliche Beseitigung von Wettbewerbsverstößen durch Übersenden von Abmahnschreiben
  • Beratung bei Erhalt einer Abmahnung durch einen Konkurrenten
  • Gerichtliche Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren, Klageverfahren und Berufungsverfahren

 

Im Falle eines Wettbewerbsverstoßes setzen wir Ihre Ansprüche durch oder wenden sie von Ihnen und Ihrem Unternehmen ab. Die wichtigsten sind:

  • Unterlassungsanspruch
  • Beseitigungsanspruch
  • Schadensersatzanspruch
  • Auskunft
  • Gewinnabschöpfung

Im Rahmen einer Beratung, digital oder vor Ort in unserem Münchener Kanzleistandort, klären wir Sie darüber auf, welche Ansprüche unter welchen Voraussetzungen in Betracht kommen.

Anwalt für Markenrecht sowie Markenrecherche. Jetzt Marke schützen und verteidigen lassen.

Welches Gericht ist in Wettbewerbssachen in München zuständig?

Amtsgerichte kommen nicht infrage, da gemäß § 14 UWG in nationalen Streitigkeiten im Lauterkeitsrecht Landgerichte zuständig sind. Vor Landgerichten herrscht ein Anwaltszwang. Das bedeutet, dass für Schriftsätze und auch die gerichtliche Vertretung ein Anwalt zwingend notwendig ist.

Das Landgericht München I ist für Zivilsachen, insbesondere auch für Wettbewerbssachen zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten aus unlauterem Wettbewerb sind besondere Kammern verantwortlich: Die 7., 21., 33., 37., 39. und 44. Kammer. Kammern werden immer nach unterschiedlichen Sachgebieten verteilt. Das LG München I sitzt in der Prielmayerstraße 7. Unser Münchener Kanzleistandort in der Antonienstraße ist von dort wenige Minuten mit dem Auto entfernt.

Die nächsthöhere Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das OLG München. Hier ist der 6. Zivilsenat gemäß Geschäftsverteilungsplan unter anderem zuständig für „Rechtsstreitigkeiten gegen Beklagte mit den Anfangsbuchstaben M bis Z, in denen Klageansprüche (…), die den unlauteren Wettbewerb (…) betreffen“ durchgesetzt werden sollen. Daneben ist der 29. Zivilsenat für selbige Rechtsstreitigkeiten gegen Beklagte mit den Anfangsbuchstaben A bis L zuständig.

Wettbewerbsrecht: OLG München zum Influencer Marketing und irreführender Werbung

Eines der wegweisenden BGH-Urteile zum Thema Rechtssicherheit auf Social Media war zuvor vor dem LG München I und dem OLG München Streitthema.

Es handelte sich um eine Klage des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. unter anderem gegen die bekannte Influencerin Cathy Hummels. Geklagt wurde, weil Frau Hummels in einigen Posts Produktempfehlungen gab und Tap-Tags setzte, ohne diese Posts als Werbung zu markieren. – Allerdings hatte sie auch (mit Ausnahme auf einen Fall) keine Gegenleistung vom empfohlenen Unternehmen erhalten.

Erstinstanzlich hatte das LG München I entschieden, dass für Posts, die nicht gesponsert sind, also im Falle fehlender Gegenleistung zugunsten der Influencerin, keine Markierungspflicht herrscht (vgl. LG München I 29.04.2019, 4 HKO 14312/18).

Der Kläger hatte daraufhin Berufung eingelegt und auch in zweiter Instanz vor dem OLG München verloren. Das OLG stellte fest: Das Posten an sich stellt keine zwingend geschäftliche Handlung dar, wenn kein wirtschaftlicher Hintergrund besteht. Die Meinungsfreiheit von Influencern würde unverhältnismäßig eingeschränkt werden, wenn sie keine Produktempfehlungen (ohne Gegenleistung) geben dürften, ohne dies gleich als Werbung kennzeichnen zu müssen. Das gesamte Profil als „grundsätzlich“ werblich einzustufen, ginge zu weit. Um gegen das UWG zu verstoßen, muss zunächst eine geschäftliche Handlung vorliegen. Da dies hier nicht der Fall war, lag auch kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht bzw. Lauterkeitsrecht vor (vgl. OLG München, 25.06.2020, 29 U 2333/19).

Die Revision zum BGH in Karlsruhe letztlich ergab im Grunde das gleiche. Hier wurden mehrere Aspekte des Influencer Marketings beleuchtet, da der Verband noch gegen weitere Personen geklagt hatte. Der BGH erkannte hier im Setzen von Tap-Tags zum Instagram-Profil keinen Verstoß gegen das UWG in Form von Schleichwerbung bzw. irreführender geschäftlicher Handlung. – Anders sehe es allerdings beim Setzen von Links auf die eigentliche Website des Unternehmens aus. Damit hat der BGH einige Fragen beantwortet und viele weitere aufgeworfen (vgl. BGH, 09.09.2021, I ZR 126/20).

Das liegt aber nun einmal in der Natur und Schwierigkeit des Wettbewerbsrechts. Einheitlich gültige Aussagen zu sehr konkreten Sachverhalten zu treffen, ist fast unmöglich. Denn es ist, wie eigentlich immer, eine Einzelfallentscheidung. Und wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es mal wieder „darauf ankommt“.

Anwalt für Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht) und gewerblichen Rechtsschutz in München:
Warum BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte der richtige Ansprechpartner sind

Wir sind der festen Überzeugung, dass freie Marktwirtschaft nur mit lauterem Wettbewerb funktioniert. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und nutzen das Lauterkeitsrecht zu Ihrem Vorteil. Wettbewerbsverstöße zu Ihrem Nachteil dagegen lassen wir für Sie von der nächsten Agenda bestmöglich verschwinden.

Unsere Rechtsanwälte sind breit aufgestellt in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Lauterkeitsrecht (Wettbewerbsrecht) und Urheberrecht. Für Sie bedeutet das besonders umfangreiche Expertise und die Möglichkeit, rechtsgebietsübergreifende Streitigkeiten schnell aus der Welt zu schaffen. Wir sind Ihre Experten und Ihre Anwälte für Wettbewerbsrecht

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