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Anwalt für Medienrecht u. Presserecht Berlin
Die Medienhauptstadt Berlin ist mit seinen ansässigen Medienunternehmen wie Axel Springer Deutschland GmbH, Berliner Verlag GmbH oder Sony Music ein Dreh- und Angelpunkt für die deutsche Medienlandschaft.
Unsere hoch-spezialisierten Rechtsanwälte bieten jahrelange Erfahrung im Medienrecht und Presserecht. Sowohl für Unternehmen als auch für natürliche Personen sind wir bei der Durchsetzung ihrer Rechte der richtige Ansprechpartner.
Egal, ob es um Verlagsrecht, Urheberrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Fragen zu Vertragsgestaltungen und Lizenzerwerb, Rundfunkrecht (TV und Radio) oder Social Media-Recht geht: Wir setzen Ihre Rechte durch und vertreten Sie, wenn Ansprüche gegen Sie oder Ihr Unternehmen geltend gemacht werden.
Weitere Informationen zu unserer bundesweiten Tätigkeit im Medien- und Presserecht inkl. ausführlicher Gegnerliste finden Sie hier:
Medienrecht in Berlin – Was gehört dazu?
Medienrecht ist zwar eigenständiges Rechtsgebiet, aber eine bunte Querschnittsmaterie, die sowohl zivilrechtliche als auch öffentlich-rechtliche sowie manchmal strafrechtliche Einschläge hat. Einige Teilrechtsgebiete des Medienrechts sind:
- Verlagsrecht
- Rundfunkrecht
- Film- und Fernsehrecht
- Telemedien- und Telekommunikationsrecht
- Social Media Recht
- Urheberrecht
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Anwalt für Medienrecht in Berlin? – Kanzlei Buse Herz Grunst hilft bundesweit!
Medienrecht Berlin- Wer gehört dazu?
Hier einige der typischen Vertreter aus dem Mediensektor Berlin-Brandenburg.
Berliner Verlage: Print
Dazu gehören im Verlagsrecht die Traditionsunternehmen Axel Springer Deutschland GmbH, der Berliner Verlag GmbH, der Aufbau Verlag, der Cornelsen Verlag oder die Walter de Gruyter GmbH und viele mehr. Besonders die Selfpublishing- und Indie-Szene ist in Berlin besonders ausgeprägt; wegen mangelnder interner Rechtsabteilungen besteht hier großer Bedarf an Rechtsberatung. Neben Sachliteratur- und Belletristikverlagen sind es aber auch vor allem die Tochterunternehmen von Axel Springer und Co., welche insbesondere in Bezug auf Presserecht und die Grenzen der Verdachtsberichterstattung bzw. Medienberichterstattung immer wieder für Schlagzeilen sorgen.
Berliner Verlage: Musik
Auch im Musikrecht spielt Berlin in der höchsten Liga und vereint alle drei Major Labels. Seit 2023 hat Warner Music Germany eine Repräsentanz in Berlin, 2020 ist das Sony Music Headquarter auch wieder in der Hauptstadt und hat sich in der Nähe Potsdamer Platz eingerichtet.
Sony Music Publishing, der hauseigene Verlag, hat seinen Sitz in Schöneberg. Und die Universal Music Group schließlich findet man im imposanten Headquarter an der Stralauer Allee. Die Universal Music Publishing Group Germany ist selbstredend mit dabei. Viele weitere Labels und Musikverlage (Budde Music Publishing GmbH, haben ihren Sitz genauso in Berlin wie die Künstler auch.
Keine andere deutsche Stadt hat anteilig so viele Künstler. Unsere Rechtsanwälte vertreten alle Akteure der Branche, von den Künstlern über Manager bis hin zum Label bzw. Verlag. Damit ist nicht nur das Medienrecht, sondern jede Teildisziplin des Musikrechts von uns für Sie abgedeckt.
Berliner Radiosender und Rundfunkanstalten
Im Rundfunkrecht spielen staatliche Rundfunkanstalten und private Sender die wortwörtliche Musik. Private Berliner Sender sind zum Beispiel FluxFM, eine Hälfte von StarFM, KISS FM sowie JamFM, 104.6 RTL und viele mehr.
