Schwangerschaftsabbruch
( § 218 und § 218a StGB )

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Gerade in Anbetracht des Regierungswechsels werden die Debatten um den berüchtigten § 218 des Strafgesetzbuches wohl erneut aufflammen. Die deutsche Rechtsordnung normiert das Verbot eines Schwangerschaftsabbruchs immer noch als Regelfall und die legale Möglichkeit, eine Schwangerschaft zu beenden, lediglich als Ausnahme hierzu.

Doch wann macht man sich im Sinne des Gesetzes wirklich strafbar, wenn man eine Schwangerschaft vorzeitig beendet und wann nicht? Worin liegt der Unterschied im gesetzlichen Wortlaut und wieso wird dies oft als unterschwellige Wertung kritisiert? Worauf ist zu achten, wenn wirklich eine Strafbarkeit aufgrund eines Schwangerschaftsabbruchs droht?

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Wurde gegen Sie der Vorwurf erhoben, sich aufgrund eines Schwangerschaftsabbruchs strafbar gemacht zu haben oder sind Sie anderweitig persönlich betroffen? Dann zögern Sie nicht, sich umgehend anwaltliche Unterstützung zu suchen. Als Fachanwälte für Strafrecht vertreten wir Sie kompetent und erfahren. Gerade weil wir um die sensible Thematik und gegebenenfalls emotionale Betroffenheit wissen, sind wir um eine vertrauensvolle Atmosphäre und ein sehr zielstrebiges juristisches Vorgehen bemüht. Umso früher Sie uns ins Vertrauen ziehen, desto mehr Spielraum bleibt uns bei verschiedenen Verteidigungsstrategien oder bei anderen Möglichkeiten, auf ihr Verfahren Einfluss zu nehmen. Wenden Sie sich deshalb gerne an unsere Kanzlei, um sich beraten zu lassen.


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Ist eine Abtreibung strafbar?

Gemäß § 218 des Strafgesetzbuches macht sich strafbar, wer eine Schwangerschaft abbricht. Dies entspricht heutzutage nicht mehr der ärztlichen Praxis und den wohl vorherrschenden Wertvorstellungen innerhalb der Gesellschaft. Dass ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der deutschen Rechtsordnung grundsätzlich aber als strafbar normiert ist, bleibt jedoch Fakt. Ein Schwangerschaftsabbruch, der nicht von § 218 StGB umfasst ist, also von der Norm, die eine Schwangerschaft abzubrechen unter Strafe stellt, ist streng genommen also immer noch rechtswidrig, wird aber als straflos bezeichnet (§ 218a StGB).

Wie dieses Paradox rechtlich einzuordnen ist und weitere Erläuterungen finden Sie in einem gesonderten Abschnitt über Wissenswertes zum Schwangerschaftsabbruch.

Die Straftatbestände um den Schwangerschaftsabbruch können zum Bereich des Medizinstrafrechts gezählt werden. Mehr Informationen zum Medizinstrafrecht bzw. Arztstrafrecht erhalten Sie hier.

Wie wird der im Strafgesetzbuch normierte Schwangerschaftsabbruch bestraft?

Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird dem Wortlaut des Gesetzes nach mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. In den meisten Fällen dürfte jedoch ein strafloser Schwangerschaftsabbruch gemäß § 218a StGB vorliegen. Auch der Versuch eines Schwangerschaftsabbruches kann strafbar sein. Handelt die Schwangere selbst, wird die Tat mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bedroht.

