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Anwalt für Medienrecht und Presserecht München
München hat noch viel mehr zu bieten als die Wies’n und Fußballvereine. – Auch wenn diese beiden Phänomene eng mit dem Medienrecht und seinen Besonderheiten verwoben sind, gibt es viele Unternehmen, die direkt aus dem Bereich Medien kommen und ihren Hauptsitz in München haben. Damit ist München genauso wichtig für die deutsche Medienlandschaft wie Hamburg und Berlin.
Weitere Informationen zu unserer bundesweiten Tätigkeit im Medien- und Presserecht inkl. ausführlicher Gegnerliste finden Sie hier:
Egal, ob es um Presserecht, Urheberrechtsverletzungen, Lizenzerwerb, Verlagsrecht, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Fragen zu Vertragsgestaltungen, Rundfunkrecht (TV und Radio) oder Social Media-Recht geht:
Unsere Anwälte für Medienrecht München setzen Ihre Rechte durch und vertreten Sie bei der Abwehr, wenn Ansprüche gegen Sie oder Ihr Unternehmen geltend gemacht werden.
Medienrecht in München – Was gehört dazu?
Als grundsätzlich eigenständiges Rechtsgebiet liegt die Besonderheit im Medienrecht darin, dass es sich dennoch aus vielen Teilgebieten der Rechtswissenschaft zusammensetzt. Dies sind die wichtigsten:
- Verlagsrecht
- Presse- und Äußerungsrecht
- Urheberrecht
- Social Media Recht
- Rundfunkrecht
- Film- und Fernsehrecht
- Telemedien- und Telekommunikationsrecht
Unsere Fachanwälte für Medienrecht München begleiten Sie stets bei jeder Herausforderung.
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Anwalt für Medienrecht in München? – Kanzlei Buse Herz Grunst hilft bundesweit!
Medienrecht in München- Wer gehört dazu?
Hier einige der wichtigsten Vertreter aus der Münchener Medienlandschaft:
Münchener Verlage: Print
Verlage im klassischen Sinne, egal ob Zeitungen oder Belletristik, haben oft Probleme, wenn es um die Grenzen der Verdachtsberichterstattung, Presserecht und Persönlichkeitsrechte, aber auch Urheberrecht geht. In München finden sich von Start Ups bis Großunternehmen überall Vertreter im Printverlagswesen.
Viele der großen deutschen Traditionsverlage sitzen in München. Dazu gehören unter anderem der Verlag C.H. Beck, der Bassermann Verlag, C. Bertelsmann Verlag und die dtv Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, der Goldmann Verlag und der Heyne Verlag (Teil der Axel Springer SE).
Im Bereich Zeitung und Zeitschriften sind es unter anderem der R. Oldenburg Verlag, der Süddeutsche Verlag, der Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co. KG und die Abendzeitung München Verlags-GmbH die unsere Kanzlei für Medienrecht Hamburg vertritt.
Münchener Verlage: Musik
Auch, wenn die großen Musikverlage und Labels ihre deutschen Standorte eher in Berlin und Hamburg angesiedelt haben, spielt die Musik in München in der Indie-Verlags-Szene. Einer der prominentesten Vertreter in der Szene der unabhängigen Verlage ist die Sonoton Music GmbH & Co. KG.
Unsere Rechtsanwälte für Medienrecht Hamburg, Experten im Musikrecht, bieten hier eine Rundum-Betreuung, auch in Sachen GEMA.
Münchener Radiosender und Rundfunkanstalten
Staatliche Rundfunkanstalten und private Sender gibt es in München zu Genüge. Private Münchener Sender sind zum Beispiel Antenne Bayern, Energy München, der Oldie-Sender Radio Arabella München sowie Radio Gong 96.3, egoFM und viele mehr.
Die staatlichen Radiosender finden sich unter dem Dach der staatlichen Rundfunkanstalt BR (Bayerischer Rundfunk) zusammen. Dazu gehören die Popmusik-Sender Bayern3, Bayern1 und der BR Schlager uvm.
Unseren Mandanten aus dem Rundfunk geht es vor allem um eine Rechtsberatung zu den Themen Urheberrecht und Medienstaatsvertrag.
Tipp: Podcasts sind zwar streng genommen kein Rundfunk, da sie nicht linear, sondern on demand laufen. Dennoch müssen sie sich auch an den neuen Medienstaatsvertrag halten. Es gelten daher strengere Regelungen zur Werbekennzeichnung als noch vor 2020. Daher gilt auch für Podcaster: Eine E-Mail an einen Fachanwalt für Medienrecht kann im Zweifel vor einer Abmahnung bewahren.
Münchener Unternehmen in Film und Fernsehen
München ist das Zuhause eines der größten Produktionsunternehmen der deutschen Film- und Fernsehbranche: Der Bavaria Film GmbH in Grünwald. Ähnlich konzipiert wie die Filmstadt Babelsberg ist die Bavaria Filmstadt ein Touristenmagnet und gibt einen kleinen Einblick in das Schaffen dieses großen Unternehmens. Die Bavaria Film GmbH produziert neben Fernsehformaten auch diverse Kinofilme und ist damit seit über 100 Jahren an der Spitze Deutschlands unterwegs.