Die Nähe zur Medienstadt Potsdam bringt noch die gemeinsame staatliche Rundfunkanstalt rbb (Rundfunk Berlin-Brandenburg) mit seinen Sendern Fritz, radioeins uvm. auf den Plan. Im Zusammenhang mit Rundfunkrecht sind neben persönlichkeitsrechtlichen und urheberrechtlichen Aspekten auch wettbewerbsrechtliche Fragen interessant.
Eines der großen Themen ist auch die Einhaltung der Vorgaben vom Medienstaatsvertrag und das Befolgen landeseigener Vorgaben.
Berliner Unternehmen in Film und Fernsehen
Dass Berlin (oft in enger Zusammenarbeit mit den Brandenburger Unternehmen mit Sitz u.a. in Potsdam und Babelsberg) in Sachen Film und Fernsehen die Medienlandschaft Deutschlands maßgeblich prägt, ist unumstritten.
Nicht nur die staatlichen Sender rbb mit Sitz in Potsdam und ARD mit seinem Hauptstadtstudio im Regierungsviertel, sondern auch die UFA GmbH und die Studio Berlin GmbH gehören zu den großen Medien Unternehmen, die Berlin-Brandenburg zu einem erstklassigen Film- und Fernsehstandort machen.
Mögliche Problemschwerpunkte können hier im Datenschutz, beim Urheberrecht, bei Persönlichkeitsrechten und den Fragen nach zulässiger Medienberichterstattung liegen. Auch der Schutz von Privatsphäre ist ein häufiges Problem für Betroffene, wenn beispielsweise ihr Foto in den Nachrichten gezeigt wird.
Berlin und Social Media
Berlin ist besonders für junge Menschen und Kunstschaffende attraktiv. Der Wirtschaftssektor „Medien“ ist damit einer der wichtigsten für die Hauptstadt und stark verknüpft mit Medienrecht und IT Recht. Social Media als Massenmedium ist mit dem Sog der trendigen Hauptstadt eng verknüpft.
Unternehmen, die ihre Produkte/Dienstleitungen auf den Plattformen vermarkten oder Influencer, ohne die dieser Wirtschaftssektor kollabieren würde; wir können unseren Mandanten aufgrund jahrelanger Erfahrung und Spezialisierung auf Social Media Recht und IT Recht besonders effizient bei der Durchsetzung ihrer Rechte helfen.
Foto: © SeanPavonePhoto
Welche Mandanten betreuen wir als Anwaltskanzlei für Medienrecht Berlin?
Medienrecht ist durch seine große Bandbreite an Teilgebieten für viele Akteure interessant. Heutzutage hat fast jeder schon einmal irgendwas mit den Medien zu tun gehabt. Ganz besonders in Berlin.
In den Rechtswissenschaften ist das Medienrecht eine eher neue Teildiszpiplin und nicht Bestandteil der Grundausbildung für einen Rechtsanwalt. Daher sollten bei Problemen im Medienrecht entsprechende Fachanwälte konsultiert werden.
Unsere Kanzlei ist mit mehr als einem Fachanwalt für Medienrecht Berlin der richtige Ansprechpartner. Wir kümmern uns um medienrechtliche Belange aller, die mit Medien in Berührung kommen. Hier einige Beispiele:
Betroffene von Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Besonders häufiger Streitpunkt im Medienrecht und Presserecht ist das Verhältnis zwischen Persönlichkeitsrechten und den Grundrechten der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit.
Wenn ein Verlag bzw. eine Zeitung eine Berichterstattung veröffentlicht, in denen Persönlichkeitsrechte verletzt werden, helfen wir den Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Dafür gibt es grundsätzlich drei Vorgehensweisen: Zum einen kann Ihr Rechtsanwalt eine Abmahnung mit vorformulierter Unterlassungserklärung an die Gegenseite schicken. Zum anderen gibt es das einstweilige Verfügungsverfahren, welches bei presserechtlichen und medienrechtlichen Streitigkeiten besonders häufig Anwendung findet, weil es schneller geht als eine Klage und jeder weiß, dass Inhalte, die einmal in den Medien veröffentlicht werden, schwieriger zu löschen sind, je länger sie zugänglich bleiben.
