Strafverteidiger in Berlin, Hamburg und München
Strafverteidiger Deutschland

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Als Strafverteidiger in Berlin, Hamburg und München vertreten wir Sie bundesweit in allen Instanzen. Je eher Sie sich mit Ihrem strafrechtlichen Problem an uns wenden, desto effektiver können wir die Strafverteidigung umsetzen. Als Fachanwälte für Strafrecht vertreten wir Sie erfahren und mit vollem Einsatz aus unseren Berliner Kanzleistandorten am Kudamm und in Köpenick sowie aus Hamburg und München. Erfahren Sie auf den nachfolgenden Seiten auch, woran Sie die besten Strafverteidiger Deutschlands erkennen.

Nehmen Sie Ihr Schweigerecht wahr und stellen Sie sich keinen polizeilichen Vernehmungen ohne anwaltliche Unterstützung.

Kurzfristige Termine sind in unseren Standorten in Köpenick, am Kudamm in Charlottenburg, in Hamburg und in München möglich. Wir bieten auch die Möglichkeit an einer „Videosprechstunde“. Sie erhalten von uns einen Link per Mail und können dann sicher mit einem unser Berliner Strafverteidiger über Videochat sprechen. Dies nutzen wir auch gern bei Mandanten aus anderen Bundesländern, um die Fahrtwege möglichst kurz zu halten und die Zeit für alle effektiv zu nutzen.

Rufen Sie uns am besten sofort an, dann schätzen wir Ihnen die aktuelle Situation ein und können bei Bedarf einen zeitnahen Termin ausmachen.

Als Fachanwälte für Strafrecht vertreten wir Sie kompetent, erfahren und engagiert in Strafverfahren bundesweit.

 

 

 

Insbesondere sind wir in den folgenden Situationen für Sie da:

 

Was zeichnet die Strafverteidiger der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte aus?

Unsere Strafverteidiger sind auf die Bearbeitung von strafrechtlichen Verfahren spezialisiert und können die Erfahrung aus tausenden Strafverfahren für Sie einsetzen. Als Fachanwälte für Strafrecht haben unsere Strafverteidiger eine zusätzliche Ausbildung mit mehr als 100 Stunden Wissensvermittlung zertifiziert absolviert. Gute Erreichbarkeit und eine optimale Vorbereitung auf die verschiedenen Verfahrensabschnitte gehören bei uns zur Selbstverständlichkeit. Durch eine frühzeitige und fundierte Strafverteidigung können die Mehrzahl der Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren vor einer öffentlichen Hauptverhandlung erfolgreich erledigt werden.

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

  • Top Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
  • Dezernat für Presseberichterstattung
  • Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit

Ablauf der Mandatserteilung für die Strafverteidiger aus Berlin, Hamburg & München

Im Grundsatz gilt, je früher Sie sich melden, desto besser kann die Strafverteidigung gegen die Vorwürfe angegangen werden. Die meisten Mandanten erfahren durch den Erhalt einer Vorladung der Polizei, durch eine Durchsuchung der Ermittlungsebörden oder durch die Zustellung eines Strafbefehls von den strafrechtlichen Ermittlungen. Melden Sie sich umgehend bei uns als Strafverteidiger, um keine Fristen zu verpassen.

In einer ersten Kontaktaufnahme mit einem unserer erfahrenen Berliner Strafverteidiger wird zunächst die aktuelle Situation besprochen und ermittelt, ob sofortige Maßnahmen zu ergreifen sind, wie etwa bei einer Verhaftung oder einer laufenden Durchsuchung. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Ihnen ausführlich die Kosten einer Strafverteidigung erklärt und Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragt. Nach dem Erhalt der Ermittlungsakte werden der aktuelle Stand und die realistischen Ziele in dem Strafverfahren besprochen. Die Besprechung umfasst die Analyse der erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe, der abstrakten Folgen und insbesondere der möglichen strafrechtlichen Nebenfolgen wie Jobverlust und Disziplinarverfahren. Besonders wichtig sind dabei die Angaben zu Ihrem Beruf und den möglichen strafrechtlichen Nebenfolgen wie Berufsverboten oder Berufsverfahren bei verkammerten Berufen. Strafrechtliche Verurteilungen können auch die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Entziehung eines Waffenscheins nach sich ziehen. Wenn absehbar ist, dass in naher Zukunft Ermittlungsmaßnahmen auf Sie zukommen, werden Verhaltenstipps zu Ermittlungsmaßnahmen durch die Strafverteidiger gegeben. In vielen Verfahren drohen auch weitere zivilrechtliche Folgen hinsichtlich von Schadensersatzforderungen.

Die Strafverteidiger der Berliner Kanzlei mit Standorten in Berlin-Köpenick, Berlin-Kurfürstendamm, Hamburg und München erarbeiten dann die für Sie passende Strategie zum erfolgreichen Abschluss des Strafverfahrens.

Wir übernehmen auch Strafrechtsfälle im Rechtsmittelverfahren. Sie haben ein erstinstanzliches Urteil hinnehmen müssen? Unsere Strafverteidiger vertritt Sie auch im Berufungs- und Revisionsverfahren.

