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Anwalt für Urheberrecht Berlin
Berlin, die Kunst- und Medienmetropole an der Spree.
Urheberrechtliche Fragen und Streitigkeiten sind hier allgegenwärtig. Vom traditionsreichen Medienunternehmen, über das Start-Up um die Ecke bis zum nächsten Künstlerkollektiv – Urheberrecht betrifft jeden, der Werke schafft oder nutzen will. Unsere Berliner Anwälte für Urheberrecht sind der richtige Ansprechpartner.
Urheber aus den Bereichen Film, Theater, Musik, Literatur, Fotografie, Kunst, Architektur, Mode und Wissenschaft zieht es bewusst in die Hauptstadt.
Im digitalen Zeitalter ist das Urheberrecht ein kaum lokal begrenzbares Rechtsgebiet. Deshalb vertreten als Kanzlei für Urheberrecht unsere Mandanten von unseren Kanzleistandorten in Berlin-Köpenick und Berlin-Charlottenburg aus bundesweit und widmen uns urheberrechtlichen Belangen mit größtmöglicher individueller Sorgfalt.
Denn wir wissen: Das Urheberrecht ist als Teilgebiet des Rechts am geistigen Eigentum ganz besonders von der Nähe des Schöpfers zu seinem Werk geprägt.
Daher setzen wir Anwälte für Urheberrecht uns mit jahrelanger Expertise zuverlässig für Urheber und Inhaber von Nutzungsrechten ein. Wir setzen Ihre Rechte durch. – Und sind auch dann der richtige Ansprechpartner und vertreten Sie oder Ihr Unternehmen, wenn urheberrechtliche Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.
Wie können Ihnen unsere Anwälte für Urheberrecht helfen?
Das Urheberrecht gehört zum Immaterialgüterrecht und ist damit ein „unkörperliches“ Recht. Als „Intellectual Property“ (kurz IP) ist es ein Recht des geistigen Eigentums und daher in erster Linie dem Schöpfer, dessen Geist das Werk entspringt, zuzuordnen. Dieser kann zwar anderen Nutzungsrechte einräumen. Sie beschränken sich jedoch auf den, wenn man so will, materiellen Part des Urheberrechts: die Verwertungsrechte. Nicht übertragbar etc. ist dagegen der entsprechende ideelle Part, die Urheberpersönlichkeitsrechte.
Möchte ein Urheber nun an seinem Werk Geld verdienen, verkauft er es entweder oder räumt Nutzungsrechte ein. Diese Nutzungsrechte nennt man Lizenzen. Leider haben Urheber in der Praxis besonders oft dann das Nachsehen, wenn sie es mit großen Unternehmen wie u.a. Labels, Verlagen oder Sendeanstalten zu tun haben. Als Gatekeeper sitzen diese am vermeintlich größeren Hebel.
Doch ein großes Unternehmen als Vertragspartner ist in mehr als einer Hinsicht gar nicht so schlecht – von der größeren Reichweite abgesehen legen diese meist katalogartige vorformulierte Verträge vor, die nicht individuell ausgehandelt werden und nur noch unterschrieben werden sollen. Manche der scheinbar benachteiligenden Klauseln sind jedoch unter Umständen unwirksam, da sie einer AGB Kontrolle nicht standhalten. Und genau das sind diese vorformulierten Verträge: Allgemeine Geschäftsbedingungen. Und an diese werden besondere Anforderungen gestellt. Gerne beraten Sie unsere Anwälte für Urheberrecht zu diesem Thema und stellen sicher, dass beide Parteien zufrieden sind.
Was sind Nutzungsrechte? Liegen diese Nutzungsrechte beim Urheber, spricht man von Verwertungsrechten.
Haben wir es also mit einem urheberrechtlich geschützten Werk zu tun, beispielsweise einem Sprach- oder Schriftwerk (Gedicht, Roman, Computerprogramm, …), einem Musikwerk (Melodie, Tonsequenz, …), einer Choreografie, einem Kunstwerk, einem Filmwerk, einem Lichtbildwerk (Fotografie) oder einer technischen/wissenschaftlichen Skizze, Zeichnung etc., so stehen dem Urheber Verwertungsrechte zu.
