Anwalt für Persönlichkeitsrecht
Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Persönlichkeitsschutz
Anwalt für Persönlichkeitsrecht in Berlin, Hamburg und München
Schnell zum Inhalt:
Das Persönlichkeitsrecht zählt zum Bereich des Medienrechts und stellt einen Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei und unserem Anwalt Persönlichkeitsrecht dar. Daher hilft unser Anwalt für Persönlichkeitsrecht bei Ihrem Anliegen kompetent und zuverlässig. Das Anwaltsteam rund um Norman Buse, LL.M. und David Herz, Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht, vertritt mit hoher Expertise die Seite der Betroffenen im Persönlichkeitsrecht und -schutz.
Anwalt erklärt: Worum geht es im Persönlichkeitsrecht?
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ist ein Grundrecht, das dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in den Lebens-, Freiheits- und Geheimbereich dient und gerade in Zeiten der Sozialen Medien, des Bloggens und der diversen Publikationsmöglichkeiten im Internet enorm an Bedeutung gewonnen hat. Der Persönlichkeitsschutz hat daher auch Priorität bei der Bearbeitung unserer Fälle, da häufig zügig anwaltlich gehandelt werden muss.
Der Schutz des Persönlichkeitsrechts gilt sowohl für Privatpersonen, Personen des öffentlichen Lebens als auch für Unternehmen. Für Letztere ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Unternehmenspersönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 GG anerkannt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 03.05.1994 – 1 BvR 737/94; BGH, Urteil vom 03.06.1986 – VI ZR 102/85).
Wenn Sie Opfer einer Persönlichkeitsrechtsverletzung geworden sind, stehen Ihnen umfassende Abwehransprüche zur Verfügung. Unter Umständen kommen auch Schadensersatzansprüche in Betracht.
Wie kann das Persönlichkeitsrecht verletzt werden? Anwalt für Persönlichkeitsrecht erläutert Eingriffe
Folgende Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht kommen dabei insbesondere in Betracht:
- rufschädigende Presseberichterstattung,
- die Verbreitung von unwahren und ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen in Blogs, Sozialen Netzwerken oder Videoplattformen,
- die Verbreitung von Informationen aus der Privat- oder Intimsphäre im Internet,
- die Veröffentlichung von Fotos aus der Privat- oder Intimsphäre im TV oder Internet,
- Schmähungen, Formalbeleidigungen oder Anprangerungen.
Wurden auf bestimmten Zeitungen oder in diversen Internetforen falsche Tatsachen über Sie persönlich verbreitet? Hat jemand den guten Ruf Ihres Unternehmens oder Ihrer Produkte mit einer schlechten oder falschen Bewertung beschädigt? Gibt es rechtswidrige Medienberichterstattungen über Sie? Dann stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und setzen Ihre Rechte durch.
In welchen Fällen können Ihnen unsere Anwälte für Persönlichkeitsrecht aus Berlin, Hamburg und München helfen?
- Vorgehen gegen rufschädigende Berichterstattung/ schlechte Presse,
- Beratung und Vertretung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch unzulässige Berichterstattung aus der Intim- oder Privatsphäre,
- Vertretung im Rahmen von Verleumdungskampagnen,
- rechtliche Überprüfung von Bewertungen und Vorgehen gegen geschäftsschädigende Bewertungen auf Portalen wie Yelp, Jameda oder Hotelbuchungsplattformen,
- Entfernung von geschäftsschädigenden Beiträgen von Websites, aus Foren oder Blogs,
- Entfernung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Suchergebnissen aus der Google-Suche,
- (Unternehmens-)Persönlichkeitsschutz gegen rechtswidrige Äußerungen, Fotoveröffentlichungen oder Bewertungen auf Facebook.com,
- Vertretung bei unzulässigen Bildnisveröffentlichungen (Recht am eigenen Bild gem. § 22, 23 KUG),
- rechtliche Bewertung journalistischer Beiträge bzgl. der Einhaltung der Grundsätze zur Verdachtsberichterstattung und identifizierenden Berichterstattung.
Weitere Informationen zu unseren Leistungen im Medienrecht finden Sie hier:
Wie geht der Anwalt gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen vor?
Wenn durch eine Publikation im Internet, im Fernsehen oder im Radio rechtswidrig in Ihr Persönlichkeitsrecht oder in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht Ihrer Firma eingegriffen wird, kommen verschiedene Ansprüche in Betracht.