Persönlichkeitsrechtsverletzungen können sich ergeben, wenn ein Foto bzw. Bildnis veröffentlicht wird, ohne dass der Abgebildete sein Einverständnis erteilt hat. Damit ist das Recht am eigenen Bild verletzt. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmetatbestände, die eine Veröffentlichung gerade im Zusammenhang mit Berichterstattung zur Information der Allgemeinheit zulässig machen.
Unsere Fachanwälte klären hier sowohl Betroffene als auch Vertreter der Presse im Rahmen einer Beratung auf. Auch im Bereich Social Media stehen Persönlichkeitsrechtsverletzungen an der Tagesordnung, nicht selten geht es dabei neben Verletzungen des Rechts am eigenen Bild auch um unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Falschzitate.
Im Übrigen haben nicht nur natürliche Personen, sondern auch Unternehmen das sogenannte Unternehmenspersönlichkeitsrecht inne und können sich damit gegen Verletzungen ebenso zur Wehr setzen. Dazu gehören bspw. falsche Tatsachenbehauptungen zu Geschäftspartnern, angeblicher politischer Beeinflussung oder dem Geschäftsmodell ganz allgemein.
Prominente und Influencer
Content Creators, Politiker, Moderatoren, Adlige etc. sind wie jede natürliche Person auch potentielle Betroffene von Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Durch ihre Berühmtheit sehen sie sich diesem Problem sogar besonders oft ausgesetzt.
Auch hier gilt Gleiches für andere Personen. Ein landläufiger Irrglaube besteht darin, dass sich Prominente „ja sowieso alles“ von den Medien gefallen lassen müssen. Das ist falsch. Auch, wenn die Grenzen sich wegen beruflicher Sphären und erhöhter tagesaktueller Relevanz verschieben, müssen Personen, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen, nicht auf ihr Persönlichkeitsrecht verzichten. Unzulässige Bildnisveröffentlichungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, Falschzitate und Co.
Betroffene von Berichterstattung über Strafverfahren und Verdachtsberichterstattung
Den Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht unähnlich sind Berichterstattungen über laufende Strafverfahren, welche oftmals deshalb unzulässig sind, weil sie vorverurteilend formuliert sind.
Egal, ob es sich noch um das Ermittlungsverfahren oder um das Hauptverfahren vor bspw. dem Amtsgericht Tiergarten oder Landgericht Berlin in Moabit handelt. Die Presse berichtet gern so darüber, dass die Allgemeinheit schockiert wird, indem die Schlagzeile gegen die Unschuldsvermutung des Tatverdächtigen bzw. Angeklagten verstößt.
Auch Jahre nach einem Strafverfahren kommt es vor, dass die Medien die alten Themen auspacken und neu aufrollen. Hier können sich Betroffene in einigen Fällen auf das sogenannte „Recht auf Vergessen“ beziehen und die Medien auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Nicht zwingend nur im Rahmen von Strafverfahren, sondern auch von anderen „Verdachtsmomenten“ kommt es darüber hinaus häufig zu Verstößen gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung. Auch hier vertreten wir Betroffene.
Betroffene von Verleumdungen und Hetzkampagnen
Unternehmen und natürliche Personen, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen, sind oft Opfer von Hetz- und Verleumdungskampagnen im Internet. Besonders in den sozialen Netzwerken kommt es zu solchen Ausschreitungen unter den Influencern selbst oder ihren jeweiligen Fanbases.
Sogar vor Fake Screenshots wird nicht zurückgeschreckt. Sobald die Medien darüber berichten, können nicht nur die Urheber von solchen Inhalten, sondern auch die Medienunternehmen auf Unterlassung etc. in Anspruch genommen werden.
Unsere Rechtsanwälte klären im Rahmen einer Beratung auf, wo die Grenzen der zulässigen Meinungsäußerung liegen und vertreten Betroffene von Rechtsverletzungen.
