Anwalt bei Straftaten
des Strafgesetzbuches
Fachanwälte für Strafrecht und Strafverteidiger aus Berlin, Hamburg & München
Schnell zum Inhalt:
Unsere Anwälte verteidigen unsere Mandanten bundesweit bei Vorwürfen von Straftaten nach dem Strafgesetzbuch. Unsere Kanzlei steht für höchsten Qualitätsanspruch und effektiver Strafverteidigung zur Erreichung der Ziele im Strafverfahren. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit Strafverteidiger auf!
Was zeichnet unsere Kanzlei für Strafrecht aus?
Als Fachanwälte für Strafrecht bilden Rechtsanwalt Benjamin Grunst und Rechtsanwalt Sören Grigutsch den Kern des Strafrechtsteams. Die Besonderheit unserer Kanzlei liegt in der fächerübergreifenden Kombination der Dezernate.
Das Dezernat für Medien- und Urheberrecht kümmert sich um Probleme bei der strafrechtlichen Presseberichterstattung und negativen Äußerungen in den sozialen Medien. Die beiden Fachanwälte für Medien- und Urheberrecht betreuen Sie umfassend und zielgenau.
Das Dezernat Verwaltungsrecht unterstützt Sie im Bereich von Disziplinarverfahren, gewerberechtlichen Auswirkungen und dem Vorgehen bei erkennungsdienstlichen Behandlungen. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht betreut Sie der Dezernatsleiter mit Expertise und Engagement. Unsere Anwälte sind kompetente Strafverteidiger, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?
- Top Bewertungen unserer Mandanten
- Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
- Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
- Dezernat für Presseberichterstattung
- Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
- Faire und transparente Kosten
- Sehr gute Erreichbarkeit
Wie verhalte ich mich, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde? Was rät der Strafverteidiger?
Von einem laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erfahren Sie meistens durch eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, durch eine erfolgte Durchsuchungsmaßnahme oder durch eine erfolgte Festnahme. Im Rahmen dieser Maßnahmen sollte Ihnen eröffnet werden, welche Straftat Ihnen zur Last gelegt wird. Die überwiegende Anzahl der Strafdelikte ist im Strafgesetzbuch zusammengefasst.
Nehmen Sie möglichst zeitnah Kontakt mit unserer Kanzlei für Strafrecht auf. Sie haben ein Schweigerecht und sollten das dringend nutzen. Als Rechtsanwälte für Strafrecht haben wir das Recht auf Akteneinsicht und können vor einer möglichen Einlassung eine gezielte Verteidigungsstrategie entwickeln. Ohne die Hilfe eines Strafverteidigers ist jede Einlassung bei der Polizei ein unkalkulierbares Risiko.
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Vorladung erhalten – Was jetzt zu tun ist:
Straftaten nach dem Strafgesetzbuch – Strafverteidiger finden
Das Strafgesetzbuch (StGB) entstand in seiner ursprünglichen Fassung bereits im Jahre 1871 und wird im Laufe der Zeit regelmäßig an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst.
Die meisten Straftaten sehen einen weiten Spielraum zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe vor. Bei einer Körperverletzung nach beispielsweise gibt der Gesetzgeber einen Strafrahmen von einer Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe vor. Der große Zwischenraum in der Strafhöhe ist das Spielfeld der Juristen. Es gilt nun für uns als Strafverteidiger, rechtliche und tatsächliche Gründe zu finden, die für Ihren Fall eine niedrige Strafe nahelegen. Folglich hilft ihnen die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Strafrecht auch bei begangenen Straftaten, die drohende Strafhöhe möglichst niedrig zu halten. Ob schuldig oder unschuldig, ich stehe an Ihrer Seite und versuche, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Folgend finden Sie eine beispielhafte Aufzählung von Delikten aus dem Strafgesetzbuch mit weiteren Informationen. Eine persönliche Beratung können die Hinweise nicht ersetzen.
