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Anwalt Verkehrsrecht
Blitzer? Trunkenheitsfahrt? Schadensersatz?  – Melden Sie sich bei uns

Unser Verkehrsrechtsteam vertritt Sie im Bereich des Verkehrsstrafrecht, bei Ordnungswidrigkeiten wie Rotlichtverstößen und Blitzern, bei verwaltungsrechtlichen Führersscheinverfahren und bei Geltendmachung von Ansprüchen bei Verkehrsunfällen.

Zeitnahe Termine zur anwaltlichen Beratung sind online und in den Standorten Berlin und München möglich. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und lassen Sie sich engagiert und professionell vertreten.

Unser Team besteht aus einem Professor für Ordnungswidrigkeitenrecht, einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und mehreren Fachanwälten für Strafrecht.

Ob Blitzer, rote Ampel, Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht, stehen wir mit Erfahrung und Engagement an Ihrer Seite. Verlassen Sie sich auf Qualität und Kompetenz, um Ihren Fall zu einem bestmöglichen Abschluss zu bringen.

 

Wenn Sie einen Anhörungsbogen, einen Bußgeldbescheid, einen Strafbefehl oder eine Vorladung bekommen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Es laufen wichtige Fristen!

VIDEO:

Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten? – Was es jetzt zu beachten gilt

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Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir für Sie da:

  • Äußerungsbogen oder Vorladung bei einer Verkehrsstraftat
  • Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit
  • Verwaltungsverfahren bei Entziehung und Neubeantragung der Fahrerlaubnis
  • Schadensersatz nach einem Autounfall

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Verkehrsrecht?

  • Top Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft Behörden und Gerichten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit und persönliche Betreuung

Unsere Anwälte im Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht meint Straftaten, die sich im öffentlichen Straßenraum oder mit dem Tatmittel eines Fahrzeugs begangen wurden. Zusammengefasst werden unter dem folgenden Bereich auch die Vorschriften zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Der Straßenverkehr bietet dabei stetig die Gefahr, in Ermittlungsmaßnahmen zu geraten. Ob bei einer Fahrerflucht oder einer Trunkenheitsfahrt; es wird schnell die Schwelle zum Strafrecht eröffnet. Die Folgen sind mit dem einhergehenden Führerscheinentzug zum Teil beruflich verheerend. Eine Übersicht zu den Kosten für das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Straßenverkehrsrecht finden Sie hier.

Zu den häufigsten Straftaten im Straßenverkehr zählt die Trunkenheit am Steuer nach § 316 StGB. Bestraft wird dabei das Führen eines Fahrzeugs, obwohl auf Grund von Alkohol oder Drogeneinfluss ein sicheres Fahren nicht mehr möglich ist. Ein Ansatzpunkt der Verteidigung als Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht ist die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Blutentnahme und die Analyse der genauen Aktenlage.

Bei Unfällen wird häufig ein Ermittlungsverfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB eingeleitet. Das Delikt ist sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begehbar. Als Anwalt für Verkehrsrecht berate ich Sie gern zu dem komplexen Tatbestand und den verschiedenen Begehungsformen.

Anwalt Verkehrsrecht Vorwurf Trunkenheit im Verkehr

Betrunken oder auch „nur“ angetrunken Auto zu fahren, kann verheerende Folgen für Autofahrer nach sich ziehen.

Abhängig vom festgestellten Promillewert und der Fahrunsicherheit infolge des Alkohols droht ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar Strafen wie eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Auch droht der Verlust von Führerschein und Fahrerlaubnis.

Auch beim Vorwurf Alkohol am Steuer stehen wir Ihnen als Kanzlei für Verkehrsrecht mit Engagement und Kompetenz zur Seite. 

Nähere Informationen zum Vorwurf Trunkenheit im Verkehr haben wir Ihnen hier zusammengestellt. 

Strafbefehl Vorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nicht „nur“ eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Der Vorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis taucht nicht nur auf, wenn man vor Bestehen seiner Führerscheinprüfung Auto fährt, sondern kann z.B. auch drohen, wenn man einen zu schweren Campingwagen fährt, ein Fahrzeug fährt, obwohl man nicht den Führerschein der notwendigen Klasse besitzt oder wenn man trotz Entzug der Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilnimmt.