 

Was sollte ich meinem Strafverteidiger alles erzählen?

Thema jeder strafrechtlichen Beratung ist zumeist, was der Mandant seinem Strafverteidiger erzählen sollte. Um die Frage verständlich zu beantworten, sollten ein paar berufsrechtliche und strafprozessuale Erwägungen vorweg gestellt werden. Der Mandant hat im strafrechtlichen Verfahren keine Wahrheitspflicht. Anders der Rechtsanwalt für Strafrecht, welcher sich immer in einem Spannungsverhältnis befindet. Auf der einen Seite ist der Strafverteidiger Interessenvertreter des Mandanten und auf der anderen Seite ist er Organ der Rechtspflege. Der Fachanwalt für Strafrecht braucht von Ihnen Informationen, um Sie bestmöglich zu verteidigen. Auf der anderen Seite verbietet das Berufsrecht bewusst unwahre Erklärungen abzugeben oder Beweisanträge hinsichtlich eines falschen Alibizeugen zu stellen. Der Strafverteidiger kann sich dabei selbst strafbar machen. Ein erfahrener Strafverteidiger nimmt daher zunächst Akteneinsicht und klärt den Mandanten für den jeweiligen Fall auf, welche Informationen nützlich sind und welche Informationen der Mandant gegenüber dem Rechtsanwalt für Strafrecht nicht offenbaren sollte.

Praktisch gesehen sollte der grundsätzliche Ablauf daher folgender sein: Gespräche zum vorgeworfenen Sachverhalt erfolgen erst nach der Akteneinsicht durch den Strafverteidiger. Vor der Akteneinsicht wird natürlich ausführlich die allgemeine Situation (Beruf, Vorstrafen, Verhalten, Kosten) besprochen, sodass man sich keine Verteidigungsmöglichkeiten abschneidet.

 

Was passiert, wenn der Mandant kein Deutsch versteht?

Die sprachliche Hürde stellt für den nicht deutsch sprechenden Mandanten eine zusätzliche Schwierigkeit dar. Zu beachten bleibt dabei, dass die Beiordnung eines Dolmetschers beantragt werden kann. Die Kosten für die Dolmetscherleistungen trägt dabei die Staatskasse. In einzelnen Fällen kommt durch die Sprachhürde auch eine Beiordnung als Pflichtverteidiger in Betracht. Wichtig wäre, dass jemand mit Deutschkenntnissen angibt, welche Sprache der zukünftige Mandant spricht.

 

Was rät mir der Strafverteidiger, wenn ich eine Vorladung erhalten habe?

In dem folgenden Video erhalten Sie alle Informationen zum rechtlich empfohlenen Verhalten nach Erhalt einer Vorladung.

 

Schwerpunkte und Tätigkeitsfeld der Strafverteidigung

Unsere Kanzlei vertritt Sie im gesamten Strafrecht und den zugehörigen Nebengebieten. Die genannten Verteidigungsansätze machen eine detaillierte Einarbeitung und Bewertung des individuellen Falles nicht entbehrlich, sondern sind die Grundlage der Strafverteidigung. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Schwerpunkte unserer Kanzlei vor.

 

Strafverteidiger im Sexualstrafrecht

Die Strafverteidigung im Sexualstrafrecht ist mit besonderen Herausforderungen verknüpft, da es in den Verfahren um intime Details geht und ein enormer öffentlicher Druck aufgebaut werden kann. Unser Strafverteidiger sind äußerst erfahren in diesem Deliktsbereich und erarbeiten die passende Verteidigungsstrategie. Gerade im Sexualstrafrecht gilt es keine voreiligen Entscheidungen zu treffen und dringend vor einer Aussage einen Strafverteidiger zu kontaktieren.

Ausführliche Tipps und Hinweise zur Strafverteidigung in Sexualstrafverfahren finden Sie hier.

 

Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht ist geprägt durch komplexe Sachverhalte und eine lange Verfahrensdauer. Nicht selten ziehen sich Ermittlungsverfahren über mehrere Jahre, da gilt es die Verteidigungsstrategie gezielt abzustimmen. Als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafverfahren haben wir auch die wirtschaftlichen Aspekte im Kopf und versuchen mit einem ganzheitlichen Vorgehen Ihre Interessen zu wahren. In den ersten Schritten gilt es zu meist die Arbeitsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten und die wichtigen Wegstellungen für die Strafverteidigung zu stellen.

Ausführliche Informationen zur Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht finden Sie hier.

 

Strafverteidiger im Jugendstrafrecht

Als Strafverteidiger im Jugendstrafrecht geht es um die Zukunft der Jugendlichen und Heranwachsenden. Eine strafrechtliche Verurteilung vor dem Jugendgericht kann bereits früh einige Berufswünsche deutlich erschweren oder ausschließen. Unsere Strafverteidiger gehen mit Erfahrung und dem notwendigen Fingerspitzengefühl vor, um das beste für unsere jungen Mandanten zu erreichen. Unsere Strafverteidiger begleiten die Familien mit Rat und Tat durch die ungewohnte Situation eines Jugendstrafverfahrens.