Wissenswertes über den Tatbestand des Schwangerschaftsabbruchs

Sieht man sich den Wortlaut des § 218 StGB an, also der Norm, die den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt, wird deutlich, dass zunächst einmal jeder Schwangerschaftsabbruch vom Gesetzgeber als verboten bezeichnet wird. Das Gesetz sieht also das grundsätzliche Verbot eines Schwangerschaftsabbruchs als Regelfall vor und ordnet diesen Paragraphen dem Abschnitt zu, der dem Schutz des (hier ungeborenen) Lebens dienen soll. Allerdings gibt es von diesem Verbot im Gesetz normierte Ausnahmen, die in der alltäglichen Praxis der heutigen Zeit praktisch gesehen die tatsächliche Regel sind – andernfalls würde sich jede Person, die sich entscheidet, eine Schwangerschaft abzubrechen, strafbar machen. Aus diesen Gründen werden kritische Stimmen immer lauter, die fordern, den § 218 StGB, der den Abbruch einer Schwangerschaft grundsätzlich als strafbar anprangert, abzuschaffen.

Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch strafbar?

Ein Schwangerschaftsabbruch wird innerhalb der deutschen Rechtsordnung also grundsätzlich als strafbar bezeichnet. Es gibt aber auch rechtlich normierte straflose Schwangerschaftsabbrüche, die in einer gesonderten Norm, dem § 218a StGB, aufgeführt sind.

Durch welche Handlungen macht man sich strafbar, wenn man eine Schwangerschaft abbricht?

Grundsätzlich ist sowohl ein Fremdabbruch (z.B. durch einen Arzt oder eine andere Person) als auch ein Selbstabbruch durch die Schwangere möglich und gegebenenfalls strafbar.

Ein Schwangerschaftsabbruch kann zunächst jeder Eingriff durch Absaugen, Ausschaben oder das Verabreichen chemischer Mittel sein, die den Embryo abtöten soll. Außerdem kann dieses Tatbestandsmerkmal auch durch eine Körperverletzung oder Tötung der Schwangeren erfüllt sein.

Schwierigkeiten können sich hinsichtlich der Einordnung eines Schwangerschaftsabbruchs durch Unterlassen ergeben. Problematische Konstellationen sind die Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen bei der Schwangeren und insbesondere medizinischer Maßnahmen, die eine problematische Schwangerschaft aufrechterhalten sollen. Gerade in solchen komplizierten Fällen hilft die rechtliche Einschätzung eines erfahrenen Fachanwalts für Strafrecht.

Kommt es beim Schwangerschaftsabbruch darauf an zu welchem Zeitpunkt der Tod des Fötus eintritt?

Bei dem Tod der „Leibesfrucht“ soll es nicht darauf ankommen, ob sie bereits im Mutterleib abgetötet wird oder mangels Lebensfähigkeit kurz nach der Geburt verstirbt. Wichtig ist lediglich, dass ein enger Zusammenhang zwischen dem Eingriff und dem Absterben vorliegt.

Kann ein strafbarer Schwangerschaftsabbruch vorliegen, wenn die Schwangere stirbt?

Stirbt der schwangere Mensch, kann dennoch eine Strafbarkeit wegen eines Schwangerschaftsabbruchs in Betracht kommen. Unternimmt die Schwangere einen Selbsttötungsversuch und verursacht dadurch den Tod des ungeborenen Kindes, kann der Straftatbestand ebenfalls erfüllt sein.

Welche Handlungen sind keine Schwangerschaftsabbrüche?

Eine Schwangerschaft zu beenden ist grundsätzlich nicht strafbar, solange sich das befruchtete Ei nicht in der Gebärmutter eingenistet hat. Die Pille danach oder Verhütungsmittel wie die Spirale können demnach nicht als Abbruch einer Schwangerschaft verstanden werden.

Obwohl sie unmittelbar im Zusammenhang mit der Geburt stehen, kann beispielsweise das künstliche Einleiten der Geburt nicht dem Tatbestand eines Schwangerschaftsabbruchs unterfallen. Auf (versuchte) Tötungen während oder nach der Geburt finden die Vorschriften zu den allgemeinen Tötungsdelikten (also Mord, Totschlag etc.) Anwendung.

Wann drohen höhere Strafen für einen Schwangerschaftsabbruch?

