Rechtsanwalt für
Verkehrsstrafrecht
Führerschein und Arbeitsplatz in Gefahr? – Ihre Anwälte für Verkehrsstrafrecht
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Unser Strafrechtsteam vertritt Sie im Bereich des Verkehrsstrafrecht bundesweit. Zeitnahe Termine zur anwaltlichen Beratung sind in den Standorten Berlin-Köpenick, Berlin-Kurfürstendamm, Hamburg und München möglich. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und lassen Sie sich engagiert und professionell vertreten.
Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir für Sie da:
- Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf einer Verkehrsstraftat
- Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde bei einem Verkehrsdelikt wie z.B. Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrt
- Pflichtverteidigung bei Verkehrsstraftaten
- Anklage wegen einer Verkehrsstraftat der Staatsanwaltschaft
- Strafbefehl des Amtsgerichts im Verkehrsstrafrecht erhalten
- Rechtsmittel – Berufung und Revision nach einer Verurteilung
■ IM VIDEO ERKLÄRT:
Vorladung erhalten wegen eines Deliktes im Verkehrsstrafrecht – Was jetzt zu tun ist:
Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?
- Top Bewertungen unserer Mandanten
- Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
- Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
- Dezernat für Presseberichterstattung
- Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
- Faire und transparente Kosten
- Sehr gute Erreichbarkeit
Zu den häufigsten Straftaten im Straßenverkehr zählt die Trunkenheit am Steuer nach § 316 StGB. Bestraft wird dabei das Führen eines Fahrzeugs, obwohl auf Grund von Alkohol oder Drogeneinfluss ein sicheres Fahren nicht mehr möglich ist. Ein Ansatzpunkt der Verteidigung als Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht ist die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Blutentnahme und die Analyse der genauen Aktenlage.
Bei Unfällen wird häufig ein Ermittlungsverfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB eingeleitet. Das Delikt ist sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begehbar. Als Anwalt für Verkehrsrecht berate ich Sie gern zu dem komplexen Tatbestand und den verschiedenen Begehungsformen.
Rechtsanwalt Benjamin Grunst vertritt Sie in Fällen des Verkehrsstrafrechts und dem Ordnungswidrigkeitenrecht.
■ IM VIDEO ERKLÄRT:
Strafbefehl erhalten wegen eines Deliktes im Verkehrsstrafrecht – Was jetzt zu tun ist:
Weiterführende Links
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Unfallflucht oder Fahrerflucht – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Kosten Bußgeldverfahren / Verkehrsstrafrecht
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Nötigung im Straßenverkehr
- Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
- Trunkenheit im Verkehr
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fehlende Haftpflichtversicherung
- Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
- Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs
- Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
- Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
- Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern (§ 22b StVG)
- Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§315d StGB)
- Straftaten bei Nutzung von E-Scootern
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Wenden Sie sich für weitere Fragen zum Medienrecht gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in unseren Kanzleiräumlichkeiten in Berlin, Hamburg oder München.