Weiterführende Links
- Amtsdelikte – Anwalt für Strafrecht aus Berlin
- Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB)
- Rechtsbeugung (§ 339 StGB)
- Verfolgung von und Vollstreckung gegen Unschuldige (§§ 344, 345 StGB)
- Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht (§ 353b StGB)
- Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst (§ 353a StGB)
- Gebührenüberhebung (§ 352 StGB)
- Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat (§ 357 StGB)
- Abgabenüberhebung, Leistungskürzung (§ 353 StGB)
- Brandstiftung
- Staatsdelikte
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- Weitere Staatsdelikte
- Landfriedensbruch
- Beamtenbeleidigung / Beleidigung von Polizisten
- Gefangenenbefreiung (§ 120 StGB)
- Verstrickungsbruch und Siegelbruch (§ 136 StGB)
- Gefangenenmeuterei (§ 121 StGB)
- Hochverrat (§§ 81 – 83 StGB)
- Verletzung amtlicher Bekanntmachungen (§ 134 StGB)
- Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei (§ 84 StGB)
- Störpropaganda gegen die Bundeswehr (§ 109d StGB)
- Anwerben für fremden Wehrdienst (§ 109h StGB)
- Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot (§ 85 StGB)
- Vermögensdelikte und Eigentumsdelikte
- Raub und räuberische Erpressung – Ihr Anwalt für Strafrecht aus Berlin
- Diebstahl und Hehlerei
- Räuberischer Diebstahl
- Betrug
- Unterschlagung gem. § 246 StGB
- Untreue
- Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs, § 248b StGB
- Erpressung (§ 253 StGB)
- Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB)
- Entziehung elektrischer Energie (§ 248c StGB)
- Wie hoch ist die Strafe für das Sprengen von Geldautomaten?
- Aussagedelikte
- Falsche uneidliche Aussage („Falschaussage“), § 153 StGB
- Beleidigung
- Verleitung zur Falschaussage, § 160 StGB
- Üble Nachrede, § 186 StGB
- Meineid, § 154 StGB
- Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB
- Fahrlässiger Falscheid und fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt, § 161 StGB
- Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB
- Eidesgleiche Bekräftigungen, § 155 StGB
- Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§ 188 StGB)
- Verleumdung (§ 187 StGB)
- Straftaten gegen das Leben
- Fahrlässige Tötung
- Mord § 211 StGB
- Totschlag § 212 StGB
- Tötung auf Verlangen § 216 StGB
- Schwangerschaftsabbruch (§ 218 und § 218a StGB)
- Aussetzung (§ 221 StGB)
- Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft (§ 219a StGB)
- Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)
- Inverkehrbringen von Mitteln zum Abbruch der Schwangerschaft (§ 219b StGB)
- Anwalt Körperverletzung – Ihre Fachanwälte für Strafrecht aus Berlin
- Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB)
- Anwalt Gefährliche Körperverletzung – Ihr Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin
- Körperverletzung mit Todesfolge – Ihr Anwalt für Strafrecht
- Anwalt Schwere Körperverletzung – Ihre Kanzlei für Strafrecht
- Anwalt Fahrlässige Körperverletzung – Ihr Fachanwalt für Strafrecht
- Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)
- Verstümmelung weiblicher Genitalien (§ 226a StGB)
- Freiheitsdelikte
- Freiheitsberaubung, § 239 StGB
- Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB)
- Erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB)
- Menschenhandel (§ 232 StGB)
- Geiselnahme (§ 239b StGB)
- Zwangsheirat (§ 237 StGB)
- Kinderhandel (§ 236 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Verschleppung (§ 234a StGB)
- Politische Verdächtigung (§ 241a StGB)
- Menschenraub (§ 234 StGB)
- Urkundendelikte
- Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
- Mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB)
- Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB)
- Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)
- Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB)
- Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)
- Missbrauch von Ausweispapieren (§ 281 StGB)
- Verändern von amtlichen Ausweisen (§ 273 StGB)
- Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen (§ 275 StGB)
- WILDEREIDELIKTE
- Strafbarkeit Vereinsgesetz
- Nachstellung / Stalking gem. § 238 StGB
- Bedrohung
- Hausfriedensbruch, § 123 StGB
- Der Missbrauch von Notrufen, § 145 StGB
- Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen, § 166 StGB
- Begünstigung, § 257 StGB
- Geldfälschung, § 146 StGB
- Verletzung der Unterhaltspflicht, § 170 StGB
- Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB
- Verunglimpfung des Bundespräsidenten, § 90 StGB
- Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB
- Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten (§ 104 StGB)
- Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (§ 90a StGB)
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
- Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen (§ 90b StGB)
- Inverkehrbringen von Falschgeld (§ 147 StGB)
- Strafvereitelung (§ 258 StGB)
- Bestechlichkeit (§ 332 StGB)
- Vorteilsannahme (§ 331 StGB)
- Parteiverrat (§ 356 StGB)
- Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB)
- Offenbaren von Staatsgeheimnissen (§ 95 StGB)
- Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB)
- Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 91 StGB)
- Verwahrungsbruch (§ 133 StGB)
- Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB)
- Störung von Telekommunikationsanlagen (§ 317 StGB)
- Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB)
- Bestechung (§ 334 StGB)
- Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen (§ 323c StGB)
- Vorteilsgewährung (§ 333 StGB)
- Luftverunreinigung (§ 325 StGB)
- Bodenverunreinigung (§ 324a StGB)
- Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (§ 132a StGB)
- Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (§ 145a StGB)
- Vereiteln der Zwangsvollstreckung (§ 288 StGB)
- Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)
- Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§108e StGB)
- Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union (§ 90c StGB)
- Strafbarkeiten nach dem Waffengesetz – Wann der Umgang mit Waffen strafbar wird
- Herbeiführen einer Überschwemmung (§ 313 StGB)
- Gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB)
- Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (§ 284 StGB)
- Strafbarkeiten bei Wahlen (§§ 107 ff. StGB)
- Vollrausch (§ 323a StGB)
- Zerstörung von Bauwerken (§ 305 StGB)
- Unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB)
- Störung der Religionsausübung (§ 167 StGB)
- Personenstandsfälschung (§ 169 StGB)
- Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (308 StGB)
- Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel (§ 305a StGB)
- Beschädigung wichtiger Anlagen (§ 318 StGB)
- Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung (§ 287 StGB)
- Bildung krimineller Vereinigungen (§129 StGB)
- Wertzeichenfälschung (§ 148 StGB)
- Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern von Verfassungsorganen (§ 106 StGB)
- Verstoß gegen das Berufsverbot (§ 145c StGB)
- Baugefährdung (§ 319 StGB)
- Pfandkehr (§ 289 StGB)
- Nichtanzeige geplanter Straftaten (§ 138 StGB)
- Nötigung von Verfassungsorganen (§ 105 StGB)
- Gemeingefährliche Vergiftung (§ 314 StGB)
- Amtsanmaßung (§ 132 StGB)
- Störung der Totenruhe (§ 168 StGB)
- Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)
- Landesverrat (§ 94 StGB)
- Störung einer Bestattungsfeier (§ 167a StGB)
- Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB)
- Doppelehe (§ 172 StGB)
- Gewaltdarstellung (§ 131 StGB)
- Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB)
- Bildung terroristischer Vereinigungen (§129a StGB)
- Bildung bewaffneter Gruppen (§ 128 StGB)
- Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB)
- Unbefugter Gebrauch von Pfandsachen (§ 290 StGB)
- Verwertung fremder Geheimnisse (§ 204 StGB)
- Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB)
- Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 201 StGB
- Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86 StGB)
- Fälschung von Zahlungskarten, Schecks, Wechseln und anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumenten und von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (§§ 152a, 152b StGB)
- Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten (§ 102 StGB)
- Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB)
- Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses (§ 206 StGB)
- Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie (§ 307 StGB)
- Anleitung zu Straftaten (§ 130a StGB)
- Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB)
- Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans (§ 106b StGB)
- Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr (§ 316c StGB)
- Gefährdung einer Entziehungskur (§ 323b StGB)
- Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB)
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