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Startseite » Urheberrecht » Anwalt für Urheberrecht Hamburg

Anwalt für Urheberrecht Hamburg

Hamburg, die Perle deutschen Medienunternehmertums an der Elbe.

Bekannt für moderne Kunst, etablierte Großkonzerne, aber auch als einer DER Start-Up Hubs Deutschlands. – Und das Urheberrecht ist allgegenwärtig. Egal, ob Sie selbst schaffen oder Geschaffenes nutzen, urheberrechtliche Fragen stellen sich immer. Unsere Hamburger Anwälte für Urheberrecht stehen Ihnen in sämtlichen Fragen zum Urheberrecht zur Verfügung. 

Urheber und Inhaber von Nutzungsrechten aus den Bereichen Wissenschaft, Literatur, Theater, Film, Musik, Fotografie, Architektur und Mode finden ihre (berufliche) Heimat in Hamburg.

Genauso wie wir. Von unserem Kanzleistandort am Alten Wall aus vertreten wir unsere Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Unser Team aus Anwälten füe Urheberrecht nimmt sich Ihres urheberrechtlichen Sachverhalts mit größter Sorgfalt an und verdient sich Ihr Vertrauen mit Effizienz und Schnelligkeit.

Das Urheberrecht als ein Recht des Geistigen Eigentums ist zwar ein zunächst nicht greifbares Rechtsgut. Der Schutz der Rechte von Urhebern und Inhabern von Nutzungsrechten oder Leistungsschutzrechten ist deshalb nicht weniger wichtig.

Darum setzen wir Ihre Rechte und Ansprüche zuverlässig durch. Gleiches gilt für die Abwehr des Vorwurfs von Urheberrechtsverletzung. Das Team BHG vertritt Sie oder Ihr Unternehmen, wenn urheberrechtliche Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.

Was ist Urheberrecht?

Das Urheberrecht ist ein unkörperliches Recht, also ein Immaterialgüterrecht. Es zählt zum Recht des Geistigen Eigentums und ist als „Intellectual Property Law“ (kurz „IP“) besonders europarechtlich geprägt. Man muss, anders als im Marken- oder Patentrecht, keine Eintragung vornehmen. Urheberrechtlicher Schutz entfaltet sich nämlich bereits, sobald ein Werk im urheberrechtlichen Sinne vorliegt.

Das Urheberrecht regelt seinen Inhalt unter anderem nach dem Schöpferprinzip und schützt damit primär den Urheber in seiner Funktion als Schöpfer des Werkes. Dieser kann seine Rechte anderen ganz oder teilweise einräumen. Wobei „ganz“ irreführend ist. Der Urheber kann nämlich nur seine Verwertungsrechte in Form von Nutzungsrechten übertragen. Der Erwerb von Nutzungsrechten funktioniert in der Regel über einen Lizenzvertrag, der Nutzer erwirbt eine Lizenz zur Nutzung des Werks. Die ideellen Interessen des Urhebers werden vor allem durch seine Urheberpersönlichkeitsrechte geschützt. Diese können nicht übertragen werden.

Das Lizenzvertragsrecht ist also eine wichtige Disziplin, über die ein Urheber seine materiellen Interessen bedient. Oftmals kommt es zu Fallkonstellationen, in welchen ein Künstler ein Werk erschafft und versucht, es bestmöglich an ein Unternehmen heranzutragen, die wiederum seine Interessen nach außen hin vertreten. Man denke an Musikschaffende und Musiklabels, Autoren und Verlage, Künstler und Aussteller. In dieser klassischen David-Goliath-Situation ist es wichtig, sich bei den Vertragsverhandlungen auf langjährige Expertise von einem Anwalt für Urheberrecht verlassen zu können. Urheber sollten vor allem wissen, dass sie Nutzungsrechte entweder einfach oder ausschließlich einräumen können. – Aber „ausschließlich“ nicht gleichzusetzen ist mit „gänzlich“.

Ein einfaches Nutzungsrecht kann mehreren Lizenznehmern gleichzeitig eingeräumt werden. Sie können das Werk zur gleichen Zeit und auf gleiche Art und Weise nutzen.

Dagegen kann ein Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts Dritte von der Nutzung des Werks ausschließen.

Darüber hinaus können beide Arten noch weiter eingeschränkt werden; und zwar zeitlich, räumlich und inhaltlich. So kann beispielsweise der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts dieses nur für einige Jahre innehaben.