Wichtig ist es stets, zunächst die Beweise sorgfältig zu sichern und schnell zu agieren, da sich eheverletzende Äußerungen gerade bei schwerwiegenden Vorwürfen schnell verbreiten.
Aktuelles zum Persönlichkeits- und Äußerungsrecht
- Wann ist die Aufnahme und/oder Veröffentlichung von heimlich aufgenommenen Bild- und Tonaufnahmen mit versteckter Kamera oder Handy für eine Berichterstattung erlaubt?
- BVerfG stellt klar: Geldentschädigungsansprüche sind nicht vererbbar
- Spekulation in den Medien über Luke Mockridges Liebesleben war rechtmäßig
- Ansprüche bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- BVerfG: Bezeichnung als „Spanner“ ausnahmsweise zulässig
- BVerfG: Recht zum Gegenschlag
- BVerfG: Vermieter muss negative Bewertungen hinnehmen
- Interview zum Thema Bildnisveröffentlichung von gewalttätigen Demonstranten beim G20-Gipfel
- Medienrecht: Identifizierende Berichterstattung und Namensnennung
- Anonymisierung von Personen in TV- oder Internetberichten mit versteckter Kamera
- Negative jameda Bewertung & Co. löschen lassen
- Negative Bewertung auf Yelp, was kann man tun?
- Hotel-Bewertungen bei Booking, Google & Co. löschen lassen
- Schlechte Bewertung auf Ebay, was tun?
- Schlechte Bewertung auf Facebook, was tun?
- Schlechte Bewertung auf Kununu – wie man sich dagegen wehren kann
- Schlechte Google-Bewertung – was kann man machen?
- Verleumdung und Rufschädigung im Internet
- Google Bewertungen löschen lassen & negative Bewertungen auf anderen Plattformen im Internet löschen lassen
- Wann wird das Recht am eigenen Bild verletzt?
- Zulässigkeit von privilegierten Äußerungen im Klageverfahren
- Zum Anspruch auf Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung
- Verstoß gegen KUG: Verwendung eines Fotos aus sozialem Netzwerk
- BGH-Urteil: Ärztebewertung auf Jameda kann unzulässig sein
- Bildnisschutz für Prominente: ja, nein, vielleicht?
- Berichterstattung über Kinder von Prominenten, was ist erlaubt?
- Zur Zulässigkeit einer Medienberichterstattung über Sportler
- Google Einträge und Suchergebnisse löschen
- Interview zum Thema der digitale Angriff auf die Persönlichkeitsrechte
- Presserechtliche Informationsschreiben bzw. Warnschreiben
- Die wichtigsten Entscheidungen zum Persönlichkeitsrecht
- Google-Bewertung mit einem Stern kann unzulässig sein
- Werbung mit Persönlichkeitsmerkmalen von Prominenten
- Intimfoto oder Nacktvideo im Internet veröffentlicht: Was kann ich tun?
- Fake-Accounts auf Facebook und Instagram – Erste Hilfe für Betroffene
- Rechtspodcast zum Thema Hasskriminalität bzw. Hate Speech im Internet
- BGH zum Recht auf Vergessenwerden: Der Einzelfall entscheidet
- Rechtspodcast zum Thema Recht am eigenen Bild
- BVerfG setzt Zeichen gegen Hasskriminalität
- Wie schnell muss Google eine negative Bewertung löschen?
- Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Bürgermeister, was kann ich tun?
- Ist die Plakatwerbung SIMPLY THE BEST, die Tina Turner Story zulässig?
- Verdachtsberichterstattung über Strafverfahren
- 3.000 € Geldentschädigung wegen der Verbreitung von Intimfotos über WhatsApp
- Medienrecht: Vereinzelte Kritik stellt keinen „riesigen Shitstorm“ dar
- Wann haftet Wikipedia für Persönlichkeitsrechtsverletzungen?
- Dürfen fachliche Äußerungen bzw. Zitate ohne Erlaubnis in einer Werbeanzeige verwendet werden?
- Wann ist die Bezeichnung einer Person als Antisemit zulässig?
- Erfolg gegen RTL – Berichterstattung im Magazin SternTV Spezial war rechtswidrig
Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte mit Standorten in Berlin, Hamburg und München berät und vertritt Sie in allen Fragen des Persönlichkeits- und Äußerungsrechts. Wir agieren bundesweit und freuen uns auf Ihre Anfrage!
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