Medien- und Wirtschaftsrecht BUSE HERZ GRUNST

YouTube - Kanal

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Youtube Kanal BUSE HERZ GRUNST

Medienauftritte

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Bewertungen auf Proven Expert

Podcast - Anwaltsprechstunde

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Podcast Anwaltssprechstunde

Medienauftritte

Bewertungen auf Proven Expert
Startseite » Urheberrecht

Anwalt für Urheberrecht 
Unsere Fachanwälte für Urheberrecht beraten bei Urheberrechtsverletzungen, Lizenzverträgen & Co.!

Standorte in Berlin, Hamburg und München. Termine bundesweit per Videoanruf möglich.

Unsere Fachanwälte für Urheberrecht und Medienrecht unterstützen Sie bei der Durchsetzung und der Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen sowie bei Vertragsgestaltung in urheberrechtlichen Angelegenheiten (sog. Lizenzverträge). Wir vertreten Sie kompetent außergerichtlich und gerichtlich in jedem Verfahrensstadium. Der spezialisierte Anwalt für Urheberrecht ist somit der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn es bspw. um Urheberrechtsverletzungen geht.

Anwalt für Urheberrecht: Welche Relevanz hat das UrhG?

Die Bedeutung des Urheberrechts hat in der fortschreitenden Entwicklung digitaler Medien in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer größere Relevanz erlangt und ist in der heutigen Zeit fast allgegenwärtig. Der Fachanwalt für Medienrecht und spezialisierter Rechtsanwalt für Urheberrecht ist somit der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn es bspw. um Urheberrechtsverletzungen, Vertretung im Fotorecht, Musikrecht, Filmrecht oder urheberrechtlichen Abmahnungen geht.

Durch den digitalen Wandel haben sich neue Branchen (z.B. Software-Entwicklung, App-Entwicklung) mit hervorragenden urheberrechtlichen Kommerzialisierungsmöglichkeiten gebildet. Gleichzeitig ist jedoch das Risiko von Schutzrechtsverletzungen enorm gestiegen. Traditionell dient das Urheberrecht sowohl dem Schutz der ideellen als auch der materiellen Interessen des Urhebers. Gerade in den vielen neuen digitalen Bereichen und Branchen ist der Anwalt für Urheberrecht erster und relevanter Ansprechpartner bei Urheberrechtsverletzungen.

Welche konkreten Leistungen werden vom Rechtsanwalt für Urheberrecht angeboten?

✅ Abwehr von Urheberrechtsverletzungen

Urheberrechtsverletzungen kommen in verschiedenen Fallgestaltungen vor. Grundsätzlich kann jedes der durch § 2 UrhG geschützen Werke verletzt werden, so dass von der Musik- und Filmindustrie bis hin zur Architektur verschiedenste Branchen betroffen sein können. Unsere Kanzlei für Urheberrecht berät und vertritt Sie, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte als Urheber geht.

» Zum Vorgehen bei Urheberrechtsverletzungen.

 

✅ Beratung und Vertretung im Fotorecht

Das Fotorecht ist quasi ein Teilgebiet des Urheberrechts. Fotografien sind urheberrechtlich geschützt, entweder als so genanntes Lichtbildwerk, wenn das Foto eine gewisse Kreativität aufweist, oder als Lichtbild, wenn es sich um einen Schnappschuss handelt. Lichtbildwerke zeichnen sich durch einen individuellen Charakter aus, beispielsweise aufgrund der Wahl der Kamera, der Licht- und Schatteneffekte, des Motivs oder des Bildausschnitts.

» Anwaltliche Hilfe im Fotorecht.

 

✅ Beratung und Vertretung im Musikrecht

Das Musikrecht zählt ebenfalls zum Urheberrecht und hat die rechtliche Unterstützung von Musikerinnen und Künstlern zum Gegenstand. Unsere Anwaltskanzlei für Urheberrecht vertritt Sie etwa bei Vertragsverhandlungen über Plattenverträge oder wenn es um streitige Auseinandersetzungen bezüglich der Rechte an Musikwerken geht. Ebenfalls vertreten unsere Rechtsanwälte für Urheberrecht Sie beim Verstoß gegen die GEMA-Gebühr. Bei der Wiedergabe oder Aufführung eines bestimmten Musikstückes, muss die GEMA-Gebühr entrichtet werden. Die GEMA hat für bestimmte Nutzungen Tarife, sehen Sie auch den Beitrag zu GEMA-Gebühren.

» Anwaltliche Hilfe im Musikrecht. Siehe auch GEMA-Gebühren.