 

Was sind Nutzungsrechte? Nutzungsrechte sind dem Inhalt nach wie die Verwertungsrechte des Urhebers. Werden Verwertungsrechte eingeräumt/übertragen, spricht man ganz einfach von Nutzungsrechten. Man unterscheidet zwischen körperlichen und unkörperlichen Verwertungsrechten. Auch, wenn das Urheberrecht an sich ein theoretisch unkörperliches Recht ist, kann die Verwertung dessen trotzdem körperlich stattfinden; wie in Form von Büchern, Plakaten, Schallplatten, Miniaturen etc.

Körperliche Verwertungsrechte sind das Recht auf Vervielfältigung, auf Verbreitung und auf Ausstellung. Unkörperliche Verwertungsrechte sind unter anderem das Senderecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Aufführungsrecht und das Recht auf Wiedergabe durch Bild- und Tonträger.

 

Wann ist ein Werk urheberrechtlich geschützt? Ein Eintragung erfolgt nicht. Ein Werk genießt dann urheberrechtlichen Schutz, wenn es eine sinnlich wahrnehmbare Schöpfung ist, die einem menschlichen Geist entspringt und eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist. Geringe Schöpfungshöhe hat bspw. ein Schnappschuss, weshalb es sich dabei im Vergleich zu einer professionellen Lichtbildwerk mit besonderen künstlerischen Elementen nicht um ein Werk handelt. Der Clou hier: Lichtbilder, also auch Schnappschüssen, genießen auch Schutz. Nur spricht man dann von Leistungsschutzrechten.

Wie können Ihnen unsere Hamburger Anwälte für Urheberrecht helfen?

Egal, ob Privatperson, Urheber, Inhaber von Leistungsschutzrechten oder von Nutzungsrechten: Unsere Anwälte für Urheberrecht in Hamburg helfen Ihnen in den Punkten:

  • Erstellung und Verhandlung von Lizenzverträgen
  • Abwehr von Urheberrechtsverletzungen
  • Beratung und Vertretung im Filmrecht
  • Beratung und Vertretung im Musikrecht
  • Beratung und Vertretung im Verlagsrecht
  • Beratung und Vertretung im Fotorecht
  • Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen
  • Abwehr von Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung zum Thema Leistungsschutzrechte (verwandte Schutzrechte)
  • Beratung zur Nutzung von Musik in den Sozialen Medien

Warum ist ein Fachanwalt für Urheberrecht für Hamburger Künstler und Unternehmen wichtig?

Unsere Hamburger Anwälte für Urheberrecht helfen besonders schnell und effizient, wenn urheberrechtliche Probleme auftauchen. Hamburg steht für Erfolg, und genau dieser kann gefährdet sein, wenn ein Urheberrechtsstreit aufkommt. Handelt man jedoch schnell und beauftragt einen Fachanwalt für Urheberrecht, können oftmals langwierige und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Das Urheberrecht hat in der Praxis so einige Tücken, dazu gehört die umgehende, korrekte und vor allem zielführende Formulierung der schriftlichen Abmahnung, sobald die (bevorstehende) Urheberrechtsverletzung festgestellt wurde. Trödelt man oder schreibt Dinge in die Abmahnung, die zu weit formuliert sind oder gar so, dass gar nicht alle Verletzungshandlungen umfasst sind, macht man sich angreifbar. Bei zu langem Abwarten beispielsweise kann es sein, dass so die besondere Eilbedürftigkeit angezweifelt wird. Diese ist jedoch zwingendes Erfordernis für eine einstweilige Verfügung. Eine einstweilige Verfügung wiederum ist das schnellste und daher beliebteste Mittel, um seine Ansprüche durchzusetzen, sollte sich die andere Partei endgültig uneinsichtig zeigen.

 

Durchsetzbare Ansprüche sind der

  • Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch
  • Auskunftsanspruch
  • Anspruch auf Schadensersatz und
  • Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten.

 

Die geldwerten Ansprüche allerdings werden nicht als eilbedürftig angesehen und können daher nicht im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahren durchgesetzt werden.

Ein Fachanwalt ist notwendig, wenn der Sachverhalt schnell, bequem und zuverlässig erledigt werden soll. Unsere Rechtsanwälte für Urheberrecht stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung und umfassender Expertise zur Seite.

