Anwalt für Persönlichkeitsrecht
Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Persönlichkeitsschutz

Das Persönlichkeitsrecht zählt zum Bereich des Medienrechts und stellt einen Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei und unserem Anwalt Persönlichkeitsrecht dar. Daher hilft unser Anwalt für Persönlichkeitsrecht bei Ihrem Anliegen kompetent und zuverlässig. Das Anwaltsteam rund um Norman Buse, LL.M. und David Herz, Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht, vertritt mit hoher Expertise die Seite der Betroffenen im Persönlichkeitsrecht und -schutz.

Anwalt erklärt: Worum geht es im Persönlichkeitsrecht?

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ist ein Grundrecht, das dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in den Lebens-, Freiheits- und Geheimbereich dient und gerade in Zeiten der Sozialen Medien, des Bloggens und der diversen Publikationsmöglichkeiten im Internet enorm an Bedeutung gewonnen hat. Der Persönlichkeitsschutz hat daher auch Priorität bei der Bearbeitung unserer Fälle, da häufig zügig anwaltlich gehandelt werden muss. 

Der Schutz des Persönlichkeitsrechts gilt sowohl für Privatpersonen, Personen des öffentlichen Lebens als auch für Unternehmen. Für Letztere ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Unternehmenspersönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 GG anerkannt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 03.05.1994 – 1 BvR 737/94;  BGH, Urteil vom 03.06.1986 – VI ZR 102/85).

Wenn Sie Opfer einer Persönlichkeitsrechtsverletzung geworden sind, stehen Ihnen umfassende Abwehransprüche zur Verfügung. Unter Umständen kommen auch Schadensersatzansprüche in Betracht.

Wie kann das Persönlichkeitsrecht verletzt werden? Anwalt für Persönlichkeitsrecht erläutert Eingriffe

Folgende Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht kommen dabei insbesondere in Betracht:

  • rufschädigende Presseberichterstattung,
  • die Verbreitung von unwahren und ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen in Blogs, Sozialen Netzwerken oder Videoplattformen,
  • die Verbreitung von Informationen aus der Privat- oder Intimsphäre im Internet,
  • die Veröffentlichung von Fotos aus der Privat- oder Intimsphäre im TV oder Internet,
  • Schmähungen, Formalbeleidigungen oder Anprangerungen.

Wurden auf bestimmten Zeitungen oder in diversen Internetforen falsche Tatsachen über Sie persönlich verbreitet? Hat jemand den guten Ruf Ihres Unternehmens oder Ihrer Produkte mit einer schlechten oder falschen Bewertung beschädigt? Gibt es rechtswidrige Medienberichterstattungen über Sie? Dann stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und setzen Ihre Rechte durch.

In welchen Fällen können Ihnen unsere Anwälte für Persönlichkeitsrecht aus Berlin, Hamburg und München helfen?

  • Vorgehen gegen rufschädigende Berichterstattung/ schlechte Presse,
  • Beratung und Vertretung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch unzulässige Berichterstattung aus der Intim- oder Privatsphäre,
  • Vertretung im Rahmen von Verleumdungskampagnen,
  • rechtliche Überprüfung von Bewertungen und Vorgehen gegen geschäftsschädigende Bewertungen auf Portalen wie Yelp, Jameda oder Hotelbuchungsplattformen,
  • Entfernung von geschäftsschädigenden Beiträgen von Websites, aus Foren oder Blogs,
  • Entfernung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Suchergebnissen aus der Google-Suche,
  • (Unternehmens-)Persönlichkeitsschutz gegen rechtswidrige Äußerungen, Fotoveröffentlichungen oder Bewertungen auf Facebook.com,
  • Vertretung bei unzulässigen Bildnisveröffentlichungen (Recht am eigenen Bild gem. § 22, 23 KUG),
  • rechtliche Bewertung journalistischer Beiträge bzgl. der Einhaltung der Grundsätze zur Verdachtsberichterstattung und identifizierenden Berichterstattung.

Weitere Informationen zu unseren Leistungen im Medienrecht finden Sie hier:

➡️ Anwälte für Medienrecht.

Wie geht der Anwalt gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen vor?

Wenn durch eine Publikation im Internet, im Fernsehen oder im Radio rechtswidrig in Ihr Persönlichkeitsrecht oder in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht Ihrer Firma eingegriffen wird, kommen verschiedene Ansprüche in Betracht.

Wichtig ist es stets, zunächst die Beweise sorgfältig zu sichern und schnell zu agieren, da sich eheverletzende Äußerungen gerade bei schwerwiegenden Vorwürfen schnell verbreiten.

➡️ Vorgehen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Aktuelles zum Persönlichkeits- und Äußerungsrecht

Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte mit Standorten in Berlin, Hamburg und München berät und vertritt Sie in allen Fragen des Persönlichkeits- und Äußerungsrechts. Wir agieren bundesweit und freuen uns auf Ihre Anfrage!

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Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei - Tel: +49 30 600 33 814 - oder kontaktieren Sie uns jetzt, um einen ersten Telefontermin oder einen Termin an einem unserer Standorte in Berlin, Hamburg oder München zu vereinbaren. Insbesondere im Umweltstrafrecht liegt jeder Fall anders, sodass eine anwaltliche Einschätzung unabdingbar ist. Neben der Beurteilung von Gewässerproben, Akteneinsichten und der Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen, kann ein zielstrebiges anwaltliches Vorgehen für Sie den entscheidenden Unterschied bedeuten.

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