Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union nach § 90c StGB:
Strafen und rechtliche Folgen

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Startseite » Anwalt Strafrecht » Vorladung » Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union (§ 90c StGB)

Ist das Herunterspülen einer EU-Flagge als Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union strafbar? Darf man EU-Flaggen besprühen? Wer Symbole der Europäischen Union öffentlich verunglimpft, kann nach § 90c StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Wenn Sie wegen einer solchen Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union angeklagt sind, ist es wichtig, schnell einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren, der Ihre Rechte verteidigen kann. Hier erfahren Sie mehr über die Rechtslage und mögliche Verteidigungsstrategien bei Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union.

Am 14. Mai 2020 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD angenommen. Seit dem 12. Juni 2020 steht deshalb der § 90 c im Strafgesetzbuch. Die neugeschaffene Vorschrift soll der besonderen Bedeutung der Europäischen Union in unserer Zeit Rechnung tragen.

Strafanzeige wegen Verunglimpfung der EU: Sie haben eine Vorladung wegen Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union erhalten?

Auch beim Tatvorwurf der Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union stehen wir Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für ein Erstgespräch.

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

  • Vorladung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union
  • Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörden
  • Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union

IM VIDEO ERKLÄRT:

Vorladung erhalten wegen der Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union – Was jetzt zu tun ist:

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

  • Über 900 positive Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht und Prof. Dr. im Team
  • Erfahrung aus über 2.000 betreuten Strafverfahren
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
  • Dezernat für Presseberichterstattung
  • Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit
  • Verteidigung zur Vermeidung von Hauptverhandlungen

Verunglimpfung Symbole der Europäischen Union Strafe: Welche Strafe droht bei Begehen einer Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union?

Für das Begehen einer Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Es kann also sogar eine Freiheitsstrafe für Verunglimpfung EU-Symbole drohen.

Wann kann ich mich wegen einer Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union strafbar machen?

Zunächst stellt § 90 c StGB als Tathandlung das Verunglimpfen der Flagge und der Hymne der Europäischen Union unter Strafe.

Welche Symbole der Europäischen Union sind durch das deutsche Strafrecht geschützt? Europäische Union Symbol Strafrecht

Geschützt sind demnach aus dem Bereich der Symbole der Europäischen Union die Flagge der Europäischen Union sowie die Hymne der Europäischen Union.

Wann Verunglimpfung von EU-Symbolen? Strafrecht EU-Symbole

Unter dem Merkmal Verunglimpfen ist eine nach Form, Inhalt, den Begleitumständen oder dem Beweggrund erhebliche Verächtlichmachung zu verstehen, die das Symbol empfindlich schmäht. So etwa, wenn eine Flagge öffentlich die Toilette heruntergespült wird (zum das Werfen der Flagge in die Toilettenschüssel: LG Rostock v. 24.4.2009 – 11 Qs 18/09). Eine Hymne kann beispielsweise durch das Hinzufügen eines besonders verächtlichen Textes verunglimpft werden.

 

Klick meFoto: ©Door Coloures-Pic – stock.adobe.com

Strafe wegen Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union bei Entfernen, Zerstören, Beschädigen, unbrauchbar oder unkenntlich Machen, beschimpfender Unfug

Der Zweite Absatz bestraft den, der eine öffentlich gezeigte Flagge der Europäischen Union entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt.

Strafbar ist hier auch der Versuch der Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union, also die Begehung dieser Straftat lediglich zu versuchen. Eine Strafbarkeit wegen versuchter Begehung der Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union droht dann, wenn der Betroffene bereits dazu entschlossen ist, die Straftat zu begehen und auch schon unmittelbar dazu angesetzt hat, dies zu verwirklichen.

Eine Beschädigung ist eine nicht ganz unerhebliche Verletzung der Substanz, wie etwa das Besprühen mit Graffiti, welches sich nicht ohne Flecken wieder entfernen lässt.

Zerstören ist eine weitgehende Beschädigung einer Sache, dass ihre Gebrauchsfähigkeit völlig aufgehoben wird. So etwa durch das vollständige Verbrennen einer Flagge.

Beschimpfenden Unfug an der Sache verüben meint ein Kundgeben der Missachtung des Symbols in roher Form, ohne dass eine Substanzverletzung oder Funktionsstörung eintreten muss. Die beschimpfende Tendenz des Unfugs muss sich gegen den symbolisierte Einrichtung richten.

Strafbar, wenn ich zuhause eine Flagge der Europäischen Union die Toilette hinunter spüle? Europäische Flagge verunglimpfen Strafe

90 c StGB setzt voraus, dass die gerade genannten Tathandlungen öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts begangen werden.

Öffentlich ist die Verunglimpfung dann, wenn sie von unbestimmt vielen, nicht durch persönliche Beziehung verbundenen Personen wahrgenommen werden kann. Auf die Öffentlichkeit eines bestimmten Ortes kommt es dabei nicht an.

Von einer Versammlung spricht man, wenn mehrere Personen an einem Ort zusammenkommen, um gemeinschaftlich an der öffentlichen Meinungsbildung durch Erörterung oder Kundgebung teilzuhaben. Zusammenkünfte zu rein persönlichen Zwecken gehören jedoch nicht dazu.

Unter Verbreiten versteht man das Weitergeben eines in § 11 Abs. 3 StGB genannten Inhalts an eine weitere Person mit dem Ziel, diese einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen. Darunter fallen Inhalte, die zum Beispiel in Schriften, auf Ton- oder Bildträgern, in Datenspeichern oder Abbildungen verkörpert sind oder auch unabhängig von einer Speicherung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik übertragen werden können.

 

Symbolbild Paragraph ©ipopba – stock.adobe.com

Strafe wegen Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union trotz Meinungsfreiheit?

Tatsächlich kann auch das Verbrennen einer Flagge eine besondere Form der Meinungsäußerung sein und damit unter den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen.

90 c StGB soll grundsätzlich nicht verbieten, ablehnende und auch scharfe Kritik an der europäischen Union zu äußern, die teilweise auch übertrieben und geschmacklos sein kann. Lediglich die in § 90 c StGB aufgezeigten Grenzen müssen im Einzelfall eingehalten werden. Eine Abgrenzung zwischen einer straflosen Kritik und einem strafbewehrten Verhalten nach § 90 c StGB kann dabei häufig nur mit geschultem Auge erfolgen.

Strafverteidigung Verunglimpfung EU: Strafanzeige wegen Verunglimpfung EU – was jetzt?

Zögern sie deshalb nicht möglichst früh einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen, sofern sie Beschuldigter in einem Verfahren wegen Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union geworden sind. Dieser ist unter anderem aufgrund seiner Berufserfahrung geübt darin ist, den Sachverhalt rechtlich zu erfassen und auch im Hinblick auf Ihr Recht auf Meinungsfreiheit zu bewerten.

IM VIDEO ERKLÄRT:

Welche Verhaltensregeln sind bei Hausdurchsuchung zu beachten?

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