Radiosender, TV-Sender
Rundfunkrecht ist seit 2020 zwar für alle Bundesländer einheitlich im Medienstaatsvertrag geregelt, ist jedoch nicht so einfach zu verstehen.
Radio- und TV-Sender müssen sich allerdings an die darin enthaltenen Vorgaben halten und brauchen vor allem eine Zulassung. Ein Rechtsanwalt ist dabei unumgänglich.
Übrigens: Die Berliner Podcast-Szene ist davon nicht betroffen, da es sich hier nicht um Rundfunk handelt.
Verlage
Die Berliner Medienlandschaft wird auch durch seine Verlage stark geprägt. Egal, ob Print, online oder Musik: Wir vertreten Verlage vom kleinen Indie-Publisher bis hin zu den örtlichen Traditionsunternehmen. Es muss nicht immer New York sein, in Berlin spielt auch ordentlich die Musik, wenn es um Verlage geht.
Verlage als Mandanten vertreten wir im Zusammenhang mit (angeblichen) Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Auch Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht sind nicht selten. Gerade das macht Medienrecht so spannend: Es bleibt selten bei einem Rechtsgebiet.
Wir haben den passenden Rechtsanwalt für Medienrecht Berlin für Ihr Problem.
Wer sind unsere Berliner und Brandenburger Gegner im Medienrecht und worum ging es?
Hier einige Beispiele, bei denen unsere Rechtsanwälte helfen konnten:
- Berliner Kurier wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild
- Berliner Morgenpost wegen Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptung
- Berliner Zeitung wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild
- Bildzeitung/Bild.de (Axel Springer) wegen unzulässiger Bildnisveröffentlichung, Verstoß gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung, Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen
- B.Z. (Ullstein, Axel Springer) wegen unzulässiger Bildberichterstattung
- Die Welt (Axel Springer) wegen wahrheitswidriger Eindruckserweckung
- Junge Freiheit wegen unzulässiger Eindruckserweckung
- Märkische Allgemeine wegen rufschädigender Berichterstattung
- Märkische Onlinezeitung wegen Verstoßes gegen Grundsätze der Verdachtsberichterstattung
- Potsdamer Neueste Nachrichten wegen Verletzung von „Recht auf Vergessen“, unzulässiger identifizierender Berichterstattung
- Potsdam TV wegen Verletzung von „Recht auf Vergessen“
- rbb Fernsehen wegen Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen, unzulässiger Verdachtsberichterstattung
- Tagesspiegel wegen Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen
- TikTok Germany wegen Profilsperrungen, Videosperrungen, Account-Hacking
- Twitter/X Deutschland wegen Löschung von Tweets mit Falschinformationen, rechtswidrige Verlinkungen
- Wikipedia Deutschland wegen Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen
- YouTube (Space Berlin) wegen unzulässiger Bildnisveröffentlichungen
Welches Gericht ist in Berlin im Medien- und Presserecht zuständig?
Beim Landgericht Berlin sind die 27. und 2. Zivilkammer im Tegeler Weg zuständig für Pressesachen und das Persönlichkeitsrecht. Hier wird sich mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet und durch Presse, Film, Fernsehen und Rundfunk befasst.
Die nächsthöhere Distanz wäre ein Oberlandesgericht. In Berlin wird das „OLG“ aus geschichtlichen Gründen Kammergericht genannt. Im Kammergericht ist der 10. Senat für Pressesachen zuständig.
Welche Ansprüche kann ein Anwalt für Medienrecht durchsetzen?
Wenn rechtswidrig in Ihr Persönlichkeitsrecht oder Unternehmenspersönlichkeitsrecht eingegriffen wurde, steht ein regelrechter Katalog an Ansprüchen zur Verfügung, über die Sie Ihr Fachanwalt für Medienrecht aufklärt. Wir setzen für Sie durch:
- Beseitigung (Löschung),
- Unterlassung,
- Widerruf,
- Berichtigung,
- Gegendarstellung,
- Schadensersatz,
- Geldentschädigung.