 

✅ Beratung und Vertretung im Filmrecht

Das Filmrecht umfasst Rechtsnormen, die die Rechtsbeziehungen zwischen allen Filmschaffenden betreffen, insbesondere Normen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Für kleine und große Filmprojekte gibt es etliche Fragestellungen zu beachten, die im Rahmen der Vertragsgestaltung eine Rolle spielen. Hierbei stehen Ihnen unsere Anwälte für Urheberrecht kompetent zur Seite.

» Anwaltliche Hilfe im Filmrecht.

 

✅ Beratung rund um das Thema Musik in den sozialen Netzwerken

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Musik, Lieder oder Songs auf den Social Media Plattformen wie Instagram, YouTube, TikTok & Co. verwendet werden? Wann ist das legal und wann verletze ich die Rechte der Künstler?

» Musikverwendung in den Sozialen Netzwerken.

 

Hilfe bei urheberrechtlichen Abmahnungen

Sie haben eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten? Dann helfen wie Ihnen, sich in dieser Situation zu verteidigen. Unsere Kanzlei für Urheberrecht prüft zunächst, ob die Abmahnung berechtigt ist. Falls ja, leiten wir die erforderlichen Maßnahmen ein.

» Abwehr von Abmahnungen.

 

Urhebervertragsrecht: Erstellung von Lizenzverträgen

Die Verwertungsrechte dienen dem Urheber zur Kommerzialisierung seiner persönlich geistigen Schöpfung. Sollen diese Rechte Dritten zustehen, geschieht dies durch die Einräumung von Nutzungsrechten. Dazu sind Verträge notwendig, die etwa die Art und Weise der Nutzung oder die Vergütung regeln. Gern erstellen oder überprüfen unsere Fachanwälte für Urheberrecht die dazu erforderlichen Lizenzverträge.

» Einräumung von Nutzungsrechten.

 

Expertise im Verlagsrecht

Der Verlagsvertrag gehört zu den urheberrechtlichen Verwertungsverträgen und ist das zentrale Regelungsinstrument im Verlagsrecht. Gegenstand sind hier Sprach- und Musikwerke. Wir beraten und vertreten Sie im Verlagsrecht.

» Beratung zum Verlagsvertrag.

 

Abwehr von Filesharing-Abmahnungen

Filesharing-Verfahren gehören auch weiterhin zum Tätigkeitsbereich eines jeden Urheberrechtsanwalts. Gegenstand der Abmahnungen ist dabei das unzulässige Anbieten von geschützten Werken wie Filmen, Serien, Spielen oder Musikdateien in Tauschbörsen wie bittorent oder edonkey.

» Vertretung im Filesharing-Recht.

 

Beratung rund um die verwandten Schutzrechte

Verwandte Schutzrechte bezeichnet eine Vielzahl von Immaterialgüterrechten, die eine gewisse Ähnlichkeit zu Urheberrechten aufweisen, aber nicht die urheberrechtliche Werksqualität erreichen. Sie werden teilweise auch als sog. „kleine Urheberrechte“ bezeichnet.

» Anwalt für verwandte Schutzrechte.

In welchen Bereichen vertritt unsere Kanzlei im Urheberrecht?

Wir vertreten bundesweit Urheber und andere Rechteinhaber bei Urheberrechtsverletzungen. Dabei setzen wir Ihre Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz effektiv außergerichtlich und gerichtlich durch. Unsere Mandanten sind Kreativschaffende wie beispielsweise Grafiker, Designer, Fotografen, aber auch Softwareentwickler und andere IT-Dienstleister.

Ebenfalls unterstützen wir Sie, wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben. Wir prüfen zunächst, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung gegeben ist. Falls ja, helfen wir Ihnen mit unserer Erfahrung als Fachanwälte aus etlichen Fällen, die Angelegenheit schnell und kostengünstig zu erledigen. Falls die Abmahnung jedoch unbegründet ist, weisen wir die Ansprüche zurück und verlangen die Erstattung der Ihnen entstandenen Anwaltskosten wegen des Vorliegens einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung.

Welche Ansprüche setzen wir für Sie im Urheberrecht durch?

Wenn rechtswidrig in Ihre Urheberrechte eingegriffen wurde, kommen verschiedene Ansprüche in Betracht, die unsere Anwälte für Sie gegen den Rechtsverletzer durchsetzen. Die Durchsetzung der Ansprüche erfolgt außergerichtlich im Regelfall durch eine Abmahnung. Befriedigt der Rechtsverletzer die Ansprüche nicht, leiten wir in Abstimmung mit Ihnen gerichtliche Schritte ein.

Unterlassungsanspruch

Der Unterlassungsanspruch ist der am häufigsten geltend gemachte Anspruch. Er kann gegen bereits erfolgte Urheberrechtsverletzungen oder (ausnahmsweise) gegen erstmalig bevorstehende Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht werden. Der Unterlassungsanspruch bedeutet, dass der Rechtsverletzer die rechtswidrige Nutzung einzustellen hat.