Anwälte Hamburg
© Collage D.Schmidt, eyetronic – stock.adobe.com

Hamburg und Urheberrecht: OLG Hamburg und der Urheberrechtsstreit rund um „Metall auf Metall“ von Kraftwerk

Hamburg ist seit den frühen 2000ern immer wieder Schauplatz eines Urheberrechtsstreits zwischen u.a. dem Musikproduzenten Moses Pelham und den Klägern, der Elektronik Band „Kraftwerk“. Zuerst vor dem LG Hamburg und seitdem immer mal wieder vor dem OLG Hamburg: Der Streit dauert noch immer an und ist aktuell zum 5. Mal vor dem BGH gelandet und wegen europarechtlicher Auslegungsfragen zum zweiten Mal beim EuGH anhängig. Ja, es ist derselbe Rechtsstreit und ja, aus urheberrechtlicher Sicht ist dieser extrem spannend. Von der Klärung der Frage, ab wann eine Tonsequenz eine Melodie ist bzw. ob eine Tonsequenz allein schon urheberrechtlichen Schutz genießt bis hin zum Thema Pastiche in europarechtlicher Auslegung: Metall auf Metall konnte schon einige Male Licht ins Dunkel dieses dynamischen Rechtsgebiets bringen und wird es wohl künftig weiterhin schaffen. Wir bleiben für Sie up to date.

 

Worum geht es eigentlich? Kraftwerk hatten als Pioniere der elektronischen Musik bereits 1977 den Song „Metall auf Metall“ veröffentlicht. 20 Jahre später nutzte die Beklagtenpartei eine Tonsequenz aus diesem Song für die eigene Produktion von „Nur mir“ im Wege des Samplings. – Ohne eine entsprechende Lizenz und ohne Einwilligung der Klägerin. Es handelt sich um eine zweisekündige Tonsequenz, die on loop unterlegt wurde. Darin sieht die Klägerpartei die Verletzung ihrer Rechte als Urheber und auch als Tonträgerhersteller (verwandtes Schutzrecht). Seit sich das LG Hamburg 2004 damit das erste Mal beschäftigt hatte, gab es einen abwechslungsreichen Instanzenzug. Zuletzt setzte der BGH das Verfahren aus, um dem EuGH Fragen zur europäischen Urheberrechtslinie von 2001 vorzulegen (EuGH, C-590/23). Das Urteil steht und fällt nun wohl mit der Frage, ob die Übernahme dieser zweisekündigen Tonsequenz unter die Pastiche-Schranke fällt.

 

Die Pastiche-Schranke findet man im UrhG unter den gesetzlich erlaubten Nutzungen von eigentlich urheberrechtlich geschützten Werken. Sie wurde mit der europäischen Urheberrechtsrichtlinie eingeführt. Die gleiche Norm nennt die Karikatur und die Parodie als erlaubte Nutzungen. Das Problem: Es existiert keine Legaldefinition zum Begriff der Pastiche. Ob der Song „Nur mir“ nun unter diese Kategorie fällt, soll nun mithilfe der Auslegung durch den EuGH geklärt werden. Es bleibt also spannend. Mehr zu diesem Rechtsstreit finden Sie hier.

Anwalt für Urheberrecht in Hamburg: Warum BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte der richtige Ansprechpartner sind

Wir sehen das Urheberrecht als ein dynamisches Rechtsgebiet mit viel Potential für Urheber und Inhaber von Nutzungsrechte. Daher sind wir für Sie da, um Lizenzverträge und Vergleiche auszuhandeln. Wir setzen uns für Ihre Urheberrechte und Leistungsschutzrechte ein und unterstützen Sie in den Bereichen Urheberpersönlichkeitsrechte, Verwertungsrechte und Nutzungsrechte. Steht der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung im Raum, wehren wir diesen für Sie ab.

Unsere Anwälte für Urheberrecht in Hamburg bieten langjährige Erfahrung, Effizienz und Schnelligkeit. Wir behandeln Ihren Sachverhalt so individuell wie er ist. Wir sind Experten für Urheberrecht.

Anwalt für Markenrecht sowie Markenrecherche. Jetzt Marke schützen und verteidigen lassen.

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Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in unseren Standorten in Berlin, Hamburg und München. Wir stehen Ihnen effizient mit jahrelanger Expertise zur Verfügung.

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