Dazu gehören die körperlichen und unkörperlichen Verwertungsrechte. Die Rechte auf Vervielfältigung, Verbreitung und Ausstellung sind körperlich. Ein Werk aufführen zu dürfen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden oder durch Bild- und Tonträger und Funksendungen wiederzugeben, sind unkörperliche Rechte.
Daneben gibt es weitere Personengruppen, die im Urheberrecht Rechte haben. Die Rede ist von Inhabern der „Verwandten Schutzrechte“. Sie sind keine Urheber. – Bieten jedoch Leistungen, die in einem engen Zusammenhang mit dem Werk stehen und genießen daraus erwachsene Rechte. Das simpelste Beispiel ist das Musiklabel, das besondere Tonträgerherstellerrechte hat, oder auch der Verlag, der Filmhersteller etc..
Unsere Berliner Anwälte für Urheberrecht setzen sich für Inhaber von Urheberrechten, Nutzungsrechten und verwandten Schutzrechten ein. Unsere Leistungen im Überblick:
- Abwehr von Urheberrechtsverletzungen
- Beratung und Vertretung im Fotorecht
- Beratung und Vertretung im Musikrecht
- Beratung zum Thema Musik in den Sozialen Netzwerken
- Beratung und Vertretung im Filmrecht
- Beratung und Vertretung im Verlagsrecht
- Hilfe bei Erhalt urheberrechtlicher Abmahnungen
- Abwehr von Filesharing-Abmahnungen
- Erstellung von Lizenzverträgen
- Beratung zum Thema verwandte Schutzrechte (Leistungsschutzrechte)
Warum ist ein Fachanwalt für Urheberrecht für Berliner Unternehmen wichtig?
Selbstredend sind nicht allein Unternehmen mit Sitz in Berlin auf urheberrechtliche Expertise angewiesen. Unser Berliner Anwälte für Urheberrecht sind jedoch darauf spezialisiert, flexibel und vor allem schnell zu helfen. Im Urheberrecht kann es schnell zu Streitigkeiten kommen, die zu existenziellen Problemen führen. Hierfür ein kurzes Gedankenexperiment.
Nehmen wir beispielsweise einen Berliner Illustrator, der seine Werke online hochgeladen hat, um sie seinen Followern zu zeigen. Einer dieser Follower gründet vielleicht gerade ein Start-Up in Berlin und geht davon aus, dass die Werke ja öffentlich hochgeladen wurden, also auch der Öffentlichkeit zur Verwendung freigegeben wurden. Er verwendet daraufhin vielleicht sogar eines der Werke für sein Firmenlogo. Der Illustrator merkt das einige Monate später, als das Start-Up bereits Investoren gewonnen und gelauncht hat. Was nun? Ein Fachanwalt für Urheberrecht weiß genau, dass schnelles Handeln notwendig ist und schickt umgehend eine Abmahnung heraus. Hier sind inhaltlich einige Dinge zu beachten, die besondere Expertise erfordern. Für das Start-Up jedoch ist ebenso schnelles Handeln geboten, da hier unter Umständen die Existenz für das Unternehmen auf dem Spiel steht. Wird zu lange gewartet, die Abmahnung ignoriert oder aus Panik alles abgestritten, ist es wahrscheinlich, dass der Anwalt des Urhebers eine einstweilige Verfügung beantragt.
Schnelligkeit und Expertise sind im Urheberrecht besonders gefragt. Das bieten wir unseren Mandanten mit unserem Team rund um Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht. Im besten Fall kann ein Vergleich ausgehandelt werden. Im obigen Fall würde das Start-Up vielleicht das Logo behalten können und der Urheber würde beispielsweise im Zuge der Lizenzanalogie Schadensersatz erhalten. Auch ein Lizenzvertrag käme in Frage.