Die Fremdabtreibung kann in besonders schweren Fällen härter bestraft werden. Ein solcher Fall liegt vor, wenn gegen den Willen der Schwangeren gehandelt wird, wenn sie leichtfertig in Todesgefahr gebracht oder der Gesundheit der Schwangeren schwer geschadet wird.

Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch straflos? – § 218a StGB

Der § 218a StGB zählt verschieden Varianten auf, die keinen strafbaren Schwangerschaftsabbruch begründen. Dazu gehört der „beratene“ Schwangerschaftsabbruch, der medizinisch-sozial oder kriminologisch indizierte Schwangerschaftsabbruch.

Muss die Schwangere dem Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich zustimmen?

In jedem Fall muss die Schwangere in den Abbruch der Schwangerschaft eingewilligt haben. Dafür ist insbesondere erforderlich, dass sie zuvor ausreichend aufgeklärt wurde und die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs erfassen und in ihre Entscheidung einbeziehen kann. An einer Einwilligungsfähigkeit kann es zum Beispiel bei sehr jungen Schwangeren oder Menschen mit verminderten geistigen Fähigkeiten mangeln.

In besonderen Notsituationen, wie nach einem Unfall, wird die Vornahme medizinischer Eingriffe am mutmaßlichen Willen der unter Umständen bewusstlosen Schwangeren gemessen.

Wann ist ein „beratener“ Schwangerschaftsabbruchs straflos? – § 218a Abs. 1 StGB

Dem ersten und häufigsten Fall des legalen Schwangerschaftsabbruchs werden drei Voraussetzungen zugrunde gelegt:

Die erste Voraussetzung ist, dass die Schwangere selbst den Abbruch von einem Arzt verlangt und dafür eine Bescheinigung (§ 219 Abs. 2 S. 2 StGB) vorzeigen kann, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle hat beraten lassen. Darüber hinaus muss der Schwangerschaftsabbruch von einem im Inland approbierten Arzt vorgenommen werden und die Schwangerschaft darf nicht bereits mehr als 12 Wochen andauern.

Was bedeutet auf Verlangen der Schwangeren?

Verlangen in diesem Zusammenhang bedeutet, dass die Schwangere dem Arzt gegenüber nachdrücklich und ernsthaft den Wunsch, die Schwangerschaft abzubrechen, ausgedrückt haben muss. Duldet die Schwangere den Eingriff nur, oder wird dazu genötigt, liegt ein (für den Arzt) strafbarer Schwangerschaftsabbruch vor.

Wie muss eine Schwangere nachweisen, dass sie sich hat beraten lassen und warum?

Die Beratung, der sich die Schwangere mindestens drei Tage vor dem Eingriff unterziehen muss, soll gewährleisten, dass sie eine verantwortungsbewusste Entscheidung trifft. Eine solche Beratung kann nur bei einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle erfolgen. Die 3-Tage-Frist soll sicherstellen, dass der Betroffenen genügend Bedenkzeit bleibt. Der Arzt muss sich die Bescheinigung außerdem vor dem Eingriff vorzeigen lassen, um selbst straflos zu bleiben.

Wann ist ein medizinisch(-sozial) indizierter Schwangerschaftsabbruch straflos? – § 218a Abs. 2 StGB

Eine medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch setzt voraus, dass sich die Schwangere in einer besonderen Notlage befindet, bei der ihr Leben oder ihre Gesundheit in erheblicher Gefahr ist. Hier geht es also darum, schwere körperliche oder seelische Schäden von der Schwangeren abzuwenden, die nicht auf eine andere zumutbare Weise verhindert werden können.

Kann die Abtreibung eines schwer behinderten Kindes straflos sein?

Grundsätzlich soll dies möglich sein, wenn die zu erwartende Behinderung sehr gravierend ist und eine definitiv unzumutbare Überforderung der Mutter zur Folge hat. Derartige Fälle, insbesondere Spätabtreibungen schwer behinderter Kinder sind jedoch äußerst kritisch zu prüfen, da sie insbesondere mit dem Grundrecht auf Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung (Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes) in Konflikt geraten zu drohen. Kontaktieren Sie deshalb in jedem Fall einen fachkundigen Anwalt, der nicht nur im Straf- sondern auch im öffentlichen Recht bewandert ist.

