Gläubigerbegünstigung
( § 283c StGB )

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Startseite » Anwalt Strafrecht » Vorladung » Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)

Die Themen Pleite und Insolvenz sind gerade durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch stärker in den medialen und gesellschaftlichen Fokus getreten. Dabei kann die Zahlungsunfähigkeit ganz unterschiedliche Akteure wie Unternehmen, Private oder auch nicht zuletzt Prominente treffen. Sie alle haben gemeinsam, dass eine Zahlungsunfähigkeit massive Konsequenzen nach sich zieht und das persönliche Leben der direkt betroffenen Personen stark verändern kann.

Auch für die Gläubiger geht die Insolvenz eines privaten oder geschäftlichen Partners mit einer Reihe an Komplikationen einher. Insbesondere ist für die Gläubiger häufig für eine lange Zeitspanne unsicher, ob sie noch an ihr Geld gekommen. Dabei haben die Gläubiger in aller Regel ein gesteigertes Interesse daran, dass das Insolvenzverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Genau dieses Interesse will auch der Gesetzgeber schützen und stellt deshalb in § 283c des Strafgesetzbuches die Gläubigerbegünstigung unter Strafe. 

Sie haben eine Vorladung wegen Gläubigerbegünstigung erhalten?

Bei dem Vorwurf der Gläubigerbegünstigung stehen wir Ihnen im Strafverfahren zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch mit uns.

 

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

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Vorladung erhalten wegen Gläubigerbegünstigung – Was jetzt zu tun ist:

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Welche Strafe droht bei einer Verurteilung wegen Gläubigerbegünstigung?

Das Gesetz sieht bei einer Verurteilung wegen Gläubigerbegünstigung entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.

Wann macht man sich wegen Gläubigerbegünstigung strafbar?

Strafbar wegen Gläubigerbegünstigung kann sich nach § 283c StGB nur derjenige machen, der

  1. zahlungsunfähig ist sowie
  2. mehrere Gläubiger hat und
  3. einem dieser Gläubiger einen unrechtmäßigen Vorteil in Form einer Sicherheit oder Befriedigung gewährt, wodurch
  4. dieser gegenüber den anderen Gläubigern begünstigt wird.

Wer zählt als Gläubiger im Sinne der Gläubigerbegünstigung?

Als Gläubiger kommt grundsätzlich jede Person in Betracht, die von dem Schuldner etwas fordern darf. Das kann beispielsweise der Vermieter sein, der vom Schuldner die Zahlung der Miete fordern darf oder eine Bank, die die Rückzahlung eines Darlehens verlangen kann.

Wann gewährt man einem Gläubiger eine Sicherheit?

Eine Sicherheit im Sinne des Straftatbestands der Gläubigerbegünstigung sorgt dafür, dass der Gläubiger in einem stärkeren Maße darauf hoffen bzw. vertrauen darf, dass der Schuldner die Forderung des Gläubigers erfüllt. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Schuldner einem Gläubiger einen wertvollen Gegenstand als Sicherheit übereignet

Wann befriedigt man einen Gläubiger?

Eine Befriedigung im Sinne des Straftatbestands der Gläubigerbegünstigung tritt dann ein, wenn der Schuldner der Forderung des Gläubigers nachkommt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Mieter die Miete an seinen Vermieter überweist oder ein Bankkunde die Kreditraten an seine Bank zurückzahlt.

Und wann erfolgt diese Gewährung einer Sicherheit oder Befriedigung unrechtmäßig?

Die Gewährung einer Sicherheit bzw. die Befriedigung kann aus unterschiedlichen Gründen unrechtmäßig erfolgen.

Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Gläubiger gar keine zu sichernde oder zu befriedigende Forderung hat, weil der zugrundeliegende Vertrag von vornherein unwirksam war. Gleiches gilt, wenn der Schuldner die Anfechtung erklären kann oder die geltend gemachte Forderung gar nicht mit Erfolg eingeklagt werden könnte.

Letzteres ist dann der Fall, wenn der Anspruch entweder erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig wird oder bereits Verjährung eingetreten ist.

Wann begünstigt man einen Gläubiger?

Für eine Verurteilung wegen Gläubigerbegünstigung muss grundsätzlich eine tatsächliche Begünstigung eines Gläubigers eingetreten sein. Dies ist dann der Fall, wenn ein Gläubiger auf Kosten der sonstigen Gläubiger einen Vorteil erlangt. Die Bevorzugung des einen Gläubigers muss also gleichzeitig einen Nachteil für die sonstigen Gläubiger hervorrufen.

Für die Beurteilung dieser Frage muss der jeweils zu entscheidende Einzelfall ganz genau betrachtet werden. Eine Begünstigung könnte zum Beispiel dann gerade nicht vorliegen, wenn der Schuldner eine für einen Gläubiger positive Handlung vornimmt, obwohl genau dieser Gläubiger sowieso vor den sonstigen Gläubigern an erster Stelle vollumfänglich befriedigt worden wäre.

Wann ist man zahlungsunfähig?

Als zahlungsunfähig gilt man dann, wenn man nicht mehr in der Lage ist, seinen fälligen Zahlungspflichten nachzukommen. Dies kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn einem die Mittel fehlen, um die eigene Miete zu zahlen oder um die Kreditraten an die Bank zurückzuzahlen.

Zu welchem Zeitpunkt muss die Zahlungsunfähigkeit vorgelegen haben?

Eine Verurteilung wegen Gläubigerbegünstigung droht nur dann, wenn der Beschuldigte bereits während der Gewährung der Sicherheit bzw. während der Befriedigung des Gläubigers zahlungsunfähig war.

Mache ich mich auch dann wegen Gläubigerbegünstigung strafbar, wenn ich nichts von meiner Zahlungsunfähigkeit weiß?

Nein. Eine Verurteilung wegen Gläubigerbegünstigung droht nur dann, wenn der Beschuldigte sicher weiß, dass er zahlungsunfähig ist. Zudem muss sich der Beschuldigte bewusst sein, dass er durch seine Handlung einen Gläubiger in Vergleich zu den sonstigen Gläubigern begünstigt.

 

Macht man sich allein durch die unrechtmäßige Befriedigung eines Gläubigers strafbar?

Eine Verurteilung wegen Gläubigerbegünstigung kommt auch bei Vorliegen der zuvor dargestellten Voraussetzungen nur dann in Betracht, wenn

  • der Schuldner tatsächlich seine Zahlungen eingestellt hat oder
  • über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder
  • der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist.

Kann ich mich auch strafbar machen, wenn es doch zu keiner Begünstigung eines Gläubigers gekommen ist?

Ja. Gemäß § 283 Absatz 2 des Strafgesetzbuches ist auch die versuchte Gläubigerbegünstigung strafbar. Eine Verurteilung wegen versuchter Gläubigerbegünstigung erfordert aber, dass der Beschuldigte tatsächlich einen Gläubiger begünstigen wollte und dazu bereits unmittelbar angesetzt hat. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muss im jeweiligen Einzelfall genau geprüft werden.

 

Der Straftatbestand der Gläubigerbegünstigung ist für den juristischen Laien nicht zu überblicken, da er neben dem Strafrecht auch von vielen Fragen aus dem Zivil- und dem Insolvenzrecht geprägt ist. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem erfahrenen Verteidiger ist daher unerlässlich, um eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Als Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht stehen wir Ihnen im gesamten Strafverfahren mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz gerne zur Seite.

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