Daneben hat auch der Bayerische Rundfunk seinen Sitz in München. Diese Anstalt des öffentlichen Rechts gehört zur ARD und wird im Fernsehen durch BR Fernsehen und ARD-alpha repräsentiert.
Gerade im Bereich Film und Fernsehen haben Mandanten oft Fragen zu Persönlichkeitsrechten wie dem Recht am eigenen Bild. Dies auch häufig im Kontext von Berichterstattung. Die Frage nach den Grenzen zulässiger Medienberichterstattung ist einer der häufigsten. Daneben zählen Äußerungsrecht, Datenschutz, Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht zu den wichtigsten Rechtsgebieten aus dem Zivilrecht.
Welche Mandanten betreuen wir als Kanzlei für Medienrecht?
Medienrecht ist eine vergleichsweise neue Teildisziplin der Rechtswissenschaften und daher kein Bestandteil der Grundausbildung für einen Rechtsanwalt. Bei Problemen im Medienrecht sollten Betroffene daher entsprechende Fachanwälte konsultieren.
Unsere Kanzlei ist mit mehr als einem Fachanwalt für Medienrecht der richtige Ansprechpartner. Wir kümmern uns um medienrechtliche Belange aller, die mit Medien in Berührung kommen. Hier einige Beispiele:
Betroffene von Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Medienrecht ist vom Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrechten und den Grundrechten Meinungsfreiheitund Pressefreiheit geprägt.
Besonders häufig sind Künstler, Schauspieler, Politiker und ganz generell Personen betroffen, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen.
Häufige Ursache von Persönlichkeitsrechtsverletzungen ist, dass ein Foto bzw. Bildnis ohne die Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht wird. Dann ist das Recht am eigenen Bild betroffen. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmetatbestände, die eine Veröffentlichung gerade im Zusammenhang mit Berichterstattung zur Information der Allgemeinheit zulässig machen.Sowohl Betroffenen als auch Vertretern der Presse wird von unseren (Fach)Anwälten geholfen.
Bei der Nutzung von Social Media kommt es besonders häufig zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch unwahre Tatsachenbehauptungen, Falschzitate oder Beleidigungen.
Übrigens: Nicht nur natürliche Personen, sondern auch Unternehmen haben ein sogenanntes Unternehmenspersönlichkeitsrecht und können sich damit gegen Verletzer ebenso zur Wehr setzen. Hier sind es vor allem die zugleich geschäftsschädigenden unwahren Tatsachenbehauptungen, wegen derer Rechtsanwälte konsultiert werden. Häufige Problemschwerpunkte: Vorwürfe zu falschen Zahlen, politischer Beeinflussung und Korruption oder Diskriminierung.
Betroffene von Berichterstattung über Strafverfahren und Verdachtsberichterstattung
Wenn vorverurteilend über ein laufendes Strafverfahren berichtet wird, wird gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung und die Unschuldsvermutung des Tatverdächtigen bzw. Angeklagten verstoßen. Verdachtsberichterstattung bezieht sich dabei allerdings nicht nur auf Berichte über Strafsachen.
Wenn über vergangene Strafsachen oder auch Vorkommnisse aus anderen Gebieten berichtet wird, können sich Betroffene unter Umständen auf das sogenannte „Recht auf Vergessen“ beziehen und die Medien auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Betroffene von Verleumdungen und Hetzkampagnen
Das Internet ist bestens dazu geeignet, Unternehmen und natürliche Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, zu Opfern von Verleumdungs- und Hetzkampagnen zu machen. Leider kommt das besonders oft in den sozialen Netzwerken vor.
In letzter Zeit werden sogar Fake Screenshots und Deep Fakes dazu verwendet. Wenn Medien dann darüber berichten, können nicht nur die Urheber solcher Inhalte, sondern auch die Medienunternehmen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Unsere Rechtsanwälte erklären im Rahmen einer Beratung die Grenzen der zulässigen Meinungsäußerung und vertreten auch Betroffene von Rechtsverletzungen.
Radiosender, TV-Sender
Der Dreh- und Angelpunkt im Rundfunkrecht ist der 2020 in Kraft getretene Medienstaatsvertrag.
Sowohl Radio- als auch TV-Sender müssen sich an die darin enthaltenen Vorgaben halten und brauchen im ersten Schritt eine Zulassung. Einen Rechtsanwalt zu konsultieren ist dabei unumgänglich.
Verlage
München ist der Hauptsitz vieler Verlage und wir vertreten sie. Vom Indie-Publisher bis zum Traditionsverlag.
Unsere Verlags-Mandanten vertreten wir im Zusammenhang mit (angeblichen) Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.
Foto: © engel.ac – stock.adobe.com
Wer sind unsere Münchener Gegner im Medien- und Presserecht und worum ging es?