Wann ist ein kriminologisch indizierter Schwangerschaftsabbruch straflos? – § 218a Abs. 3 StGB

In Fällen, die den Abbruch einer Schwangerschaft durch eine kriminologische Indikation rechtfertigen, wurde die Betroffene durch ein Sexualdelikt schwanger (§§ 176 ff. des Strafgesetzbuches), also beispielsweise durch eine Vergewaltigung.

Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung möglich?

Es ist dann zu beurteilen, wie belastende die Situation für die Schwangere ist und ob ihr zugemutet werden kann, die Schwangerschaft fortzusetzen. Ist die Lage der Betroffenen so gewichtig, dass es gerechtfertigt wäre, die Schwangerschaft abzubrechen, ist jedoch immer noch ihre Einwilligung entscheidend. Außerdem gilt auch hier, dass der Eingriff durch einen Arzt vorgenommen werden muss und die Schwangerschaft nicht bereits mehr als 12 Wochen andauern darf.

Wie kann sich ein Arzt bei einem Schwangerschaftsabbruch noch strafbar machen?

Abgesehen von einer Strafbarkeit eines Schwangerschaftsabbruchs nach § 218 StGB, kann sich ein Arzt insbesondere auch wegen einer ärztlichen Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch nach § 218c StGB strafbar machen.

Die Schwangere selbst kann sich nicht wegen ärztlicher Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch strafbar machen (§ 218c Abs.2 StGB).

Welche Strafe droht für eine ärztliche Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch?

Gem. § 218c StGB droht für eine solche ärztliche Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Zu beachten ist allerdings, dass diese Strafe nur dann droht, der Straftatbestand also nur dann greift, wenn der Arzt sich nicht bereits wegen des Schwangerschaftsabbruchs nach § 218 StGB strafbar gemacht hat.

Welche ärztlichen Pflichtverletzungen bei einem Schwangerschaftsabbruch sind strafbar?

§ 218c StGB zählt dabei selbst auf, welche Pflichtverletzungen in diesem Zusammenhang strafbar sind.

Dies ist zum Beispiel die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, ohne dass der Schwangeren hinreichend Gelegenheit zur Darlegung der Gründe für den Schwangerschaftsabbruch gegeben wurde oder ohne die Schwangere hinreichend über die mit dem Eingriff verbundenen Folgen und Risiken aufgeklärt zu haben (§ 218c Abs.1 Nr.1, Nr.2 StGB). Strafbar machen kann sich ein Arzt wegen ärztlicher Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch auch, wenn er selbst das zuvor notwendige Beratungsgespräch nach §§ 219, 218a Abs.1 Nr.1 StGB durchführt hat. Dies ist gem. § 219 Abs.2 Satz 3 StGB ausgeschlossen und gem. § 218c Abs.1 Nr.4 StGB die anschließende Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs dann mit Strafe bedroht.

Mehr Informationen zu möglichen Strafbarkeiten von Ärzten im Bereich des Medizinstrafrechts erhalten Sie hier.

Gerade in einem so diskutieren Bereich des Strafrechts wird empfohlen, sich umgehend mit einem Fachanwalt für Strafrecht in Verbindung zu setzen, der über die hierfür notwendige Erfahrung und die gleichzeitig hierfür erforderliche Menschlichkeit verfügt. Deshalb stehen wir Ihnen gerne mit unserer über die Jahre erarbeiteten Expertise unterstützend zur Seite. Wenden Sie sich für weitere Fragen an unsere Kanzlei oder kontaktieren Sie uns, um einen ersten Telefontermin oder einen Termin an einem unseren Standorte in Berlin Charlottenburg oder Köpenick zu vereinbaren.

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