Beseitigung und Unterlassung
Der Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung geht Hand in Hand und ist der mit Abstand am häufigsten durchsetzte Anspruch im Medienrecht, weil kein Verschulden des Störers vorliegen muss.
Es gibt den „normalen“ Unterlassungsanspruch, bei welchem eine bereits vorliegende Rechtsverletzung angegangen wird. Und es gibt den vorbeugenden Unterlassungsanspruch, bei welchem ausnahmsweise und bei begründetem Verdacht bzw. genug vorliegenden Anhaltspunkten eine bevorstehende Rechtsverletzung angenommen werden muss.
Der Rechtsanwalt wird im Namen seines Mandanten in der Regel eine Abmahnung formulieren, in welcher die konkrete Rechtsverletzung dargelegt wird. Dieser Abmahnung wird dann eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, in welcher sich der Störer bei Unterzeichnung dazu verpflichtet, den störenden Zustand zu beseitigen und künftig die beschriebene Handlung nicht mehr vorzunehmen. Alternativ oder ergänzend gibt es noch die Möglichkeit, einen Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung über eine einstweilige Verfügung oder klageweise geltend zu machen.
Widerruf und Berichtigung
Wenn ein Medium eine falsche bzw. unwahre Tatsachenbehauptung verbreitet, kann ein Anspruch auf Widerruf durchgesetzt werden. Damit muss bspw. die Zeitung als Erstveröffentlicher nach außen hin dokumentieren bzw. anzeigen, dass eine unzutreffende Tatsache behauptet wurde und damit ein Fehler unterlaufen ist. Das funktioniert nicht bei Meinungsäußerungen, da diese per Definition nicht richtig oder falsch sein können; also auch nicht berichtigt werden können.
Der Widerruf muss im selben Umfang veröffentlicht werden wie die ursprüngliche Mitteilung.
Gegendarstellung
Ein Anspruch auf Gegendarstellung wirkt nach außen hin für den Erstveröffentlicher nicht so fatal wie das Eingeständnis, einen Fehler gemacht zu haben (Widerruf). Hier erklärt nicht das Medium etwas, sondern der Anspruchsinhaber kann im selben Medium und mit gleicher Wirkung seine eigene Erklärung zu einer vom Erstveröffentlicher verbreiteten Tatsachenbehauptung abgeben.
Wichtig ist bei der Gegendarstellung, dass das sogenannte „Alles oder nichts“-Prinzip gilt. Das bedeutet, dass die noch so kleinste Abweichung von der Gegendarstellung dazu führt, dass diese im Ganzen als unzulässig zurückgewiesen werden kann. Daher ist es wichtig, sich dabei von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Schadensersatz und Geldentschädigung
Einen Anspruch auf Schadensersatz oder Geldentschädigung kann man nicht über ein einstweiliges Verfügungsverfahren geltend machen. Das geht entweder außergerichtlich oder über ein Hauptsacheverfahren.
Geldentschädigung ist ein Anspruch wegen immateriellem Schaden. Der wird allerdings selten durchgesetzt, weil der nur bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Betracht kommt.
Schadensersatz kann bei materiellem Schaden durchgesetzt werden. Allerdings muss hier die Berichterstattung oder der sonstige Inhalt kausal zu einem messbaren Schaden geführt haben, was wiederum in den meisten Fällen schwer nachweisbar ist.
Warum die Kanzlei für Medien- und Presserecht Berlin BUSE HERZ GRUNST der richtige Ansprechpartner ist
Wir machen Ihr Unternehmen medienrechtlich fit und sichern Sie in alle Richtungen ab. Unsere Anwälte für Medienrecht Berlin klären Rechtsfragen in Bezug auf den Medienstaatsvertrag, Landesvorschriften und die Datenschutzgrundverordnung.
Wir beraten Sie zu den Themen (un)zulässige Berichterstattung, Grenzen von Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, allgemeine Vertragsgestaltung, Persönlichkeitsrechte sowie den angrenzenden Rechtsgebieten, ohne die Medienrecht nicht funktioniert: Urheberrecht, IT Recht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht.
Wir setzen Ihre Ansprüche aus dem Medienrecht für Sie durch oder stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.
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