Allerdings reicht allein die Unterlassung nicht aus, um den Unterlassungsanspruch zu befriedigen. Vielmehr muss der Rechtsverletzer zusätzlich eine so genannte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Damit verpflichtet sich der Rechtsverletzer, an den Urheber eine Vertragsstrafe zu zahlen, falls es in der Zukunft zu einer Wiederholung der monierten Rechtsverletzungen kommt.

Wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verweigert, sollte der Unterlassungsanspruch gerichtlich durchgesetzt werden.

Anwalt für Urheberrecht hilft.
Anwalt für Urheberrecht hilft: Einstweilige Verfügung.

Um sich die Möglichkeit eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zu erhalten, ist es wichtig, dass der Urheber möglichst schnell rechtliche Schritte in Form einer Abmahnung einleitet, nachdem er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt hat. Wartet der Urheber zu lang, bleibt nur die Erhebung einer Klage übrig. Klageverfahren nehmen erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch.

Schadensersatzanspruch

Bei einer vorsätzlich oder fahrlässig begangenen Urheberrechtsverletzung steht Ihnen als Urheber ein Anspruch auf Schadensersatz zu.

Die Berechnung des Schadensersatzes kann auf drei Arten erfolgen, wobei der Urheber die Wahl hat, welche Art der Berechnung er bevorzugt. In den meisten Fällen wird der Schadensersatz in der Praxis nach der so genannten Lizenzanalogie berechnet. Bei dieser Berechnungsmethode wird danach gefragt, was ein vernünftiger Lizenznehmer bei einer vertraglichen Einräumung von Rechten gezahlt hätte. Dabei sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, zum Beispiel die Nutzungsdauer und die Nutzungsarten.

Um den Schadensersatz beziffern zu können, ist der Rechtsverletzer ferner dazu verpflichtet, Ihnen Auskünfte über den Umfang der Rechtsverletzung zu erteilen. Ihnen steht also auch ein Auskunftsanspruch zu.

Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten

Für eine Abmahnung fallen Anwaltskosten an. Bei einer berechtigten Abmahnung steht Ihnen ein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten gegen den Rechtsverletzer zu.

In welchen Branchen sind unsere Anwälte für Urheberrecht tätig?

Neben den streitigen urheberrechtlichen Auseinandersetzungen, bei denen wir für Sie Ansprüche durchsetzen oder abwehren, bieten wir unseren Mandanten auch Beratungen zu urheberrechtlichen Fragestellungen sowie die Gestaltung urheberrechtlicher Verträge an. Im Bereich des Urheberrechts beraten wir unsere Mandanten vorwiegend in folgenden Branchen:

  • Software & IT (Prüfung & Erstellung von Softwareverträgen/ App-Entwicklung)
  • Verlagswesen (Prüfung & Erstellung von Verlagsverträgen)
  • Musikbereich (Erstellung & Prüfung von Bandübernahme- oder Künstlerexklusivverträgen)
  • Start-Up (Beratung rund um das Thema Urheberrecht und IP)
  • Fotografie (Erstellung & Prüfung von Lizenzverträgen bzgl. Lichtbildwerken oder Lichtbildern)

Was sind die typischen Fragestellungen im Urheberrecht?

Wie entsteht urheberrechtlicher Schutz?

Das Urheberrecht entsteht bereits mit der Schaffung eines Werkes. Werke werden im Gesetz beschrieben als „persönliche geistige Schöpfungen“. Das Gesetz zählt eine Vielzahl an Werken exemplarisch auf, wie etwa Fotografien, Texte, Logos, Musikstücke, Filme und die bildenden Künste einschließlich der Baukunst.

Ein formeller Akt, wie etwa bei der Eintragung einer Marke oder eines Designs, ist nicht erforderlich, um ein Urheberrecht entstehen zu lassen. Es reicht also beispielsweise aus, wenn Sie ein Foto geschossen haben, um ein Urheberrecht daran zu begründen. Sie benötigen auch keinen © Copyright-Vermerk, damit das Urheberrecht entsteht. Es ist allerdings durchaus hilfreich, einen Copyright-Vermerk anzubringen. Zum einen hält ein solcher Vermerk eventuell Rechtsverletzer davon ab, Ihre Urheberrechte zu verletzen. Zum anderen gelingt in einem Gerichtsverfahren der Nachweis der eigenen Urheberschaft leichter bei einem solchen Vermerk.

Welche Werke werden urheberrechtlich geschützt?

