Staatsdelikte

Die Staatsdelikte befinden sich im sechsten und siebenten Abschnitt des Strafgesetzbuches. Normiert sind dabei Straftaten, die sich gegen die öffentliche Ordnung oder die Beamten des Staates richten. Relevant werden die Staatsdelikte häufig im Rahmen von Demonstrationen. So kommt es schnell zu Ermittlungen wegen Landfriedensbruchs oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Wenn Sie auf Demonstrationen oder bei Auswärtsspielen festgenommen werden, nehmen Sie ihr Recht zu schweigen wahr und kontaktieren Sie einen Strafverteidiger!

Die Kanzlei für Strafrecht vertritt Sie bei Staatsdelikten bundesweit kompetent und engagiert.

Vorladung erhalten wegen des Vorwurfs eines Staatsdelikts? – Tipps vom Fachanwalt für Strafrecht

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

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  • Faire und transparente Kosten
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