BVerfG: Vermieter muss negative Bewertungen hinnehmen. Das BVerfG stellte fest, dass die Verbreitung wahrer Tatsachen aus der Sozialsphäre grundsätzlich hingenommen werden muss
Aktuelles aus der Kategorie
BVerfG: Bezeichnung als „Spanner“ ausnahmsweise zulässig
BVerfG: Bezeichnung als „Spanner“ ausnahmsweise zulässig. Das BVerfG stellte fest, dass die Bezeichnung „Spanner“ ausnahmsweise vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein kann.
BVerfG: Recht zum Gegenschlag
Bundesverfassungsgericht: Zum Recht auf Gegenschlag. Das BVerfG musste sich jüngst mit dem Thema eines zulässigen Gegenschlags als Reaktion auf vorangegangene Persönlichkeitsverletzungen befassen.
Urheberrecht: Musikband verbietet Songs für Wahlkampf
Die verfügungsbeklagte politische Partei „N.“ hatte zwei Lieder der verfügungsklagenden Band „H.“ für Parteiveranstaltungen in zeitlichem Zusammenhang mit einem Landtagswahlkampf abgespielt. Die streitgegenständlichen Lieder wurden
Unzulässiges AGB-Abtretungsverbot bei Gewährleistungsanspruch
Unzulässiges AGB-Abtretungsverbot bei Gewährleistungsanspruch. Der Verfügungskläger bietet Waren unterschiedlicher Art im Internet zum Kauf an. Die Verfügungsbeklagte betreibt einen Internethandel und bietet gewerblich Elektro- und Küchengeräte an.
BGH: App „wetter.de“ genießt keinen Werktitelschutz
BGH: App „wetter.de“ genießt keinen Werktitelschutz. Die Klägerin betreibt unter der Domain „wetter.de“ eine Internetseite, auf der sie lokal aufbereitete Wetterdaten und weitere Wetter-Informationen zum Abruf bereithält.
Keine Haftung für nicht offensichtlich rechtswidrige Verlinkung
BGH: Keine Haftung für nicht offensichtlich rechtswidrige Verlinkung. Arzt verlinkt auf Website, die wettbewerbswidrige Inhalte enthält und wird für dortige Aussagen verantwortlich gemacht. Laut BGH besteht eine Haftung nicht.
GmbH-Recht: Abberufung des Geschäftsführers ohne Voreintragung
Nachdem der T durch einen nicht zum Handelsregister angemeldeten Gesellschafterbeschluss als Geschäftsführer der Beteiligten zu 2) bestellt wurde, wurde seine Geschäftsführerstellung nach ca. 4 Monaten ebenfalls durch einen Gesellschafterbeschluss für die Zukunft widerrufen.
Urteil des OLG München I „Hans im Glück“
Urteil OLG München I, „Hans im Glück“. Die Klägerin hatte als Innenarchitektin für die Fastfood-Kette „Hans im Glück“ ein Raumdesignkonzept erstellt. Dieses umfasste unter anderem raumhohe Birkenstämme ohne Äste mit schwarzen Tisch-Sitz-Ensembles.