Ausführliche Hinweise zur Strafverteidigung in Jugendstrafsachen finden Sie hier.

 

Strafverteidiger im Drogenstrafrecht

Unsere berliner Strafverteidiger vertreten Sie im Drogenstrafrecht engagiert und zielgenau. Unsere Mandanten stammen dabei aus allen gesellschaftlichen Schichten und werden mit Kompetenz bundesweit vertreten. Durch die enormen Strafandrohungen des Betäubungsmittelgesetzes liegt in diesen Verfahren ein besonderer Fokus unserer Strafverteidiger auf die Verwirklichung von minderschweren Fällen und Herbeiführung vertypter Milderungsgründe.

Ausführliche Tipps und Abläufe zur Strafverteidigung im Drogenstrafrecht finden Sie hier.

Strafverteidiger im Verkehrsstrafrechtt

Ob es Autofahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss, die klassische Unfallflucht oder Körperverletzungen im Straßenverkehr verteidigen wir Sie in den verkehrsstrafrechtlichen Verfahren. Neben Geld- und Haftstrafen droht stehts der Verlust der Fahrerlaubnis und damit einhergehende Folgeprobleme.

Ausführliche Infos zur Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht.

Strafverteidiger im Strafbefehlsverfahren

Spätestens mit Erhalt eines Strafbefehls sollte man dringend einen spezialisierten Strafverteidiger beauftragen. Die Frist für den Einspruch muss dringend eingehalten werden. Weitere Informationen finden Sie in dem folgenden Video und in unseren Verhaltenstipps nach Erhalt eines Strafbefehls.

 

 

Strafverteidiger in den Instanzen – Berufung und Revision im Strafverfahren

Wir begleiten unsere Mandanten vom Ermittlungsverfahren bis in die Revisionsinstanz durch das gesamte Verfahren. Ein Strafverfahren kann sich für die Mandanten und seinen Strafverteidiger über einige Jahre erstrecken. Das Ermittlungsverfahren dauert zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren je nach Umfang und angedachten Maßnahmen. Die Auswertung von elektronischen Medien wie PCs, Tablets und Mobiltelefonen kann in den verschiedenen Bundesländern mehr als ein Jahr dauern. Das Ermittlungsverfahren endet mit der Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft.

Wenn die Staatsanwaltschaft sich für eine Anklage entscheidet, beginnt das gerichtliche Verfahren mit dem Zwischenverfahren. Die erste Instanz zieht sich durchschnittlich nochmal sechs Monate bis zum Urteil der ersten Instanz. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Strafverteidigung im Strafprozess.

 

Strafverteidiger in der Berufungsinstanz

Gegen Urteile des Amtsgerichts ist die Berufung zulässig. Die Berufung ist eine nochmalige Tatsacheninstanz, die am Landgericht verhandelt wird. Eine Berufung gibt der Strafverteidigung die Chance neue Erkenntnisse in den Prozess einzuführen, die Zeugen nochmals zu vernehmen und den Sachverhalt von einen neuen Gericht bewerten zu lassen. Die Berufungskammer ist zu meist mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt. Zwischen dem erstinstanzlichen Urteil und dem landgerichtlichen Berufungsverfahren liegen zu meist 1 bis 2 Jahre.

Wenn nur die Strafverteidigung gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung einlegt, gilt ein Verböserungsverbot. Die ausgesprochene Strafe des Amtsgerichts darf vom Landgericht nicht erhöht werden. Der Zeitraum zur Berufungsinstanz kann von den Mandanten genutzt werden, um positive Punkte für die Berufung zu sammeln. Häufig ist es möglich in der Berufungsinstanz die gewünschte Bewährung zu erhalten, während in der ersten Instanz noch eine unbedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen wurde.

Mehr Infos zur Strafverteidigung in der Berufungsinstanz.

Strafverteidiger in der Revisionsinstanz

Eine Revision ist gegen erstinstanzliche Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte möglich, aber auch als „Sprungrevision“ gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts. In der Revision wird die Beweisaufnahme nicht nochmals wiederholt. Die Revision ist eine Rechtsinstanz, bei der es auf die rechtlichen Fähigkeiten und die Genauigkeit des Strafverteidigers ankommt. Für die Verfassung der Revisionsbegründung muss man sich der Hilfe eines Strafverteidigers bedienen oder der Hilfe der Geschäftsstelle des Gerichts.

In der Revision unterscheidet der Strafverteidiger zwischen Sachrügen und Verfahrensrügen. An die Verfahrensrügen werden dabei besondere Herausforderungen gestellt für die Strafverteidigung, die ausreichend Erfahrung und Sorgfalt bedürfen. In der Sachrüge wird die Anwendung des materiellen Rechts auf den festgestellten Sachverhalt geprüft. Einfach gesprochen beschäftigt sich das Revisionsgericht, ob der festgestellte Sachverhalt tatsächlich unter die angewendete Strafnorm fällt.

Mehr Informationen zur Verteidigung in der Revisionsinstanz

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