Das Gesetz zählt exemplarisch einige Werke auf. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Werke sind solche der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dazu gehören beispielsweise:

  • Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme
  • Musik
  • Theater, Pantomime, Tanz
  • Kunstwerke einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst
  • Lichtbildwerke
  • Filmwerke
  • Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

Wer ist Urheber?

Urheber der geschützten Werke ist derjenige, der das Werk tatsächlich geschaffen hat. Nach dem Gesetz kann dies nur eine natürliche Person sein.

Dem liegt in Deutschland das so genannte Schöpferprinzip zugrunde. Dieses besagt, dass nur derjenige, der selbst entwickelte Aufgabenstellungen oder von dritter Seite vorgegebene Aufgabenstellungen selbst umsetzt, Schöpfer sein kann. Haben mehrere natürliche Personen gemeinsam ein Werk geschaffen, sind sie Miturheber.

Das heißt, dass juristische Personen, wie z. B. eine GmbH oder eine AG, keine Urheber sein können. Juristische Personen können aber Nutzungsrechte an Werken vom Urheber eingeräumt bekommen, um dadurch geschützte Werke in einem vertraglich festgelegten Umfang nutzen zu dürfen.

Welche Rechte hat der Urheber?

Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Rechten: zum einen die Urheberpersönlichkeitsrechte, zum anderen die Verwertungsrechte.

In den Urheberpersönlichkeitsrechten spiegelt sich die geschützte Persönlichkeit des Urhebers wider. Zu den Urheberpersönlichkeitsrechten zählt das in der Praxis besonders relevante Recht auf Anerkennung der Urheberschaft, § 13 UrhG. Danach kann der Urheber bestimmen, ob sein Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen ist und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Was viele Urheber nicht wissen, ist, dass schon eine unterlassene Urheberbenennung allein Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslöst, selbst wenn die Werknutzung ansonsten rechtskonform sein sollte.

Neben den Urheberpersönlichkeitsrechten gibt es im Gesetz diverse Verwertungsrechte, die dem Urheber die kommerzielle Verwertung seines Werkes ermöglichen und eine angemessene Vergütung sichern sollen.

Die Verwertungsrechte umfassen dabei insbesondere:

  • das Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG,
  • das Verbreitungsrecht nach § 17 UrhG,
  • das Ausstellungsrecht nach § 18 UrhG,
  • das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführrecht nach § 19 UrhG,
  • und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung betrifft Sachverhalte im Internet und ist daher besonders praxisrelevant.

Anwalt Urheberrecht - wir beraten und helfen gerne.

Aktuelles zum Urheber- und Künstlerrecht

Unsere Anwälte und Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht aus Berlin, Hamburg und München beraten Sie in allen Belangen rund um das Urheberrecht und Künstlerrecht.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in Berlin, Hamburg und München.

    Kontaktformular

    mit * gekenzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.

    Möchten Sie uns gleich ein Dokument übermitteln? *
    janein
    Hier können Sie eine Abmahnung, Anklage oder ein anderes Schreiben als Anhang beifügen: (Erlaubte Dateitypen: jpg | jpeg | png | gif | pdf / Dateigrösse: max. 12 MB)
    Ihre Nachricht an uns:

    Ihre Ansprechpartner

    Rechtsanwalt u. Partner

    Norman Buse

    Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz | Master of Laws (Medienrecht & IP) | Lehrbeauftragter

    E-MAIL SCHREIBEN

    RAin Claudia Schindler

    Rechtsanwalt u. Partner

    David Herz

    Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht | Lehrbeauftragter

    E-MAIL SCHREIBEN

    RAin Claudia Schindler

    Rechtsanwalt

    Marc Faßbender

    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

    E-MAIL SCHREIBEN

    RAin Claudia Schindler

    Rechtsanwalt

    Keno Leffmann, M.A.

    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

    E-MAIL SCHREIBEN

    RA Michael Voltz

    Rechtsanwalt

    Michael Voltz

    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST und Standortleiter München

    E-MAIL SCHREIBEN

    Bewertungen auf Proven Expert

    BUSE HERZ GRUNST
    Rechtsanwälte PartG mbB

    Bahnhofstraße 17
    12555 Berlin
    Telefon: +49 30 513 026 82
    Telefax: +49 30 51 30 48 59
    Mail: [email protected]

    Weitere Standorte:

    Kurfürstendamm 11
    10719 Berlin
    Telefon: +49 30 513 026 82
    Telefax: +49 30 51 30 48 59
    Mail: [email protected]

    Alter Wall 32
    20457 Hamburg
    Telefon: +49 40 809 031 9013
    Fax: +49 40 809 031 9150
    Mail: [email protected]

    Antonienstraße 1
    80802 München
    Telefon: +49 89 74055200
    Fax: +49 89 740552050
    Mail: [email protected]