Nähere Informationen zum Vorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Anwalt Verkehrsrecht bei Vorwurf Fahrerflucht

Der erste Fluchtinstinkt nachdem man einen Unfall im Straßenverkehr (mit)verursacht hat, ist wohl nicht selten. Jedoch wird das unerlaubte Entfernen vom Unfallort strafrechtlich verfolgt. Je nach Fallkonstellation muss eine bestimmte Zeit gewartet werden, damit die Personalien der Unfallbeteiligten aufgenommen werden können. Einen Zettel and die Windschutzscheibe zu klemmen, genügt in den meisten Fällen nicht.

Weitergehende Informationen zum Vorwurf Fahrerflucht finden Sie hier.

Vorladung, Anklage Vorwurf Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Steine von einer Autobahnbrücke schmeißen, mit dem Auto gezielt auf eine Person im Straßenverkehr zufahren. Das können Beispiele für einen strafbaren Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sein.

Wann der Vorwurf Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr droht, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Unsere Anwälte für Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht

Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid bekommen? Wir vertreten Sie bei Blitzern, Rotlichtverstößen, Handyverstößen und allen anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die Bußgelder und Fahrverbote sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Für viele ist es nicht nur teuer und sehr ärgerlich auf den Führerschein verzichten zu müssen, es hängt auch oft der Beruf an dem Verfahren. Gehen Sie daher zum Spezialisten und lassen Sie sich professionell vertreten. Mit unserer Erfahrung und der individuellen Betreuung haben Sie die besten Chancen auf einen guten Ausgang des Verfahrens. Mehr Informationen finden Sie im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht.

Anwalt Verkehrsrecht bei Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer

Die Nutzung des Handys am Steuer ist in vielen Fällen verboten. Telefonieren am Steuer, WhatsApp Nachrichten bei Autofahren beantworten, Vloggen und Livestreams während man Auto fährt. Nur in sehr engen Grenzen darf das Handy während der Autofahrt vom Fahrer benutzt werden. Ansonsten droht ein Bußgeld, Punkt in Flensburg und unter Umständen sogar ein Fahrverbot.

Wie Sie Ihr Handy beim Autofahren nutzen dürfen und was passiert, wenn Sie die Verkehrsregeln missachten, haben wir Ihnen hier als Übersicht zusammengestellt.

Ampel bei Rot überfahren? Was tun bei Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen

Die Ampel war doch erst ganz knapp rot – droht trotzdem ein Bußgeldverfahren?

Wie lange die Ampel rot war, wirkt sich tatsächlich aus. Verboten ist aber das Überfahren einer roten Ampel auch, wenn die Ampel gerade erst auf Rot umgesprungen ist. Die Überprüfung der Blitzerbilder, Messfehler und in der Folge der Rechtmäßigkeit des gegen Sie erhobenen Vorwurfs ist die Tätigkeit des Anwalts für Verkehrsrecht. Dieser kann Akteneinsicht nehmen und Sie über die Möglichkeiten eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß beraten.

Informationen zum Thema Ampel bei Rot überfahren finden Sie hier. 

Geblitzt? Anwalt Verkehrsrecht bei Anhörungsbogen und Bußgelbescheid, weil zu schnell gefahren

Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbote drohen, wenn man zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde. Der Anwalt für Verkehrsrecht kennt die Fehlerquellen des Vorwurfs überhöhter Geschwindigkeit und überprüft zum Beispiel die ordnungsgemäße Messung.

Informationen zum Thema geblitzt wegen überhöhter Geschwindigkeit haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Unsere Anwälte im Verkehrszivilrecht

Nach einem Autounfall vertreten wir Geschädigte und machen die entsprechenden Ansprüche für Sie geltend. Unser Experten-Team steht Ihnen hier bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und natürlich auch bei deren Abwehr zur Seite. Die Fragen von Mitschuld und Schadenshöhen sind kompliziert und können durch gute Sachkenntnis positiv beeinflusst werden.

Unsere Anwälte im Verkehrsverwaltungsrecht

Wir vertreten unsere Mandanten bei Entzug der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde und bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Sollten Sie einen Bescheid zur Entziehung erhalten, wenden Sie sich gern an unser Team. Wir bieten auch juristische Begleitung beim Weg zurück zur Fahrerlaubnis an, rund um die Themen MPU und Zuverlässigkeit.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in Berlin, Hamburg und München.

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