Unsere Anwälte helfen bei Problemen im Zusammenhang mit einigen der größten deutschen Medienunternehmen aus München. Einige Beispiele:
- Bayerischer Rundfunk wegen Beantwortung von Pressefragen
- Merkur.de (wegen rechtswidriger identifizierender Berichterstattung),
- LinkedIn Germany GmbH wegen Verbreitung von Falschinformationen
- ProSiebenSat.1 Media SE wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung
- Süddeutsche Zeitung GmbH wegen unzulässiger Schmähkritik
Welches Gericht ist in München im Medienrecht und Presserecht zuständig?
Beim Landgericht München I ist die 42. Zivilkammer auf das Urheberrecht spezialisiert. Pressefragen werden ebenfalls beim LG München I, allerdings in der 9. Zivilkammer, bearbeitet.
Die nächsthöhere Instanz ist das Oberlandesgericht München. Hier werden Rechtsstreitigkeiten mit Ansprüchen im Zusammenhang mit Rundfunk, Presse, Film und Internet vor den 18. Zivilsenat getragen.
Welche Ansprüche kann ein Anwalt für Medienrecht durchsetzen?
Ihr Fachanwalt für Medienrecht kann u.a. folgende Ansprüche, die bei (Unternehmens-)Persönlichkeitsrechtsverletzungen entstehen, für Sie durchsetzen:
- Beseitigung (Löschung),
- Unterlassung,
- Widerruf,
- Berichtigung,
- Gegendarstellung,
- Schadensersatz,
- Geldentschädigung
Beseitigung und Unterlassung
Der am leichtesten durchsetzbare Anspruch ist der auf Beseitigung und Unterlassung, weil hier kein Verschulden des Störers vorliegen muss.
Man unterscheidet zwischen dem „normalen“ Unterlassungsanspruch, bei welchem eine bereits vorliegende Rechtsverletzung angegangen wird. Und dann noch dem vorbeugenden Unterlassungsanspruch. – Hier müssen genügend Anhaltspunkte vorliegen, dass eine bevorstehende Rechtsverletzung angenommen werden kann.
Im ersten Schritt wird eine Abmahnung rausgeschickt, in der die konkrete Verletzungshandlung aufgezeigt wird. Anbei liegt in der Regel eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Bei Unterzeichnung verpflichtet sich der Störer dazu, den störenden Zustand zu beseitigen und die beschriebene Handlung nicht mehr vorzunehmen. Alternativ oder ergänzend kann der Anspruch auch über eine einstweilige Verfügung oder klageweise geltend gemacht werden.
Widerruf und Berichtigung
Sobald eine falsche bzw. unwahre Tatsachenbehauptung verbreitet wird, kann der Anspruch auf Widerruf geltend gemacht werden. Der Erstveröffentlicher muss dann im selben Umfang wie bei der ursprünglichen Veröffentlichung nach außen hin anzeigen, dass er eine unzutreffende Tatsache veröffentlicht/verbreitet hat. Bei Meinungsäußerungen kann kein Widerruf verlangt werden, da diese eben nicht richtig oder falsch sein können. Sie können also auch nicht berichtigt werden.
Gegendarstellung
Anders als beim Widerruf wird bei der Gegendarstellung nicht das Medium aktiv, sondern der Anspruchsinhaber. Dieser kann im selben Medium und im selben Umfang seine eigene Erklärung zu einer vom Anspruchsgegner verbreiteten Tatsachenbehauptung abgeben.
Bei der Gegendarstellung selbst gilt dann das sogenannte „Alles oder nichts“-Prinzip. Das meint, dass jede noch so kleinste Abweichung von der Gegendarstellung dazu führt, dass diese als unzulässig zurückgewiesen werden kann.
Schadensersatz und Geldentschädigung
Ein einstweiliges Verfügungsverfahren eignet sich nicht dazu, Ansprüche auf Schadensersatz oder Geldentschädigung geltend zu machen. Dafür einigt man sich entweder außergerichtlich oder klagt.
Geldentschädigung kann bei immateriellen Schäden geltend gemacht werden. – Allerdings nur bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Bei materiellen Schäden kann Schadensersatz durchgesetzt werden. Allerdings muss hier ein kausaler Schadenvorliegen. – Und das ist oft schwer zu beweisen.
Warum die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte der richtige Ansprechpartner im Medienrecht ist
Wir machen Ihr Unternehmen medienrechtlich fit und sichern Sie in alle Richtungen ab. Wir klären Rechtsfragen in Bezug auf den Medienstaatsvertrag, Landesvorschriften und die Datenschutzgrundverordnung.
Wir beraten Sie zu den Themen zulässige Berichterstattung, Grenzen von Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, allgemeine Vertragsgestaltung, Persönlichkeitsrechte sowie den angrenzenden Rechtsgebieten, ohne die Medienrecht nicht funktioniert: Urheberrecht, IT Recht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht.
Wir setzen Ihre Ansprüche aus dem Medienrecht für Sie durch und stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.
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