Auch wenn ein Vergleich keine Option ist, oder selbst dann, setzen wir außerdem Ihre urheberrechtlichen Ansprüche durch. Dazu gehören vor allem der
- Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch
- Auskunftsanspruch
- Anspruch auf Schadensersatz
- Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten.
© Collage D.Schmidt, SeanPavonePhoto – stock.adobe.com
Berliner Urheberrechtsstreit, der für Schlagzeilen gesorgt hat: Architekt des Hauptbahnhofs Berlin klagt wegen Entstellung seines Werks
Berlin war in den 90ern eine Großbaustelle. Nach der Wende wollten Architekten den neuen Zeitgeist einfangen und so entstanden beeindruckende Bauten wie jene rund um den Potsdamer Platz. – Auch am Hauptbahnhof begonnen die Bauarbeiten für einen futuristischen Neubau.
Ob der Architekt bei den ursprünglichen Plänen an den alten Lehrter Bahnhof dachte, der vorher an der Stelle stand und im zweiten Weltkrieg stark beschädigt wurde? Der neue Hauptbahnhof sollte nämlich im Untergeschoss runde, gewölbeartige Decken bekommen, die einen offenen und hellen Eindruck vermitteln sollten. Der Lehrter Bahnhof prunkte mit solch ähnlicher runder Fenster- und Deckengestaltung.
Die Umsetzung der ambitionierten Baupläne sah dann aber leider ganz anders aus. Das Untergeschoss bekam eine flache Decke. Billiger für den Bauherrn, bitterer für den Architekten. Dieser klagte dagegen und das erfolgreich. Das Landgericht Berlin entschied 2006, dass das Bauwerk mitsamt der geplanten Gewölbedecke urheberrechtlichen Schutz genieße und eine Abweichung trotz voriger Baugenehmigung und Abnahme des Plans gleichbedeutend sei mit einer Entstellung des Bauwerks. Dies müsse der Urheber nicht hinnehmen. Denn: Die finanziellen Interessen des Bauherrn stehen in diesem Fall hinter den urheberrechtlichen Interessen des Architekten zurück. Die Abweichung war derart groß und schwerwiegend, dass selbst die vorher eingeräumte Befugnis zu Änderungen damit überschritten war und somit rechtswidrig in die Urheberrechte eingegriffen wurde (vgl. LG Berlin, 28.11.2006, 16 O 240/05).
Es wurde allerdings nicht mehr umgebaut, sondern ein Vergleich geschlossen. Zwei Jahre später stand fest: Die Flachdecken durften bleiben. Wohl gegen eine saftige Zuwendung an eine Stiftung für aufstrebende Architekten.
Als Anwalt für Urheberrecht muss man diese Entscheidung des Landgerichts Berlin als besonders wichtig einstufen, da es sich zwar um horrende Summen handeln kann, die auf dem Spiel stehen; aber dennoch wird dem Urheber, seinem Werk und den daraus entstehenden Urheberrechten eine größere Bedeutung zugemessen. Mit diesem Urteil wurde das Urheberrecht öffentlichkeitswirksam gestärkt.
Wir finden, dass das ein gutes Statement war und setzen uns in diesem Sinne von unseren Hauptstadt-Kanzleistandorten in Köpenick und Charlottenburg aus für Ihre Urheberrechte ein.
Anwalt für Urheberrecht in Berlin: Warum BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte der richtige Ansprechpartner sind
Wir setzen uns für Ihre Urheberrechte ein und setzen Ihre Ansprüche als Urheber oder Inhaber von Nutzungsrechten durch. Wir verhandeln Lizenzverträge und wehren den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung für Sie ab. Unsere Berliner Anwälte für Urheberrecht handeln Vergleiche aus und unterstützen Sie in Belangen der Verwertungsrechte, Nutzungsrechte und Ihrer Urheberpersönlichkeitsrechte.
Wir sind effizient, schnell und behandeln jeden Sachverhalt individuell. Wir sind Experten für Urheberrecht.
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