Rechtsanwalt für
Verkehrs­strafrecht

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Unser Strafrechtsteam vertritt Sie im Bereich des Verkehrsstrafrecht bundesweit. Zeitnahe Termine zur anwaltlichen Beratung sind in den Standorten Berlin-Köpenick, Berlin-Kurfürstendamm, Hamburg und München möglich. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und lassen Sie sich engagiert und professionell vertreten.

 

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir für Sie da:

  • Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf einer Verkehrsstraftat
  • Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde bei einem Verkehrsdelikt wie z.B. Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrt
  • Pflichtverteidigung bei Verkehrsstraftaten
  • Anklage wegen einer Verkehrsstraftat der Staatsanwaltschaft
  • Strafbefehl des Amtsgerichts im Verkehrsstrafrecht erhalten
  • Rechtsmittel – Berufung und Revision nach einer Verurteilung

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Vorladung erhalten wegen eines Deliktes im Verkehrsstrafrecht – Was jetzt zu tun ist:

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Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

  • Top Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
  • Dezernat für Presseberichterstattung
  • Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit
Das Verkehrsstrafrecht meint Straftaten, die sich im öffentlichen Straßenraum oder mit dem Tatmittel eines Fahrzeugs begangen wurden. Zusammengefasst werden unter dem folgenden Bereich auch die Vorschriften zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Der Straßenverkehr bietet dabei stetig die Gefahr, in Ermittlungsmaßnahmen zu geraten. Ob bei einer Fahrerflucht oder einer Trunkenheitsfahrt; es wird schnell die Schwelle zum Strafrecht eröffnet. Die Folgen sind mit dem einhergehenden Führerscheinentzug zum Teil beruflich verheerend. Eine Übersicht zu den Kosten für das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Straßenverkehrsrecht finden Sie hier.

Zu den häufigsten Straftaten im Straßenverkehr zählt die Trunkenheit am Steuer nach § 316 StGB. Bestraft wird dabei das Führen eines Fahrzeugs, obwohl auf Grund von Alkohol oder Drogeneinfluss ein sicheres Fahren nicht mehr möglich ist. Ein Ansatzpunkt der Verteidigung als Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht ist die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Blutentnahme und die Analyse der genauen Aktenlage.

Bei Unfällen wird häufig ein Ermittlungsverfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB eingeleitet. Das Delikt ist sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begehbar. Als Anwalt für Verkehrsrecht berate ich Sie gern zu dem komplexen Tatbestand und den verschiedenen Begehungsformen.

Rechtsanwalt Benjamin Grunst vertritt Sie in Fällen des Verkehrsstrafrechts und dem Ordnungswidrigkeitenrecht.

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Strafbefehl erhalten wegen eines Deliktes im Verkehrsstrafrecht – Was jetzt zu tun ist:

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Wenden Sie sich für weitere Fragen zum Medienrecht gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in unseren Kanzleiräumlichkeiten in Berlin, Hamburg oder München.

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